Hallo,
aus Gutmütigkeit habe ich meinem Ex-Freund meinen Zweitwagen nach der Trennung vor drei Monaten weiterhin überlassen, den er mir mit monatlich 100€ abzahlen sollte. Es gibt darüber eine schriftliche Vereinbarung (die er mir allerdings "entwendet" hat, auf die er sich aber in einer Mail an mich bezieht). Eine erste Rate von 100€ hat er vor 14 Tagen gezahlt.
Vorgestern Nacht stand nun die Polizei vor meiner Tür: er wurde in einer allg. Verkehrskontrolle angehalten und dabei wurde festgestellt, dass er ohne Führerschein fährt. Die Polizei sagte mir, dass ich nun mit einer Strafanzeige rechnen müsse, da ich mich nicht versichert habe, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Wie sieht nun für mich die Rechtslage aus? Ich habe Dinge gehört wie Entzug der Fahrerlaubnis für mich und Strafen möglichst unter 90 Tagessätzen, damit ich nicht vorbestraft bin ... Ich hoffe, ich konnte der Polizei glaubhaft versichern, dass ich das wirklich nicht wußte (schließlich hatte ich diesen Mann mit eigenem Fahrzeug kennengelernt, wer fragt denn da nach einem Führerschein?).
Vielen Dank für eine Antwort, mit der ich mich dann auf das Strafmaß einstellen kann.
Marie
Als Halter jemanden ohne Führerschein fahren lassen
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Ne,ne,ne so einfach geht das nicht mit der Strafanzeige gegen den Halter. Man muß dir konkret nachweisen, daß dir bekannt war, daß er ohne gültige FAHRERLAUBNIS fährt.
So wie Du es schilderst, nutzt er seit ca. 3 Monaten das Fahrzeug ohne Kontrollmöglichkeit deinerseits.
Will sagen, du bist hier nur noch aus versicherungtechnischen Gründen Halter.
Mann kann dir nicht vorhalten / vorwerfen, daß Du dir nicht jeden Tag seine Fahrerlaubnis zeigen läßt.
Diesen Sachverhalt kannst Du meiner Meinung nach gut und glaubhaft begründen.
Mache dir mal keine Sorgen. Sollte tatsächliche ein Anhörungsbogen als Beschuldigter kommen, gleich zum Anwalt.
So wie Du es schilderst, nutzt er seit ca. 3 Monaten das Fahrzeug ohne Kontrollmöglichkeit deinerseits.
Will sagen, du bist hier nur noch aus versicherungtechnischen Gründen Halter.
Mann kann dir nicht vorhalten / vorwerfen, daß Du dir nicht jeden Tag seine Fahrerlaubnis zeigen läßt.
Diesen Sachverhalt kannst Du meiner Meinung nach gut und glaubhaft begründen.
Mache dir mal keine Sorgen. Sollte tatsächliche ein Anhörungsbogen als Beschuldigter kommen, gleich zum Anwalt.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Marie
Hallo Erik,
vielen Dank, deine Antwort lässt mich in neue Richtungen denken. Hinzu kommt ja auch: ich habe diesen Mann mit (vermeintlich?) eigenem Auto kennengerlernt. Er ist zwischendurch immer mal mein Auto gefahren und das Fahrzeug, um das es jetzt geht, nutzt er ununterbrochen seit letzten Oktober.
Nach Info der Polizei hat er allerdings schon seit "sehr langer Zeit" keinen Führerschein mehr - allerdings ist er, das weiß ich jetzt, bei den Behörden sowieso seit langem einschlägig bekannt ...
Ich bin selbst gespannt und versuche dem Ganzen gelassen entgegen zu sehen. Bei Gelegenheit werde ich über das Ergebnis berichten!
Marie
vielen Dank, deine Antwort lässt mich in neue Richtungen denken. Hinzu kommt ja auch: ich habe diesen Mann mit (vermeintlich?) eigenem Auto kennengerlernt. Er ist zwischendurch immer mal mein Auto gefahren und das Fahrzeug, um das es jetzt geht, nutzt er ununterbrochen seit letzten Oktober.
Nach Info der Polizei hat er allerdings schon seit "sehr langer Zeit" keinen Führerschein mehr - allerdings ist er, das weiß ich jetzt, bei den Behörden sowieso seit langem einschlägig bekannt ...
Ich bin selbst gespannt und versuche dem Ganzen gelassen entgegen zu sehen. Bei Gelegenheit werde ich über das Ergebnis berichten!
Marie
Dumm gelaufen
Hi
ich habe mich auch voll quasseln lassen und schlißlich jemanden der keinen schein hatt auf einem abgelegenen parkplatz ans steuer gelassen
weil ich unteranderem wohl sehr blöd und der meinung war das es sich um privat gelände der nahen tennis hallen handelt naja vertan kaum 50m später kahm ein zivil wagen der polizei auf das gelände gerasst ab hier kann man sich ja denken was passierte ich trottel noch inder prob zeit nichtmal noch 6monate
.......bin dann natürlich sofort zum anwalt der sagte ich ich kann mit einer einstellung des verfahrens rechnen weil 1st. nicht der halter des wagens war 2.noch keine strafsachen hatte meine sorge ist die mögliche nachschulung und verlängerung der prob zeit was ja wahrscheinlich ist was
kann ich noch tun um wenigstens um die verlängerung der der prob zeit herum zu kommen
were dankbar wenn mir jemand helfen könnte
PS:
:habe mittlerweile heraus gefunden das die besagte person zu dem zeitpunkt noch eine gute freundin von mir schonmal ohne fleppe gefahren ist und noch andere straf sachen am laufen hatt aber meistens fällt mann ja gerade auf solche leute herein
ich habe mich auch voll quasseln lassen und schlißlich jemanden der keinen schein hatt auf einem abgelegenen parkplatz ans steuer gelassen
weil ich unteranderem wohl sehr blöd und der meinung war das es sich um privat gelände der nahen tennis hallen handelt naja vertan kaum 50m später kahm ein zivil wagen der polizei auf das gelände gerasst ab hier kann man sich ja denken was passierte ich trottel noch inder prob zeit nichtmal noch 6monate
were dankbar wenn mir jemand helfen könnte
PS:
naja akten einsicht hab ich ja schon der anwalt sagt 4jahre prob und nachschule seien zimlich sicher... is ja richtig mehr als warten und hoffen kann ich wohl nicht tun ........???? aber kann ich eigentlich wenn die auforderung kommt eine nachschule zu besuchen dann noch irgend etwas dagegen tuen zb einspruch einlegen "hoffe das sie nicht kommt"
Gruß an Alle
Hans
Gruß an Alle
Hans
