Fahrzeugüberführung
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Fahrzeugüberführung
Hallo zusammen, mich interessiert, ob es eine Möglichkeit gibt, ein abgemeldetes Fahrzeug nur mit Versicherungsnachweis, handgeschriebenen Kennzeichen (letztes Kennzeichen) und Fahrzeugbrief zum Zwecke der HU einer Wiederzulassung zu überführen?? Soll rechtlich sauber praktiziert worden sein!!!??? Hat da jemand irgendwelche Erfahrungen oder Tipps??
Ungestempeltes Kennzeichen
http://www.avd.de/recht/anwaltsforum/an ... fo_002.htm
Mit amtlichen Kennzeichen
Soll das erworbene Fahrzeug selbst gefahren werden, muss es zum Straßenverkehr zugelassen und entsprechend versichert werden.
Wird das nicht angemeldete Kfz im eigenen Zulassungsbezirk erworben und übernommen, kann es sofort bei der Zulassungsstelle amtlich angemeldet werden. Die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle in dem (oder aus einem angrenzenden) Zulassungsbezirk ist mit ungestempeltem Kennzeichen gem. § 23 Abs. 4 S. 7 StVZO zulässig – ebenso Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgas-Untersuchung, sofern sie ohne Umwege durchgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Fahrt bereits durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.
Mit amtlichen Kennzeichen
Soll das erworbene Fahrzeug selbst gefahren werden, muss es zum Straßenverkehr zugelassen und entsprechend versichert werden.
Wird das nicht angemeldete Kfz im eigenen Zulassungsbezirk erworben und übernommen, kann es sofort bei der Zulassungsstelle amtlich angemeldet werden. Die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle in dem (oder aus einem angrenzenden) Zulassungsbezirk ist mit ungestempeltem Kennzeichen gem. § 23 Abs. 4 S. 7 StVZO zulässig – ebenso Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgas-Untersuchung, sofern sie ohne Umwege durchgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Fahrt bereits durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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