Hallo, wenn jemand als Angestellter eines KFZ-Handels den Wagen eines Kunden unter seinem eigenen Namen weiterverkauft und das Ganze in den Verkaufsräumen des KFZ-Handels stattfindet, ist er dann eine Privatperson oder gewerblicher Händler?
Ist das nur eine Masche, um die Gewährleistung zu umgehen? Was ist, wenn dieser Angestellte für den Gebrauchten auch noch eine GGG-Garantie über 24 Monate vermittelt?
Vielleicht hat ja jemand schon etwas ähnliches erlebt. Danke,
Jack
Händler oder Privatperson?
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Hallo Jack,
nix für ungut, aber die Fragestellung hast Du in diesem Forum auch schon persönlicher vorgetragen und der Link den Erik.Ode Dir aufgezeigt hat, beantwortet Deine Frage.
Gruss
Chris
siehe: http://kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic3580.html
nix für ungut, aber die Fragestellung hast Du in diesem Forum auch schon persönlicher vorgetragen und der Link den Erik.Ode Dir aufgezeigt hat, beantwortet Deine Frage.
Gruss
Chris
siehe: http://kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic3580.html
Aus, Schluß, Ende und Vorbei !
Genau ! Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Deshalb erkläre ich jetzt diese Veranstalltung für geschlossen.
Schönen Feierabend !
Schönen Feierabend !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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