Hallo,
habe Freitag mein Motorrad an privat von privat verkauft.Habe ich vor ca. 6 Monaten von privat gekauft.Bin nur 20km gefahren und dann in Garage gestellt.Im Winter nur Vergaser gereinigt.Jetzt in Zeitung,Käufer kommt und Motorrad springt nicht an.Ich berichtet dass Motorrad vor der Winterpause lief.Käufer kauft Motorrad unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.Ein paar Tage später ruft Käufer an und meckert,dass Motorrad nicht anspringt.Möchte Motorrad zurückgeben oder eine Entschädigung. Er ist der Meinung selbst von privat kann man das Motorrad innerhalb 1 Wochew zurückgeben.Was soll ich machen?
Motorrad lief vor Winterpause einwandfrei.
Danke für Infos!!!
Motorrad verkauft-Käufer will zurückgeben-was nun?
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Vettervogel
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Bitte die Suche benutzen !
Benutze die SUCHE mal mit folgenden Stichwörtern: Wandlung, Arglist, arglistige Täuschung, privat etc.
Da dürften genug Beispiele kommen. Dein Käufer hat ( wenn du ihn nicht beschissen hast !??? ) schlechte Karten und wird die Karre behalten dürfen.
Da dürften genug Beispiele kommen. Dein Käufer hat ( wenn du ihn nicht beschissen hast !??? ) schlechte Karten und wird die Karre behalten dürfen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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- Auto-Chris
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Da haben sich ja zwei gefunden!
Und das Krad als laufend oder defekt verkauft? Wieso quietscht der Mann jetzt bei Dir auf? Kauft ein nicht laufendes Teil und beschwert sich dann genau darüber

Bei reinem Gewissen
: Abwarten, kann er Dir nichts.
Falls Dir das öfter passiert, besteht die Möglichkeit, dass der Käufer Dir einen gewerbsmäßigen Handel nachzuweist. Dann wärst Du zur Gewährleistung verpflichtet.Habe ich vor ca. 6 Monaten von privat gekauft.Bin nur 20km gefahren und dann in Garage gestellt.
So soIm Winter nur Vergaser gereinigt.
Das ist zwar falsch, aber Art 5 GG schützt seine freie MeinungsäußerungEr ist der Meinung selbst von privat kann man das Motorrad innerhalb 1 Wochew zurückgeben.
Gar nichts! Du hast ja auch alles worauf Du hinaus wolltest (Geld für Moped). Es ist also an dem Käufer zu handeln. Entweder wird er versuchen Dir arglistige Täuschung vorzuwerfen oder Handel mit Gewinnabsicht (Warst Du mal als Halter des Krad eingetragen?) nachzuweisen, also gewerbsmäßigen Handel. Wenn Du das nicht möchtest, versuche Dich außergerichtlich zu einigen.Was soll ich machen?
Bei reinem Gewissen
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Vettervogel
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- Beiträge: 2
- Registriert: 04.04.2005, 22:10
Kein Handel etc. sogar Verlust dabei!!
Hi,
ersteinmal danke für die Antworten!War heute schon bei meinem Anwalt um Rat fragen ...kommt leider erst Montag wieder aus dem Urlaub....Vertretung Vorfall geschildert von angeblichem Rücktrittsrecht innerhalb 1 Woche............stimmt nicht wurde mir gesagt!Habe 100% ehrlich gehandelt beim Verkauf.....und sogar noch Verlust gemacht bei der Sache! Habe im Winter nur Vergaser gereinigt,sonst nix!
Kann nur eine Kleinigkeit sein-lief top vor den Wintermonaten!
Vielleicht habt ihr ja noch Tipps....
ersteinmal danke für die Antworten!War heute schon bei meinem Anwalt um Rat fragen ...kommt leider erst Montag wieder aus dem Urlaub....Vertretung Vorfall geschildert von angeblichem Rücktrittsrecht innerhalb 1 Woche............stimmt nicht wurde mir gesagt!Habe 100% ehrlich gehandelt beim Verkauf.....und sogar noch Verlust gemacht bei der Sache! Habe im Winter nur Vergaser gereinigt,sonst nix!
Kann nur eine Kleinigkeit sein-lief top vor den Wintermonaten!
Vielleicht habt ihr ja noch Tipps....