Überführungskennzeichen und Vollkasko?!?

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aHa
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Überführungskennzeichen und Vollkasko?!?

Beitrag von aHa »

Hallo allerseits,
habe ein Problem beim Autoverkauf, und bin auf dieses Forum hier gestoßen. Vielleicht habt ihr ja einen Rat für mich - währe dafür sehr dankbar.

Folgendes Problem...

Gestern habe ich mich mit dem zukünftigen Käufer meines heißgeliebten Autos getroffen. Er hat eine Probefahrt gemacht, und den Kaufvertrag unterschrieben. Jedoch möchte er den Wagen erst in ca. 5 Wochen haben, und hat aus diesem Grund eine Anzahlung von 1000 EUR geleistet (welche hoffentlich heute oder morgen auf meinem Konto eintreffen wird).

Nun habe ich ja den Wagen in meiner Hofeinfahrt stehen, und möchte ihn gerne abmelden. Ich möchte nämlich nicht riskieren, noch einen Unfall mit dem Wagen zu bauen, und damit den Verkauf zu gefährden.

Nur hätte der Käufer den Wagen gerne zu sich nach Hause gebracht. Soll heißen, dass ich ihn in 5 Wochen noch nach Heidelberg (von Rüsselsheim aus) fahren müsste. Wenn ich mir an dem Tag einen Satz rote Nummernschilder hole, bin ich jedoch nicht mehr Vollkaskoversichert, oder?
Und wie sieht es aus, wenn ich auf der Fahrt einen Unfall bauen sollte? Letzten Endes trage ich dann ja noch das Risiko - schließlich wird der Wagen erst bei Übergabe bezahlt...

Habt ihr einen Rat für mich, wie ich das am besten mache?

Vielen Dank,
Andreas
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Erik.Ode
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Re: Überführungskennzeichen und Vollkasko?!?

Beitrag von Erik.Ode »

aHa hat geschrieben: Nur hätte der Käufer den Wagen gerne zu sich nach Hause gebracht. Soll heißen, dass ich ihn in 5 Wochen noch nach Heidelberg (von Rüsselsheim aus) fahren müsste.
Darauf würde ich mich nicht einlassen. Notfalls kannst du ihm ja im Kaufpreis entgegen kommen. Also nochmals etwas ablassen, damit er seine Kosten für Benzin und Aufwand ersetzt hat.
Aber verstehen kann ich es trotzdem nicht. Die "Lieferkosten" trägt in so einem Privatverkauf immer der Käufer.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
aHa
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Beitrag von aHa »

Der Wagen ist ein Geburtstagsgeschenk für seine Frau... soll halt eine Überraschung sein :-/

Drum würde ich ihm den Wagen auch bringen - doch wollte ich mich rechtlich absichern...
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Erik.Ode
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Versicherungsschutz bei Probefahrten

Beitrag von Erik.Ode »

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Tips und Checkliste für die Probefahrt
Inhalt
Tips für die Probefahrt
Checkliste
Erläuterungen zur Checkliste
- Papiere, Plaketten, Dokumente
- Karosserie-Oberfläche
- Fahrwerk
- Motor und Kraftübertragung
Versicherungsschutz bei der Probefahrt
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Tips für die Probefahrt
Vorbereitung auf die Probefahrt
Durch gute Vorbereitung können Sie sich bei der Probefahrt ganz auf die Beurteilung
des Fahrzeugs konzentrieren. Dabei sollten Sie vor allem diese Punkte
beachten:
Machen Sie die Probefahrt am besten zu zweit, denn vier Augen sehen mehr als
zwei. Ihre Begleitung kann das Fahrzeug zudem aus neutraler Sicht beurteilen.
Nehmen Sie eine Taschenlampe mit für den Check des Motors.
Denken Sie an die passende Kleidung. Die kann schon mal schmutzig werden,
wenn Sie einen Blick unter die Karosserie werfen.
Falls Sie die Gegend kennen, überlegen Sie sich schon vorab eine Teststrecke.
Idealerweise fahren Sie dabei sowohl ein Stück über Landstraße als auch über
eine Autobahn.
Die Probefahrt sollte nach Möglichkeit bei gutem, regenfreiem Wetter und Tageslicht
stattfinden, damit Sie etwaige Mängel am Auto gut erkennen können.
Kontakt mit dem Anbieter
Unabhängig davon, ob Sie Ihren neuen Gebrauchten von einem Händler oder einer
Privatperson kaufen wollen: prüfen Sie die Aussagen des Anbieters genau.
Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten:
Lassen Sie sich auf jeden Fall alle Fahrzeugpapiere zeigen, einschließlich der
Kundendienst- und Service-Scheckhefte.
Wenn Sie das Fahrzeug von einer Privatperson kaufen, sollten Sie prüfen, ob
der Anbieter mit dem im Kfz-Brief eingetragenen Besitzer identisch ist.
Wenn nicht, handelt es sich beim Verkäufer wahrscheinlich um einen Händler.
Seien Sie vorsichtig bei Aussagen wie „Sie müssen sich schnell entscheiden“.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Der Anbieter sollte ungefragt auf schwerwiegende Mängel und Unfallschäden
hinweisen.
Lassen Sie sich bei der Probefahrt nicht dadurch ablenken, daß der Verkäufer
ständig auf Sie einredet. Sagen Sie ihm dann ruhig, daß Sie sich auf die
Probefahrt konzentrieren und hören möchten, ob das Fahrzeug ungewöhnliche
Geräusche macht.
Unterschreiben Sie nichts, solange Sie sich nicht ganz sicher sind, daß Sie das
Auto kaufen wollen.
I
m Fall von Fahrzeugmängeln
Sind Mängel am Fahrzeug festzustellen oder der Anbieter weist darauf hin, sollten
Sie besonders vorsichtig sein:
Verlangen Sie bei Unfallschäden die Rechnung der Instandsetzung oder das
Gutachten, und vertrauen Sie nicht auf mündliche Aussagen.
Zusicherungen wie „Der Schaden wird noch repariert“ sollten Sie sich schriftlich
bestätigen lassen.
Sollten Sie sich unsicher sein oder Sie Mängel erkennen, die Sie nicht einschätzen
können (auch bei Unfallwagen mit größeren Schäden): lassen Sie das Auto
von einem Kfz-Sachverständigen begutachten. Der Anbieter sollte eine Untersuchung
durch einen unabhängigen Prüfer auf jeden Fall zulassen.
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Probefahrt-Checkliste
Vor der Probefahrt
Stimmen die Angaben auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit der Fahrgestellnummer
des Fahrzeugs überein?
Hat das Fahrzeug häufig den Besitzer gewechselt?
Wann war die letzte Hauptuntersuchung (TÜV) bzw. Abgasuntersuchung (AU)? Liegen
die schriftlichen Prüfungsbögen vor?
Ist das Fahrzeug scheckheftgepflegt? Gibt es Belege über größere Reparaturen?
Ist der Lack glänzend und glatt, rißfrei und ohne Rostpickel?
Deuten Abdeckkanten auf Nachlackierungen hin?
Ist die Frontscheibe frei von Steinschlägen und Rissen?
Sind die Gummirahmen der Scheiben rißfrei, elastisch und dicht?
Lassen sich alle Türen und Klappen einwandfrei schließen und verriegeln?
Kann man die Fenster leicht auf- und zukurbeln, bzw. funktionieren die elektrischen
Fensterheber?
Sind die Sitze intakt und/oder übermäßig verschlissen?
Ist die Bodenplatte im Fuß- und Kofferraum trocken und frei von Rost?
Ist neuer Unterbodenschutz (meist werden damit Rostschäden kaschiert) aufgetragen?
Motorraum: Tritt irgendwo Benzin, Öl, Kühl- oder Hydraulikflüssigkeit aus?
Sind Schläuche im Motor porös oder undicht?
Ist die Batterie sauber und an den Polen nicht oxydiert?
Funktionieren alle Lichter?
Haben die Reifen ausreichend Profil? Sind sie gleichmäßig abgefahren?
Während der Probefahrt
Springt der kalte Motor einwandfrei an?
Läuft der Motor im Leerlauf ohne Nebengeräusche?
Wird das Gas ohne Verzögerung angenommen?
Lassen sich alle Gänge ohne Kratzen einlegen?
Sind während der Fahrt Getriebegeräusche zu hören?
Sprechen die Bremsen gleichmäßig an?
Bleibt das Lenkrad während der Fahrt ruhig? Zeigt die Lenkung zuviel Spiel?
Zieht der Wagen beim Fahren, und besonders beim Bremsen, nach einer Seite?
Funktionieren alle Instrumente?
Arbeiten Heizung und Gebläse?
Rollen sich die Gurte einwandfrei auf?
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Erläuterungen zur Checkliste (1)
Papiere, Plaketten, Dokumente
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Fahrgestellnummer
1. Überprüfen und vergleichen Sie die Angaben in Fahrzeugschein und
Fahrzeugbrief: alle Angaben sollten übereinstimmen. Kontrollieren Sie auch,
ob die Fahrgestellnummer im Motorraum mit der im Brief und im Schein
übereinstimmt.
2. Eine Tieferlegung, ein getunter Motor und andere bauliche Veränderungen
sollten eingetragen sein.
3. Überprüfen Sie auch die Vergangenheit des Autos: ein häufiger Besitzerwechsel
spricht möglicherweise für Fahrzeugmängel. Bei ehemaligen
Mietwagen und alten Taxis ist generell Vorsicht geboten.
TÜV-Termin und AU
Im Fahrzeugschein oder auf der TÜV-Plakette hinten am Nummernschild
können Sie den nächsten TÜV-Termin ablesen. Überprüfen Sie auch die
AU-Plakette am vorderen Kennzeichenschild. Darauf sollten Sie achten:
1. Der nächste TÜV-Termin sollte nicht gleich nach dem Kauf anstehen
(Anhaltspunkt: mindestens ein Jahr bis zur nächsten Hauptuntersuchung).
2. Die schriftlichen Prüfungsbögen der letzten Untersuchungen sollten
vorliegen.
Kundendienst- und Service-Scheckhefte, Reparaturbelege
Kontrollieren Sie die Kundendienst- und Service-Scheckhefte, und lassen Sie
sich Belege über größere Reparaturen geben. Eine regelmäßige Wartung in einer
Vertragswerkstatt spricht für das Auto.
Karosserie-Oberfläche
Roststellen
Sehen Sie nach, ob Roststellen zu entdecken sind. Typische Punkte für Rost sind
Türschweller, Längsträger, Radlaufecken, Kotflügel- und Türunterkanten.
Schauen Sie auch unter Zierleisten, Verkleidungen und dem Bodenteppich nach.
Auch kleinere Anzeichen von Rost (Rostpickel, Lackerhebungen) können bereits
auf eine schwerwiegende Korrosion hinweisen und sollten im Zweifelsfall von einem
Kfz-Sachverständigen überprüft werden.
Scheiben
Überprüfen Sie Scheiben und Gummierung. Die Frontscheibe sollte frei von
Steinschlägen und Rissen, die Gummirahmen der Scheiben sollten rißfrei,
elastisch und dicht sein.
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Erläuterungen zur Checkliste (2)
Fahrwerk
Profilbild der Reifen
Die Reifen sollten gleichmäßig abgefahren sein. Sind sie ungleichmäßig abgenutzt,
könnte das an einer fehlerhaften Achsgeometrie liegen. In diesem Fall sollten Sie
den Wagen vermessen lassen. Überprüfen Sie auch die Profiltiefe der Reifen: Ein
Profil unter 2,5 Millimetern kann als nicht mehr verkehrssicher angesehen werden.
Stoßdämpfer
Unterziehen Sie die Stoßdämpfer dem „Wipp-Test“: drücken Sie die Karosserie an
einer Ecke des Fahrzeugs herunter und lassen Sie los. Der Aufbau darf nur ganz
leicht und höchstens zweimal nachwippen.
Bremsen
Testen Sie die Bremsen während der Fahrt. Sie sollten gleichmäßig ansprechen,
und das Fahrzeug darf nicht zur Seite ziehen. Ein größerer Defekt an der Bremsanlage
kann vorliegen, wenn sich das Pedal bei längerem Druck bis zum Bodenblech
durchdrücken läßt. Überprüfen Sie auch die Bremsklötze: hier gilt ein Richtwert von
mindestens vier Millimetern Stärke.
Motor und Kraftübertragung
Optischer Eindruck
Bewerten Sie den Gesamteindruck: Ein optisch sauberer Motor garantiert zwar
keinen technisch einwandfreien Zustand, aber ein verölter und verdreckter
Motorraum deutet auf mangelnde Wartung hin. Besonderes Augenmerk sollten Sie
auch auf Öllecks richten. Ein klarer Hinweis dafür sind Ölflecken auf der Straße.
Kühlung
Kontrollieren Sie Kühler und Wasserschläuche auf Leckstellen. Auch sollten die
Schläuche nicht porös oder rissig sein. Und: Die Kühlflüssigkeit darf weder ölig
noch rostig sein.
Kupplung
Hören Sie beim Test genau hin: Die Kupplung trennt schlecht, wenn bei
laufendem Motor, getretener Kupplung und dem Einlegen eines Ganges
Kratzgeräusche auftreten.
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Versicherungsschutz bei der Probefahrt
Probefahrten bei Händlern
Händlerautos sind in der Regel vollkaskoversichert. Gibt es keine Vollkaskoversicherung,
und kommt es während der Probefahrt zu einem Unfall, muß der Händler
für den Unfallschaden aufkommen. Das gilt natürlich nur, wenn der Unfall nicht grob
fahrlässig verursacht wurde.
Probefahrten bei Privatanbietern
Bei Probefahrten mit Autos von Privatanbietern ist die Rechtslage anders: Wenn
keine Vollkaskoversicherung besteht und es zu einem Unfall kommt, müssen Sie
als Probefahrer für den Schaden aufkommen, und zwar auch schon bei leichter
Fahrlässigkeit.
In diesem Zusammenhang ist noch etwas anderes wichtig: Wenn der Verkäufer
Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein sehen möchte, ist das durchaus
legitim. Denn wenn er Sie ohne gültigen Führerschein fahren läßt und es zu einem
Unfall kommt, verliert er seinen Versicherungsschutz. Und falls ein Probefahrer mit
dem Fahrzeug verschwindet, kommt seine Kaskoversicherung dafür nicht auf.
Bei Kauf des Autos
Wenn Sie das Auto kaufen, geht die bestehende Haftpflichtversicherung kraft
Gesetz auf Sie als Käufer über. Sowohl Sie als auch der Verkäufer müssen dies
dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen. Auch die Ummeldung bei der
Zulassungsstelle muß laut Gesetz innerhalb weniger Tage erfolgen (spätestens
nach einer Woche). Denn sonst kann dies weitreichende steuerrechtliche und versicherungsrechtliche
Konsequenzen sowie Folgen im etwaigen Schadenfall haben.

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Oder schaue mal hier:

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ght=unfall
Gruß Erik.Ode
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Registriert: 22.06.2004, 16:48
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Auto-Chris »

Hallo Andreas,

ein Käufer (Vertrag ist unterschrieben) trägt immer das Transport- und Lieferschadenrisiko! Er kann Dich als Fahrer :!: jedoch für jeden Kratzer haftbar machen. Daher:

Bestehe sofort auf den vollen Kaufpreis, denn das Auto ist schon jetzt sein Eigentum! Vereinbare einen Haftungsausschluss für alle Schäden, die während Deiner Überführungsfahrt geschehen!

Der Mann sollte Dir für Deinen Service wirklich dankbar sein! Wer macht schon solche Spirenzchen mit und liefert fristgerecht zum Geburtstag :?: :wink:

Chris
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