Rückerlangung des Autos nach Rosenkriegreicher Trennung
Verfasst: 05.01.2007, 21:35
Ich habe in meiner langjährigen Beziehung ein Auto gekauft.
Im Kaufvertrag steht mein Name. Er befindet sich in meinem Besitz. Außerdem befindet sich noch bei meinen Unterlagen ein Übergabeprotokoll,in dem bestätigt wird, dass folgende Unterlagen/Gegenstände im Original übergeben wurden:
-Kaufvertrag über Pkw mit amtl. Kennzeichen mit Datumsangabe (Kaufvertrag von meinem Vorgänger ist ebenfalls bei meinen Unterlagen)
-Fahrzeugbrief
-Abmeldebescheinigung für den Fahrzeughalter
-Schlüssel.
Das Übergabeprotokoll ist von mir und meinem Expartner unterschrieben.
Da ich aber keinen Führerschein habe, wurde das Auto bislang nur mit roter Nummer gelegentlich von meinem Exfreund gefahren. Er hat auch noch den Fahrzeugbrief, alle Schlüssel und die Abmeldebescheinigung, die er mir nicht aushändigen würde. Außerdem ist das das Auto bei einem Freund von ihm auf deren Privatgelände untergestellt.
Mein Ex ist nicht sehr ordentlich mit seinen Papieren, & da bei roter Nummer immer der Kaufvertrag mitgenommen werden muss, wenn er das Auto nutzt, befindet er sich in dem Glauben, dass der Kaufvertrag ebenfalls noch in seinem Besitz ist.
Erfährt er, dass ich den Kaufvertrag habe, wäre das Auto nicht mehr an einem Ort von dem ich auch weiß.
Ausserdem gab es da mal folgenden Vorfall. Wir ließen das Auto von ner Firma waschen. Als wir es abholen wollten und ein Mitarbeiter das Auto von ner Rampe fuhr, rutschte er hab, sodass irgendwas abgefallen ist.Da die Schuldfrage ziemlich eindeutig auf seiten der Firma lag, prozeßierte ich als Kläger und bekam Recht.Beweist das nicht zumindest, dass das Auto nach Abschluss des Kaufvertrages an mich übergeben worden sein muss?Vielleicht ist die Tatsache, dass das Auto mind. 4 Jahre nicht angemeldet war auch noch von Bedeutung.
Meinem Ex ist momontan zudem noch für einige Monate (genau weiß ich nicht wielang, aber mind, noch die nächsten 5 Monate) der Führerschein entzogen worden
Wenn das Auto ausschließlich mit roter Nummer bewegt wurde, wer steht dann im Brief als Halter?
Da ich keine Ahnung habe, weiß ich gar nicht ob diese Frage überhaupt eindeutig zu beantworten ist.
Mein Ziel ist es, das Auto vom Grundstück seines Freundes abzuholen & es in einer Garage von Freunden unterzustellen, damit er es nicht mehr „verschwinden“ lassen kann.
Wie veranlasse ich das bzw ist das überhaupt so einfach zu bewerkstelligen? Ist die Umsetzung des Überraschungseffekt bei meinem Plan illusorisch?
Hoffentlich kann man mir hier weiterhelfen
Vielen Dank erstmal
Im Kaufvertrag steht mein Name. Er befindet sich in meinem Besitz. Außerdem befindet sich noch bei meinen Unterlagen ein Übergabeprotokoll,in dem bestätigt wird, dass folgende Unterlagen/Gegenstände im Original übergeben wurden:
-Kaufvertrag über Pkw mit amtl. Kennzeichen mit Datumsangabe (Kaufvertrag von meinem Vorgänger ist ebenfalls bei meinen Unterlagen)
-Fahrzeugbrief
-Abmeldebescheinigung für den Fahrzeughalter
-Schlüssel.
Das Übergabeprotokoll ist von mir und meinem Expartner unterschrieben.
Da ich aber keinen Führerschein habe, wurde das Auto bislang nur mit roter Nummer gelegentlich von meinem Exfreund gefahren. Er hat auch noch den Fahrzeugbrief, alle Schlüssel und die Abmeldebescheinigung, die er mir nicht aushändigen würde. Außerdem ist das das Auto bei einem Freund von ihm auf deren Privatgelände untergestellt.
Mein Ex ist nicht sehr ordentlich mit seinen Papieren, & da bei roter Nummer immer der Kaufvertrag mitgenommen werden muss, wenn er das Auto nutzt, befindet er sich in dem Glauben, dass der Kaufvertrag ebenfalls noch in seinem Besitz ist.
Erfährt er, dass ich den Kaufvertrag habe, wäre das Auto nicht mehr an einem Ort von dem ich auch weiß.
Ausserdem gab es da mal folgenden Vorfall. Wir ließen das Auto von ner Firma waschen. Als wir es abholen wollten und ein Mitarbeiter das Auto von ner Rampe fuhr, rutschte er hab, sodass irgendwas abgefallen ist.Da die Schuldfrage ziemlich eindeutig auf seiten der Firma lag, prozeßierte ich als Kläger und bekam Recht.Beweist das nicht zumindest, dass das Auto nach Abschluss des Kaufvertrages an mich übergeben worden sein muss?Vielleicht ist die Tatsache, dass das Auto mind. 4 Jahre nicht angemeldet war auch noch von Bedeutung.
Meinem Ex ist momontan zudem noch für einige Monate (genau weiß ich nicht wielang, aber mind, noch die nächsten 5 Monate) der Führerschein entzogen worden
Wenn das Auto ausschließlich mit roter Nummer bewegt wurde, wer steht dann im Brief als Halter?
Da ich keine Ahnung habe, weiß ich gar nicht ob diese Frage überhaupt eindeutig zu beantworten ist.
Mein Ziel ist es, das Auto vom Grundstück seines Freundes abzuholen & es in einer Garage von Freunden unterzustellen, damit er es nicht mehr „verschwinden“ lassen kann.
Wie veranlasse ich das bzw ist das überhaupt so einfach zu bewerkstelligen? Ist die Umsetzung des Überraschungseffekt bei meinem Plan illusorisch?
Hoffentlich kann man mir hier weiterhelfen
Vielen Dank erstmal