Rückerlangung des Autos nach Rosenkriegreicher Trennung

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schmausi
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Rückerlangung des Autos nach Rosenkriegreicher Trennung

Beitrag von schmausi »

Ich habe in meiner langjährigen Beziehung ein Auto gekauft.
Im Kaufvertrag steht mein Name. Er befindet sich in meinem Besitz. Außerdem befindet sich noch bei meinen Unterlagen ein Übergabeprotokoll,in dem bestätigt wird, dass folgende Unterlagen/Gegenstände im Original übergeben wurden:
-Kaufvertrag über Pkw mit amtl. Kennzeichen mit Datumsangabe (Kaufvertrag von meinem Vorgänger ist ebenfalls bei meinen Unterlagen)
-Fahrzeugbrief
-Abmeldebescheinigung für den Fahrzeughalter
-Schlüssel.
Das Übergabeprotokoll ist von mir und meinem Expartner unterschrieben.

Da ich aber keinen Führerschein habe, wurde das Auto bislang nur mit roter Nummer gelegentlich von meinem Exfreund gefahren. Er hat auch noch den Fahrzeugbrief, alle Schlüssel und die Abmeldebescheinigung, die er mir nicht aushändigen würde. Außerdem ist das das Auto bei einem Freund von ihm auf deren Privatgelände untergestellt.

Mein Ex ist nicht sehr ordentlich mit seinen Papieren, & da bei roter Nummer immer der Kaufvertrag mitgenommen werden muss, wenn er das Auto nutzt, befindet er sich in dem Glauben, dass der Kaufvertrag ebenfalls noch in seinem Besitz ist.

Erfährt er, dass ich den Kaufvertrag habe, wäre das Auto nicht mehr an einem Ort von dem ich auch weiß.

Ausserdem gab es da mal folgenden Vorfall. Wir ließen das Auto von ner Firma waschen. Als wir es abholen wollten und ein Mitarbeiter das Auto von ner Rampe fuhr, rutschte er hab, sodass irgendwas abgefallen ist.Da die Schuldfrage ziemlich eindeutig auf seiten der Firma lag, prozeßierte ich als Kläger und bekam Recht.Beweist das nicht zumindest, dass das Auto nach Abschluss des Kaufvertrages an mich übergeben worden sein muss?Vielleicht ist die Tatsache, dass das Auto mind. 4 Jahre nicht angemeldet war auch noch von Bedeutung.

Meinem Ex ist momontan zudem noch für einige Monate (genau weiß ich nicht wielang, aber mind, noch die nächsten 5 Monate) der Führerschein entzogen worden

Wenn das Auto ausschließlich mit roter Nummer bewegt wurde, wer steht dann im Brief als Halter?
Da ich keine Ahnung habe, weiß ich gar nicht ob diese Frage überhaupt eindeutig zu beantworten ist.

Mein Ziel ist es, das Auto vom Grundstück seines Freundes abzuholen & es in einer Garage von Freunden unterzustellen, damit er es nicht mehr „verschwinden“ lassen kann.
Wie veranlasse ich das bzw ist das überhaupt so einfach zu bewerkstelligen? Ist die Umsetzung des Überraschungseffekt bei meinem Plan illusorisch?

Hoffentlich kann man mir hier weiterhelfen
Vielen Dank erstmal
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AA24
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Hallo Schmausi (süüüüüüüüüss)

Beitrag von AA24 »

werd mich jetzt sicher in die Schusslinie sämtlich gehörnter EX-Freunde & Geschlechtsgenossen stellen, aaaaber....Recht muss Recht bleiben!


-->ICH HABE in meiner langjährigen Beziehung ein Auto GEKAUFT.
Im Kaufvertrag steht MEIN NAME.
Er befindet sich in MEINEM BESITZ.
Außerdem befindet sich noch bei meinen Unterlagen ein ÜBERGABE PROTOKOLL,in dem bestätigt wird, dass folgende Unterlagen/Gegenstände im Original (dir ?) ÜBERGEBEN WURDEN:
-Kaufvertrag über Pkw mit amtl. Kennzeichen mit Datumsangabe (Kaufvertrag von meinem Vorgänger ist ebenfalls bei meinen Unterlagen)
-FAHRZEUGBRIEF

Machen wir`s kurz
Du bist Zeugnis belegend letzter Besitzer (Kaufvertrag, Übergabeprotokoll etc.) Besitzer!
ER steht in der Beweispflicht des rechtwertigen Besitzes über das Fahrzeug in form eines Kaufvetrages etc.!



Sollte es Unstimmigkeiten mit vorwürfen seinerseits wie z.b. "Ich verrechne das mit noch ausstehenden Schulden" etc. steht ER in der Beweispflicht einer solchen einvernemhlichen Einigung zwischen euch (in schriftlicher Form)

Salvatorische Formel: Es bestehen keinerlei mündlichen Nebenabkommen zwischen beiden Vetragspartnern!

Vetragspartner werdet Ihr, wenn er beweisen muss woher er denn das Fahrzeug hat!

Kurzum, er kann in keiner Form sein Besitzertum gegenüber dem Fahrzeug ( und vorallem dem Gericht) BEWEISEN!

Mach da keinen langen Zikkezakke von, ab zur Polizei & Anzeige wegen Diebstahls des benannten Fahrzeugs, sowie der Unterlagen PUNKT!!!

Wünsch dir gaaaaanz viel Glück (kann Unloyalität nicht ab) & halt uns auf dem laufenden,

AA24
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Erik.Ode
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Re: Hallo Schmausi (süüüüüüüüüss)

Beitrag von Erik.Ode »

Möchte noch ergänzend etwas anmerken:

Es werden immer wieder die Begriffe Besitz und Eigentum verwechselt; der Besitz einer Sache ist nicht der entscheidende Punkt, sondern das Eigentum !
AA24 hat geschrieben:Machen wir`s kurz
Du bist Zeugnis belegend letzter Besitzer (Kaufvertrag, Übergabeprotokoll etc.) Besitzer!
ER steht in der Beweispflicht des rechtwertigen Besitzes über das Fahrzeug in form eines Kaufvetrages etc.!

Kurzum, er kann in keiner Form sein Besitzertum gegenüber dem Fahrzeug ( und vorallem dem Gericht) BEWEISEN!
Der Ex ist letzter Besitzer des Fahrzeuges, da er es tatsächlich benutzt hat und auch noch in seinem Besitz hat !
Nach deiner Schilderung bist du aber vermutlich Eigentümer, da der Fahrzeugbrief auf deinen Namen ausgestellt ist, der Kaufvertrag auf deinen Namen ausgestellt wurde und du einen orginalen Fahrzeugschlüssel hast. Das alles sind Hinweise, die einen berechtigten Eigentumsanspruch vermuten lassen. Damit solltest du im Falle eines Rechtstreites auf der sicheren Seite sein.
AA24 hat geschrieben:Mach da keinen langen Zikkezakke von, ab zur Polizei & Anzeige wegen Diebstahls des benannten Fahrzeugs, sowie der Unterlagen PUNKT!!!AA24
Auch hier muß ich noch etwas anmerken; ich glaube AA24 da hast schon mal falsch "beraten" !!!???

Der o.g. Fall betrifft zurzeit eindeutig das Zivilrecht. Es wird ggf. zu einem "Eigentumsstreit" kommen.
Das Strafrecht ( Diebstahl, Unterschlagung o.ä. ) kommt hier noch gar nicht zum Tragen. Ich kann mir auch nach den Äußerungen von Schmausi nicht vorstellen, wie hier das Strafrecht tangiert werden sollte.

Solche Trennungsgeschichten mit späterem Streit über das Eigentum ( PKW, Stereoanlage, Einbauküche etc. ) gibt es in unserer Republik täglich zu............Fällen.
Jetzt stell dir mal vor, jeder rennt zur Behörde und erstattet eine Anzeige.

Mein Tipp: Besorge dir erstmal das Auto, sorge für ein gutes Versteck :roll: und fordere deinen Ex schriftlich zur Herausgabe aller noch fehlender Papiere und Schlüssel auf. Dann wirst du sehen, wie er reagiert.
Ich hoffe, daß diese Geschichte gewaltfrei über die Bühne geht, sonst würde ich direkt einen Anwalt einschalten. Aber das kannst du sicher selber für dich beantworten.

Viel Glück !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Erik.Ode
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Re: Rückerlangung des Autos nach Rosenkriegreicher Trennung

Beitrag von Erik.Ode »

schmausi hat geschrieben:Wie veranlasse ich das bzw ist das überhaupt so einfach zu bewerkstelligen? Ist die Umsetzung des Überraschungseffekt bei meinem Plan illusorisch?
Die Umsetzung des Planes erfordert natürlich gewisse Vorbereitungen:

1. Wie kann ich das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen ?

Rote Nummer oder einen Abschlepper besorgen. Sollte ein Abschlepper besorgt , bzw. eine Firma (z.B. ADAC) beauftrag werden, könnte ein Eigentumsnachweis erforderlich werden. Fahrzeugbrief dürfte ausreichen.

2. Wo steht das Fahrzeug und wann ist der Ex nicht in der Nähe ?

Steht das Fahrzeug auf öffentlichem Grund, dann ist es kein Problem. Steht das Fahrzeug aber auf privatem Grund, wird es schon etwas komplizierter.
Solltest du heimlich auf fremden Grund das Fahrzeug unter deine Kontrolle bringen, dann steht hier zumindest ein Hausfriedensbruch im Raume.
Eine Diebstahl o.ä. kann ich nach deiner Schilderung nicht erkennen. Ob der Freund deines Ex dann eine Strafanzeige stellen würde und wann der Ex nicht in der Nähe ist, könnte man evt. im Vorfeld abklären.



Solltest du dich zu diesem Schritt entschließen, dann evt. noch zwei "Gedanken":

1. Einen Zeugen mitnehmen und 2. evt. vorher zur örtlichen Polizei.

Der Besuch bei der Polizei könnte evt. Einsätze bezüglich eines möglichen Hausfriedensbruches im Vorfeld entschärfen.
Wobei ich mal bewußt eine strafrechtliche Einordnung des Sachverhaltes unterlasse.
Ob hier nämlich tatbestandsmäßig ein Hausfriedensbruch vorliegt ist auch noch nicht ganz sicher ( hier kommt es auf verschiedene Vorraussetzungen an, da kann man drüber streiten.......).

Aber wo kein Kläger, da kein Angeklagter......... :wink:
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
schmausi
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Beitrag von schmausi »

"Nach deiner Schilderung bist du aber vermutlich Eigentümer, da der Fahrzeugbrief auf deinen Namen ausgestellt ist, der Kaufvertrag auf deinen Namen ausgestellt wurde und du einen orginalen Fahrzeugschlüssel hast. Das alles sind Hinweise, die einen berechtigten Eigentumsanspruch vermuten lassen. Damit solltest du im Falle eines Rechtstreites auf der sicheren Seite sein."
Da ich den Fahrzeugbrief bei Autokauf vor ca 4 Jahren angeschaut habe&ichmich in der Folgezeit um Fahrzeugbrief etc. nicht groß kümmerte
( da keinen Führerschein), weiß ich nicht was im Fahrzeugbrief steht.

in meinen Unterlagen sind :
-mein Kaufvertrag vom Mitte 2003 ,den ich mit dem vorherigen Eigentümers des Pkw`s abgeschlossen habe.(auf meinen Namen ausgestellt) ;
-ein Übergabeprotokoll welche Gegenstände& Unterlagen im Original übergeben wurden an mich bei Autokauf vor 4 Jahren.Lt. diesem Protokoll habe ich den Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung für den Fahrzeughalter vom Ende 1998, 4 Schlüssel & der Kaufvertrag meines Vorgängers, der den Pkw Ende 2000 kaufte; & ihn Mitte 2003 an mich verkaufte ) erhalten..Aber vor knapp 4 Jahren.
Aus diesem Protokoll habe ich derzeit nur in meinen Unterlagen
-den Kaufvertrag meines Vorgängers vom Ende 2000

Mein Ex hat den Fahrzeugbrief, alle Schlüssel und die Abmeldebescheinigung

2. Wo steht das Fahrzeug und wann ist der Ex nicht in der Nähe ?
Das Fahrzeug steht in der Autoreparaturwerkstatt des besten Freundes meines Ex.
1. Einen Zeugen mitnehmen und 2. evt. vorher zur örtlichen Polizei.
Die örtlichen Polizei soll ich vorher informieren,dass ich womöglich wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden könnte?
Ich vermute eher, dass mir der beste Freund meines Ex selbst mit Zeugen das Auto nicht rausgibt. Er wird alles daran setzzten, mich daran zu hindern das Auto mitzunehmen( Zeit schinden) & gleichzeitig meinen Ex so schnell wie mögl. dorthinzubekommen, der sich auch sofort auf den Weg machen wird).
Wahrscheinlich müsste ich die Polizei rufen, damit ich das Auto abholen kann.Würde die mich überhaupt dabei unterstützen das Auto mitzunehmen?

Meinen Kaufvertrag werde ich auch vorher einem Bekannten geben, der sich in der Nähe in ein Kaffee setzen soll, sonst bin ich ihn höchstwahrscheinlich los, wenn ich ihn bei mir habe.
Ich muss dazu sagen, dass mein Ex nur mit so Leuten, die mit Autos Geschäfte machen zu tun hat.die Szene ist ne Welt für sich & kennen oft kein Recht und Gestz.
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Beitrag von Erik.Ode »

schmausi hat geschrieben: Mein Ex hat den Fahrzeugbrief, alle Schlüssel und die Abmeldebescheinigung
Das ist schlecht. Das erschwert für dich die Beweisführung für den Eigentumsnachweis, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen. Ist aber letzendlich noch kein Garant für einen Eigentumsanspruch deines Ex !
schmausi hat geschrieben:Das Fahrzeug steht in der Autoreparaturwerkstatt des besten Freundes meines Ex.
Auch schlecht, erschwert für dich ein gefahrloses Abtransportieren.

schmausi hat geschrieben:Die örtlichen Polizei soll ich vorher informieren,dass ich womöglich wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden könnte?
LOL, das war nur zur Vorsicht gedacht. Da der Hausfriedensbruch ein sog. Antragsdelikt darstellt, begehst du nicht automatisch eine Straftat, sondern erst, wenn der "Geschädigte" eine Anzeige erstatten würde. Wenn du aber im Vorfeld die Polizei verständigen würdest, daß evt. in 30 Minuten ein Einsatz auflaufen könnte, dann gehen solche Sachen wesentlich entspannter über die Bühne.

schmausi hat geschrieben:Ich vermute eher, dass mir der beste Freund meines Ex selbst mit Zeugen das Auto nicht rausgibt. Er wird alles daran setzzten, mich daran zu hindern das Auto mitzunehmen( Zeit schinden) & gleichzeitig meinen Ex so schnell wie mögl. dorthinzubekommen, der sich auch sofort auf den Weg machen wird).
Auch schlecht, scheint dein Unterfangen sogut wie unmöglich zu machen !

schmausi hat geschrieben:Wahrscheinlich müsste ich die Polizei rufen, damit ich das Auto abholen kann.Würde die mich überhaupt dabei unterstützen das Auto mitzunehmen?
Nein, da es sich um reines Zivilrecht handelt. Dafür ist die Polizei nicht zuständig. Du müßtest bei Problemen einen RA einschalten
schmausi hat geschrieben:Ich muss dazu sagen, dass mein Ex nur mit so Leuten, die mit Autos Geschäfte machen zu tun hat.die Szene ist ne Welt für sich & kennen oft kein Recht und Gestz.
Unter Würdigung deiner Informationen würde ich deinen Ex schriftlich auffordern, dir dein Eigentum auszuhändigen. Sollte er nach einer gewissen Frist dem nicht nachkommen, bleibt dir nur der Weg zu einem RA.
Ich rate von Nacht und Nebel Aktionen ab. Ich vermute, daß mit deinem Ex und seinen Freunden nicht gut Kirschen essen ist !!!???
Gruß Erik.Ode
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