Händler gibt Vorbesitzer als Verkäufer an
Verfasst: 24.06.2006, 21:34
Hallo!
Wir haben vor fast 2 Wochen ein Auto gekauft. Die Verhandlungen gingen die ganze Zeit über einen "Bekannten", weil der Besitzer wohl zu wenig Zeit hätte. Kurz nach dem Kauf habe wir festgestellt, daß die Klimaanlage nicht funktioniert. Die Werkstadt sagte, daß das Kühlgas nur 2 % Inhalt hat und der Kompressor still liegt und dies kein akut aufgetretener Schaden sein kann. Im Kaufvertrag ist der Vorbesitzer als Verkäufer angegeben und da er eine Privatperson ist, hat er die Gewährleistung ausgeschlossen. Unter der angegebenen Tel. ist nie einer rangegangen, also haben wir uns an den Bekannten gewendet. Der sagte, "aber er hat doch die Gewährleistung ausgeschlossen" und er würde es weiterleiten. Wir waren gleich der Meinung, daß dieser Mangel schon bekannt war und einfach nicht erwähnt wurde, somit würde es ja nicht unter dem Gewährleistungsausschluß fallen, sondern unter arglistiger Täuschung. Auf jeden Fall meldete sich wieder keiner und deswegen schrieben wir ein Einschreiben an den Vorbesitzer, indem auch steht, daß er sich mal melden soll. Nun rief dieser heute an und fragte wer wir seien. ER hätte den Wagen an ein Autohaus verkauft und dieser angeblicher Bekannter ist eigentlich ein Händler. Die Klimaanlage war vor einem Jahr schon einmal kaputt gewesen, wo sie dann auch repariert wurde (von diesem Autohaus) und er hätte sie seit einem Jahr nicht mehr benutzt. Dieses Autohaus hätte das Auto vor dem Verkauf auch noch einmal gescheckt aber darüber gebe es keine Unterlagen. Auf jeden Fall will er nicht haften, da er daß Auto ja an diesen Händler verkauft hat. Ist ja auch verständlich.
Was sollen wir jetzt tun? Ich finde das alles sehr kurios.
Der Händler kann doch nicht einfach den Vorbesitzer als Verkäufer angeben, wenn dieser das Auto selber verkauft hat an dieses Autohaus, oder?
Und damit müsste er doch auch Garantie geben und besonders, die müssten gemerkt haben, daß die Klimaanlage defekt ist.
Ich bin echt ratlos, leider habe ich keinee Rechtschutzversicherung. Könnt ihr mir ein Tip geben?
Gruß Bela
Wir haben vor fast 2 Wochen ein Auto gekauft. Die Verhandlungen gingen die ganze Zeit über einen "Bekannten", weil der Besitzer wohl zu wenig Zeit hätte. Kurz nach dem Kauf habe wir festgestellt, daß die Klimaanlage nicht funktioniert. Die Werkstadt sagte, daß das Kühlgas nur 2 % Inhalt hat und der Kompressor still liegt und dies kein akut aufgetretener Schaden sein kann. Im Kaufvertrag ist der Vorbesitzer als Verkäufer angegeben und da er eine Privatperson ist, hat er die Gewährleistung ausgeschlossen. Unter der angegebenen Tel. ist nie einer rangegangen, also haben wir uns an den Bekannten gewendet. Der sagte, "aber er hat doch die Gewährleistung ausgeschlossen" und er würde es weiterleiten. Wir waren gleich der Meinung, daß dieser Mangel schon bekannt war und einfach nicht erwähnt wurde, somit würde es ja nicht unter dem Gewährleistungsausschluß fallen, sondern unter arglistiger Täuschung. Auf jeden Fall meldete sich wieder keiner und deswegen schrieben wir ein Einschreiben an den Vorbesitzer, indem auch steht, daß er sich mal melden soll. Nun rief dieser heute an und fragte wer wir seien. ER hätte den Wagen an ein Autohaus verkauft und dieser angeblicher Bekannter ist eigentlich ein Händler. Die Klimaanlage war vor einem Jahr schon einmal kaputt gewesen, wo sie dann auch repariert wurde (von diesem Autohaus) und er hätte sie seit einem Jahr nicht mehr benutzt. Dieses Autohaus hätte das Auto vor dem Verkauf auch noch einmal gescheckt aber darüber gebe es keine Unterlagen. Auf jeden Fall will er nicht haften, da er daß Auto ja an diesen Händler verkauft hat. Ist ja auch verständlich.
Was sollen wir jetzt tun? Ich finde das alles sehr kurios.
Der Händler kann doch nicht einfach den Vorbesitzer als Verkäufer angeben, wenn dieser das Auto selber verkauft hat an dieses Autohaus, oder?
Und damit müsste er doch auch Garantie geben und besonders, die müssten gemerkt haben, daß die Klimaanlage defekt ist.
Ich bin echt ratlos, leider habe ich keinee Rechtschutzversicherung. Könnt ihr mir ein Tip geben?
Gruß Bela