Hallo!
Wir haben vor fast 2 Wochen ein Auto gekauft. Die Verhandlungen gingen die ganze Zeit über einen "Bekannten", weil der Besitzer wohl zu wenig Zeit hätte. Kurz nach dem Kauf habe wir festgestellt, daß die Klimaanlage nicht funktioniert. Die Werkstadt sagte, daß das Kühlgas nur 2 % Inhalt hat und der Kompressor still liegt und dies kein akut aufgetretener Schaden sein kann. Im Kaufvertrag ist der Vorbesitzer als Verkäufer angegeben und da er eine Privatperson ist, hat er die Gewährleistung ausgeschlossen. Unter der angegebenen Tel. ist nie einer rangegangen, also haben wir uns an den Bekannten gewendet. Der sagte, "aber er hat doch die Gewährleistung ausgeschlossen" und er würde es weiterleiten. Wir waren gleich der Meinung, daß dieser Mangel schon bekannt war und einfach nicht erwähnt wurde, somit würde es ja nicht unter dem Gewährleistungsausschluß fallen, sondern unter arglistiger Täuschung. Auf jeden Fall meldete sich wieder keiner und deswegen schrieben wir ein Einschreiben an den Vorbesitzer, indem auch steht, daß er sich mal melden soll. Nun rief dieser heute an und fragte wer wir seien. ER hätte den Wagen an ein Autohaus verkauft und dieser angeblicher Bekannter ist eigentlich ein Händler. Die Klimaanlage war vor einem Jahr schon einmal kaputt gewesen, wo sie dann auch repariert wurde (von diesem Autohaus) und er hätte sie seit einem Jahr nicht mehr benutzt. Dieses Autohaus hätte das Auto vor dem Verkauf auch noch einmal gescheckt aber darüber gebe es keine Unterlagen. Auf jeden Fall will er nicht haften, da er daß Auto ja an diesen Händler verkauft hat. Ist ja auch verständlich.
Was sollen wir jetzt tun? Ich finde das alles sehr kurios.
Der Händler kann doch nicht einfach den Vorbesitzer als Verkäufer angeben, wenn dieser das Auto selber verkauft hat an dieses Autohaus, oder?
Und damit müsste er doch auch Garantie geben und besonders, die müssten gemerkt haben, daß die Klimaanlage defekt ist.
Ich bin echt ratlos, leider habe ich keinee Rechtschutzversicherung. Könnt ihr mir ein Tip geben?
Gruß Bela
Händler gibt Vorbesitzer als Verkäufer an
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Re: Händler gibt Vorbesitzer als Verkäufer an
Sehe ich auch so. Schau mal hier:Bela hat geschrieben: Der Händler kann doch nicht einfach den Vorbesitzer als Verkäufer angeben, wenn dieser das Auto selber verkauft hat an dieses Autohaus, oder?
Und damit müsste er doch auch Garantie geben und besonders, die müssten gemerkt haben, daß die Klimaanlage defekt ist.
Ich bin echt ratlos, leider habe ich keinee Rechtschutzversicherung. Könnt ihr mir ein Tip geben?
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2983
Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Drucke den Text doch mal aus, lege ihm vor und frage dann, wie du dich jetzt verhalten sollst ? Dann gibst du ihm noch den Hinweis, daß du dich anschließend bei der Polizei erkundigen wirst, ob hier evt. ein Betrug vorliegt. Diese Ergebnisse wirst du dann deinem RA übergeben.
Evt. reichen diese Worte und der Sachverhalt wird von ihm zu deiner Zufriedenheit geregelt !?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Das ist doch eigentlich ganz einfach, wenn der Vorbesitzer den wagen an das Autohaus verkauft hat, dann muss es davon einen Kaufvertrag geben. Sollte das der Fall sein, dann kann der Händler sich nicht rausreden.
Was ich nicht glaube ist die seltsame Aussage des Vorbesitzers, er habe die Klimaanlage seit der Reparatur vor immerhin einem Jahr nie benutzt. Das glaubt vielleicht einer, der die Hose mit der Beisszange anzieht, aber kein normaler Mensch. Zum einen repariert man nicht für relativ viel Geld eine Klimaanlage, wenn man sie sowieso nicht benutzt - ich habe auch mal ein Jahr im alten Auto auf Klima verzichtet, weil die Anlage halt undicht war und das Kühlmittel nicht mehr da, wo es hingehört und eben weil die Umstellung vom alten (verbotenen) Kältemittel auf das jetzt erlaubte Mittel zu teuer war.
Nach einer Reparatur muss man doch auch testen, ob es jetzt wieder funktioniert, oder? Abgesehen davon muss ja dann auch eine Rechnung vorliegen, die die Arbeiten belegt.
Ich denke, man kann also von einem bekannten Mangel ausgehen - Zwischenfrage: warum hast Du die Klimaanlage nicht selbst ausprobiert, bevor du das Auto gakauft hast? Gerade bei einem Gebrauchtwagen, in dessen Vertrag "ohne Gewährleistung" steht, muss man doch alles testen.
Irgendwie klingen die Aussagen der anderen Parteien unausgewogen bis hin zu absichtlich falsch, ich fürchte Du wirst da ohne Anwalt nichts erreichen. Auf alle Fälle solltest Du mit dieser Story mal zum Finanzamt gehen, denn es klingt auch irgendwie nach Steuerhinterziehung in Sachen Mehrwertsteuer.
Was ich nicht glaube ist die seltsame Aussage des Vorbesitzers, er habe die Klimaanlage seit der Reparatur vor immerhin einem Jahr nie benutzt. Das glaubt vielleicht einer, der die Hose mit der Beisszange anzieht, aber kein normaler Mensch. Zum einen repariert man nicht für relativ viel Geld eine Klimaanlage, wenn man sie sowieso nicht benutzt - ich habe auch mal ein Jahr im alten Auto auf Klima verzichtet, weil die Anlage halt undicht war und das Kühlmittel nicht mehr da, wo es hingehört und eben weil die Umstellung vom alten (verbotenen) Kältemittel auf das jetzt erlaubte Mittel zu teuer war.
Nach einer Reparatur muss man doch auch testen, ob es jetzt wieder funktioniert, oder? Abgesehen davon muss ja dann auch eine Rechnung vorliegen, die die Arbeiten belegt.
Ich denke, man kann also von einem bekannten Mangel ausgehen - Zwischenfrage: warum hast Du die Klimaanlage nicht selbst ausprobiert, bevor du das Auto gakauft hast? Gerade bei einem Gebrauchtwagen, in dessen Vertrag "ohne Gewährleistung" steht, muss man doch alles testen.
Irgendwie klingen die Aussagen der anderen Parteien unausgewogen bis hin zu absichtlich falsch, ich fürchte Du wirst da ohne Anwalt nichts erreichen. Auf alle Fälle solltest Du mit dieser Story mal zum Finanzamt gehen, denn es klingt auch irgendwie nach Steuerhinterziehung in Sachen Mehrwertsteuer.