Seite 1 von 1

KFZ-Kauf Mangel / Garantie

Verfasst: 04.06.2006, 19:26
von Chubby
Hallo alle zusammen :)

Hab folgendes Problem: haben einen PKW gekauft mit Mangel- war uns also bekannt, dass was kaputt ist - allerdings hat der Verkäufer uns zugesichert das kostenlos noch vollständig zu beheben (nach Vertragsschluss). Er hat uns sogar dafür die Garantie übernommen.
Meine Frage jetzt, wenn er das nicht ordentlich macht, also den Mangel doch nicht behebt wie vereinbart, wie sieht das rechtlich genau aus ?!
weil ja eigentlich Mängelansprüche wegfallen gem. § 442 BGB, wenn der Käufer Kenntnis vom Mangel hat. Aber hier sieht die Sache doch anders aus, oder ?? Folgendes ist mir auch noch eingefallen, weil sich die Reparatur jetzt schon länger rauszieht, weil er es immer wieder verschiebt, wie sieht es denn dann mit Mangelfolgeschäden aus ?!
wär super, wenn mir da jemand weiterhelfen kann!! :D

lg Chubby

Verfasst: 05.06.2006, 13:09
von Hasi999
Die vertraglich vereinbarte Reparatur von bestehenden (beiderseitig bekannten) Mängeln stellt eine Nebenleistungspflicht dar! D.H.Frist zur Leistung (=Reparatur) setzen, und nach erfolglosem Ablauf

1) selbst vornehmen und ersetzt verlangen oder
2) bei Erheblichkeit vom gesamten Vertrag zurücktreten und rückabwickeln.
3) bez.weiterer hierdurch verursachter Schäden (MFS) nach erfolglosem Fristablauf Schadensersatz nach §280ff. BGB verlangen (§437 Nr.1-3 BGB)


Dies stellt KEINE verbindliche Rechtsberatung, sondern lediglich die unverbindliche Darlegung der bestehenden Rechtslage in Deutschland seit der Modernisierung des Schuldrechts dar.

Verfasst: 05.06.2006, 15:55
von Chubby
Super, vielen Dank :D !!!!
hab bereits in die Richtung gedacht, war mir aber nicht sicher und wenn man sich nicht 100% auskennt sollte man lieber nicht voreilige Schlüsse ziehen :wink: (bin ja noch in der Lernphase)
da fällt mir gerade ein - auch wenn's jetzt in dem konkreten Fall nicht relevant ist - könnte man dann Verdienstausfall auch geltend machen, wenn man z.B. auf der Straße liegen bleibt und nicht in die Arbeit kommt?! und wenn ja auf welche Norm kann ich dann abstellen ?

p.s. klar, dass das alles unverbindlich ist

lg Chubby