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Geschwindigkeit auf "beschränkt öffentlicher Verkehrsfl

Verfasst: 31.05.2006, 18:57
von willi
Moin zusammen :)

aaalso, ich bin neu hier -NEIN- ich möchte auch mal etwas wissen ;)

Ich wohne am Ende einer Sackgasse.
Die Sackgasse selber ist Privatgrund meines Vermieters,
es wohnen mehrere Parteien auf dem Grundstück, die alle mit dem PKW diese Sackgasse befahren.
Die Sackgasse endet in einem geteerten Hof, der auch als Parkplatz genutzt wird.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um "beschränkt öffentliche Verkehrsfläche" handelt.

Es stehen am Anfang der Sackgasse ein Sackgassenschild und ein Hinweisschild "Privatweg - Schrittgeschwindigkeit"

Unsere Kinder spielen auf dem Hof... Nur können wir leider einen Mitanwohner nicht davon überzeugen,
langsam zu fahren, zumindest so langsam, dass er jederzeit ausweichen oder halten kann.
Er meint, er kann, wir meiner er kann nicht (und die physik gibt uns recht, er glaubt es nur leider nicht.
20-30 km/h sind an unübersichtlichen Ecken einfach zu schnell, er bzw. die Kinder haben keine Chance...).

Wisst Ihr noch Argumente / Fallbeispiele oder Ähnliches, um unseren Heissporn ein wenig bedächtiger fahren zu lassen ?
Für entsprechende Informationen wäre ich dankbar !

Verfasst: 31.05.2006, 19:14
von kPBln
Schonmal versucht ihm das mit blanker Konfrontation beizubringen? Wenn da steht Schrittgeschwindigkeit, wird verlangt, dass man JEDERZEIT in diesem verkehrsberuhigten Bereich bremsbereit ist! Er macht sich schlichtweg strafbar wenn er dort schneller unterwegs ist! Inwieweit ihm das dann vorgehalten wird, vermag ich dir nicht zusagen.
Fakt ist - Schritt heisst HÖCHSTENS 20 km/H (wurde mir so jedenfalls in der Fahrschule verklickert - sprich 2. Gang rein und rollen lassen!)

Aber diese EInstellung ist auf jeden Fall zum :oops:

Verfasst: 31.05.2006, 20:02
von willi
Naja, es ist kein verkehrsberuhigter Bereich, nur weil jemand ein Schild aufgestellt hat.

Offiziell darf er IMO sogar 50km/h fahren...
Das mit dem "jederzeit bremsbereit" könnte etwas werden, da es hier halt nicht einsehbare Ecken gibt, wo er einfach "rumnagelt" und definitiv nicht bremsbereit ist...

Das Schild verkehrsberuhigte Zone müsste von offizieller Stelle aufgestellt werden, da besteht aber bei Privatstrassen kein öffentliches Interesse ...

Verfasst: 31.05.2006, 22:34
von Erik.Ode
Ein ganz heißer Tipp:

In fast jedem Bundesland gibt es die sog. Kontaktbeamten. Diese sind für solche Fälle da.
Stichwort: Maschendrahtzaun !

Du beschreibst den typischen Fall: berechtigtes Interesse, uneinsichtiger Nachbar und problematische, unklare oder unbefriedigende Rechtslage.

Einen Versuch wäre es wert !

Verfasst: 04.08.2006, 18:11
von willi
Da hatte ich doch ganz vergessen, das Ergebnis unseres Disputs einzutragen ... ich bitte um Vergebung ! (danke für die Erinnerung @erik.ode ;))

Wir haben uns mit dem Nachbarn und ner Flasche Wein mal zusammengesetzt und das Ganze in Ruhe besprochen :)

Wir sind sogar zu der einvernehmlichen Lösung gekommen, dass es besser ist, langsam zu fahren. Alles wieder Gut. Danke für die Unterstützung !

Verfasst: 04.08.2006, 21:29
von Erik.Ode
willi hat geschrieben:Wir haben uns mit dem Nachbarn und ner Flasche Wein mal zusammengesetzt und das Ganze in Ruhe besprochen :)
Ist die Welt nicht schön ??? :P