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Rollerfahren nach Entzug der Fahrerlaubnis

Verfasst: 11.07.2004, 11:11
von Günther
Hallo,
darf man nach Entzug der Fahrerlaubnis, wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, noch Rollerfahren (Mofa oder Mokick).
Wenn nicht was kann da für eine Strafe auf einen zukommen.

mfg Günther

Fahren ohne Führerschein

Verfasst: 11.07.2004, 12:25
von tom
Hallo Günther,

für ein Mofa (darf max. 25 km/h schnell fahren und der Roller darf nicht mehr wie 50ccm Hubraum haben) braucht man keinen Führerschein, also darfst du auch damit fahren. :wink:

Bei einem Mokick sieht das ganze etwas anders aus, dafür brauchst du ja einen Führerschein der Klasse M.

Solltest du dich ohne Führerschein erwischen lassen, droht dir eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. :shock: