Rollerfahren nach Entzug der Fahrerlaubnis
Verfasst: 11.07.2004, 11:11
Hallo,
darf man nach Entzug der Fahrerlaubnis, wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, noch Rollerfahren (Mofa oder Mokick).
Wenn nicht was kann da für eine Strafe auf einen zukommen.
mfg Günther
darf man nach Entzug der Fahrerlaubnis, wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, noch Rollerfahren (Mofa oder Mokick).
Wenn nicht was kann da für eine Strafe auf einen zukommen.
mfg Günther