Nichtanmeldung des zweiten Fahrers und Folge.
Verfasst: 16.01.2006, 12:14
Ich habe eine Frage.
Unser Sohn hat einen Führerschein bekommen, wir haben aber vergessen, ihn sich als ein neuer Fahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung anzumelden.
Kürzlich hat ein Schadenfall stattgefunden, in dem mein Sohn nicht schuldig war, mein Sohn hat sich bei der Polizei gemeldet, danach nach dem Vorschlag des Fahrers (der sogenannte Geschädigte) hat mein Sohn den Polizeiruf aufgehoben. Der Geschädigte beschuldigt meinen Sohn im Schadenfall und dafür hat er viele Zeugen, die während des Schadenfalls überhaupt nicht da waren, gesammelt, um durch den Meineid dieser Zeugen den Schuld meinen Sohn zu beweisen.
Meine Frage ist folgende:
ob wegen der Nichtanmeldung meines Sohnes als den zweiten Fahrer die Kfz-Haftpflichtversicherung aufgehoben wird.
Der Halter des Autos bin ich und die Kfz-Haftpflichtversicherung habe ich.
Ich wäre sehr dankbar, wen jemand mir helfen könnte.
Vielen Dank
Unser Sohn hat einen Führerschein bekommen, wir haben aber vergessen, ihn sich als ein neuer Fahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung anzumelden.
Kürzlich hat ein Schadenfall stattgefunden, in dem mein Sohn nicht schuldig war, mein Sohn hat sich bei der Polizei gemeldet, danach nach dem Vorschlag des Fahrers (der sogenannte Geschädigte) hat mein Sohn den Polizeiruf aufgehoben. Der Geschädigte beschuldigt meinen Sohn im Schadenfall und dafür hat er viele Zeugen, die während des Schadenfalls überhaupt nicht da waren, gesammelt, um durch den Meineid dieser Zeugen den Schuld meinen Sohn zu beweisen.
Meine Frage ist folgende:
ob wegen der Nichtanmeldung meines Sohnes als den zweiten Fahrer die Kfz-Haftpflichtversicherung aufgehoben wird.
Der Halter des Autos bin ich und die Kfz-Haftpflichtversicherung habe ich.
Ich wäre sehr dankbar, wen jemand mir helfen könnte.
Vielen Dank