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Neuwagenkauf - wer haftet im Garantiefall?

Verfasst: 26.07.2005, 00:55
von fight16269
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Wenn ich über einen Händler einen Neuwagen kaufe, der Händler aber 500 km weiter entfernt ist, kann ich dann meinen Anspruch bei einen örtlichen Vertragshändler gelten machen? Oder muss ich den Händler kontaktieren?

Wie verfährt der Händler in dieser Sache, wenn sein Kunde 500 km entfernt ist? Der Händler auch keine eigene Firmenwerkstatt besitz, wer repariert den Schaden, bei wem macht er den Schaden seines Kunden gelten?

Kann mich bitte einer aufklären?

Danke im Voraus.

Grüß

fight16269

Verfasst: 26.07.2005, 08:11
von willi
Moin fight,

normalerweise bekommst beim Neuwagenkauf eine "Herstellergarantie", d.h. nicht der Händler garantiert Dir was, sondern der ... naja, schon geschrieben.

Es sollte also kein Problem sein, in eine Vertragswerkstatt Deiner Wahl zu gehen und dort die Garantie in Anspruch zu nehmen.

Verfasst: 26.07.2005, 12:05
von fight16269
Guten Tag,

also heisst das, dass der Händler bei einen Neuwagenverkauf nicht für die Gewährleistung haftet, sondern nur der Hersteller z.B Audi?

Also kann man den Händler nicht bei Mängel zur Verantwortung ziehen,oder?

Danke.

Grüß

Käding

Verfasst: 26.07.2005, 16:45
von Erik.Ode
fight16269 hat geschrieben: Also kann man den Händler nicht bei Mängel zur Verantwortung ziehen,oder?
Zunächst muß dein Vertragspartner für die Fehler haften. Also dein Händler. Solltest du nicht zufrieden sein, dann wende dich an den Hersteller.
Dieser wird dir dann ggf. einen anderen Vertragshändler empfehlen.

So sehe ich die Vertragssituation.