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Betrug da Reimport verschwiegen
Verfasst: 25.09.2004, 12:20
von koenig.ludwig
Hi all,
ich habe Anfang 2003 bei einem Fordhändler einen 1 Jahr alten Ford Focus gekauft. Ich wollte eigentlich einen Reimport-Neuwagen kaufen, ahbe mich dann aber breitschlagen lassen, lieber beim Händler einen jungen Gebrauchtwagen zu kaufen. Im Vertrag steht nix von Reimport. Bei Brief- und Scheinübergabe wundere ich mich, dass ich als Erstbesitzer genannt werden und frag nach. Der Wagen sei in Italien angemedlet und gefahren worden und in Deutscland müsse ein neuer Brief ausgestellt werden. Es sei aber auf jeden Fall kein Reimport o.ä.! Nun habe ich da echt keine Ahnung von und habe es geglaubt.
Jetzt beim anderen Händler (ich war zwischenzeitlich umgezogen) frag ich, was meiner so bringt, falls ich mir das neue Focus-Modell kaufen möchte und man sagt mir, dass ich, da es sich ja um ein Reimport handle, ich weniger bekäme. Da staunte ich nicht schlecht.
Demnach wurde ich von alten Händler betrogen!
Das ist ja so ungeheuerlich, dass ich ja schon was für den ADAC oder Autobild. Hat schon mal jemand sowas gehört? Welche Möglichkeiten habe ich? Differenzbetrag einklagen? Anzeigen?
Beste Grüße,
Koenig.Ludwig
Wie erkenne ich einen Reimport?
Verfasst: 25.09.2004, 13:47
von tom
Hallo koenig.ludwig,
im Grunde genommen Ist ein Reimport nichts schlechtes, nur wenn der Händler es verschweigt und dadurch einen höheren Preis erzielt, ist das nicht OK.
Normalerweise steht im Kfz-Brief auf der letzten Seite wenn ein Fahrzeug aus einem anderen Land eingeführt wurde. Also bei Neuwagen ist es zumindest so, ich denke mal bei Gebrauchtwagen ist es genauso.
Was steht denn bei dir auf der letzten Seite im Brief

Verfasst: 25.09.2004, 13:57
von koenig.ludwig
Das es ein Reimport ist, habe ich ja heute mit Hilfe meines neuen Händlers rausgefunden. Im Breif steht halt was, dass er aus Italien kommt. Und nichteinmal über Ford-Köln selbst, sondern irgendein Händler, den es anscheinend nicht mehr gibt, oder den ich nur noch nicht ausfindig machen konnte.
Es wurde mir nicht nur verschwiegen, dass es sich um ein Reimport handelt, sondern damals auf Nachfrage hin abgestritten. Zu dem Preis hätte ich einen neuen Reimport bekommen.

Muss der Händler angeben ob es ein Reimport ist?
Verfasst: 25.09.2004, 14:18
von tom
Hallo koenig.ludwig,
also das ist schon ein Hammer, das der Händler einen Kunden so über den Tisch zieht. Wenn der Händler mit solchen Tricks arbeitet würde es mich nicht wundern, wenn auch noch am Tacho gedreht wurde.
Ich weis leider auch nicht genau ob der Händler angeben muss ob es sich um einen Reimport Handelt, dass er es bestritten hat, wird man schlecht beweisen können.
Mich würde es auch sehr interessieren ob ein Händler darauf hinweisen muss ob es sich um einen Reimport handelt.
Weis das jemand

Verfasst: 25.09.2004, 14:53
von koenig.ludwig
Laut neuem Fordhändler muss er das. Die vorgefertigten Formulare von Ford haben entsprechende Felder zum Ankreuzen: Reimport, Taxi und Fahrschule. Ich werd Monatg mal bei der Rechtschutz anrufen, die hamm ne Hotline und sollten das eigentlich wissen.
Verfasst: 25.09.2004, 14:54
von gast
Es gibt mittlerweile klare Gerichtentscheidungen über dieses Thema. Der Verkäufer muß den Käufer unaufgefordert darauf hinweisen. Sonst ist es eine arglistige Täuschung. Begründung: Ein Reimport weißt immer einen anderen Marktwert auf, als ein ursprünglich in Deutschland gekauftes Fahrzeug. Gerichtsurteile: AG St. Ingbert 9 C 806/96 und OLG Saarland 4 U 632/98-141. Gib einfach bei google 9 c 806/96 und 4 u 632/98-141 ein.
Verfasst: 25.09.2004, 15:10
von koenig.ludwig
Ah ja, das hört sich interessant an. Jetzt bin ichnur gespannt, was ich für Möglichkeiten habe. Nach 1 1/2 Jahren den Vertrag für nullund nichtig erklären und den Wagen gegen den Kaufpreis zurückgeben wird ja wohl nicht gehen. Schadensersatz? Wenn ja, in welcher Höhe.
Verfasst: 25.09.2004, 18:40
von gast
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungszeit 3 Jahre. Du kannst natürlich wandeln (Rückgängigmachen), also die Fahrzeugrückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Wird der Vertrag rückgängig gemacht, muss sich der Käufer natürlich die gefahrenen Kilometer auf den Kaufpreis anrechnen lassen. Eine häufig verwendete Faustregel ist die Berechnung der Nutzungsentschädigung von einem Prozent des Kaufpreises pro 1.000 gefahrene Kilometer.
0,67 % des Kaufpreises pro gefahrenen 1000 km
Verfasst: 26.09.2004, 18:52
von Erik.Ode
Nach gültiger Rechtssprechung rechnet man derzeit mit
0,67 % des Kaufpreises pro gefahrenen 1000 km
ab.
Verfasst: 02.11.2004, 18:35
von dirkie_de
Hallo!
Wie finde ich denn raus, ob es sich um einen Reimport handelt. In meinem Fahrzeugbrief steht auf der Seite 4 irgendwas von Ministere des Transports Luxembourg.
Heißt das, dass ich einen Reimport aus Luxembourg habe und hätte deswegen Grund zum Klagen?
Gruß
Dirk
Wie erkenne ich einen Reimport
Verfasst: 02.11.2004, 19:05
von tom
Hi Dirk,
im Fahrzeugbrief auf der letzen Seite müsste folgendes oder ähnliches stehen, wenn es sich um einen Reimport handelt:
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
Dieses Fahrzeugbrief wurde ausgegeben auf Antrag an
für das aus z.B. Polen eingeführte Neufahrzeug
Fahrzeugart usw.
Die zur Brieferstellung vorgelegten Unterlagen wurden einbehalten.
Kontrollmitteilung an das Finanzamt ist erfolgt.
Behörde
Stempel
Unterschrift
Sollte das oder ähnliches drin stehen, kannst du sicher sein das es sich um einen Reimport handelt.
