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Eigentümer ? Besitzer ? Halter ?

Verfasst: 25.09.2004, 10:36
von Flitzer
Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Mein Vater hat mir vor 3 Jahren "meinem" Wagen vorfinanziert. Habe bisher aber noch kein Geld an Ihn zurückgezahlt. Der KFZ- Brief liegt bei Ihm.
Allerdings bin ich im Brief und Schein eingetragen. Alles per Vertrag festgelegt.
Wer ist der Eigentümer des Wagens und was bin ICH ??? :shock:

Fahrzeugbesitzer

Verfasst: 25.09.2004, 11:29
von tom
Hallo Flitzer,

das ist ganz einfach, weir hat’s bezahlt und wer hat den Brief. :)

Verfasst: 25.09.2004, 14:56
von gast
Dein Vater ist Eigentümer und Du bist Besitzer und Halter. Das ergibt sich so aus dem BGB.

Versicherungsnehmer

Verfasst: 26.09.2004, 21:43
von Erik.Ode
Und wenn du auch die Fahrzeugversicherung abgeschlossen hast, dann bist auch noch Versicherungsnehmer.

Aber deine Frage hatte doch einen Hintergedanken, oder ?

So wie es mein Vorredner schon schrieb, dein Vater ist Eigentümer, da er den Fahrzeugbrief hat. Sofern er ihn nicht unterschlagen, gestohlen oder geraubt hat.
:wink:

Verkaufen könntest du den Wagen nur, wenn du im Besitz des Briefes bist.
Und im Fahrzeugbrief steht immer nur der derzeitige Halter, nicht zwangsläufig der jetziger Eigentümer drin.
Weil der Fahrzeugschein eine verkürzte Kopie des Fahrzeugbriefes ist. Nicht mehr und nicht weniger.