Vertraglich zugesicherte Unfallfreiheit trifft nicht zu!
Verfasst: 23.09.2004, 15:11
Hallo an alle!
Mein Mann und ich haben uns einen Multivan von privat gekauft.
Vor Vertragsabschluss haben wir uns mit dem Verkäufer unterhalten und er erzählte uns von einem DEKRA-"Gütesiegel" (ca. 1/2 Jahr alt), in welchem bestätigt wird, dass mit dem Auto alles "in bester Ordnung" sei. Zeigen lassen haben wir uns dieses "Gutachten" nicht. Ok.. ich sehe es ein.. erster Fehler!
In dem dann folgenden Kaufvertrag wurde uns "Unfallfreiheit" zugesichert!
Am Freitag haben wir das Auto abgeholt und gleichzeitig eine Menge Papierkram ausgehändigt bekommen.
Heute war das Auto nun beim "Scheiben-Doktor", da wir schwarze Sonnenschutzfolien (übrigens für 250 €) aufkleben lassen haben. Dort hat man eher zufällig festgestellt, dass der Wagen offensichtlich einen erheblichen Unfall hinter sich hat.
Darauf hin haben wir die nach Kaufvertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen durchgesehen und festgestellt, dass im oben erwähnten Dekra-Gütesiegel bereits von einem linksseitigen Unfall die Rede ist. Der Verkäufer wusste also definitiv vor Vertragsabschluss, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist.
Morgen haben wir einen Termin in einer Werkstatt, um die Ausmaße des Unfalls abzuchecken!
Nun meine Fragen:
Welche Möglichkeiten haben wir dann? Eine "einfache" Rückgabe des Wagens gegen Kaufpreiserstattung kommt nicht wirklich in Frage, da wir natürlich durch die Überführung und Anmeldung des Wagens etliche Kosten hatten. Weiterhin haben wir, wie oben erwähnt, 250 € für die Scheiben investiert.
Können wir eventuell Schadensersatz geltend machen?
Wenn ja, welche Höhe ist üblich?
Es wär toll, wenn uns jemand die Fragen beantworten könnte. Danke dafür schon mal im voraus!!
Gruß.. Lea
Mein Mann und ich haben uns einen Multivan von privat gekauft.
Vor Vertragsabschluss haben wir uns mit dem Verkäufer unterhalten und er erzählte uns von einem DEKRA-"Gütesiegel" (ca. 1/2 Jahr alt), in welchem bestätigt wird, dass mit dem Auto alles "in bester Ordnung" sei. Zeigen lassen haben wir uns dieses "Gutachten" nicht. Ok.. ich sehe es ein.. erster Fehler!
In dem dann folgenden Kaufvertrag wurde uns "Unfallfreiheit" zugesichert!
Am Freitag haben wir das Auto abgeholt und gleichzeitig eine Menge Papierkram ausgehändigt bekommen.
Heute war das Auto nun beim "Scheiben-Doktor", da wir schwarze Sonnenschutzfolien (übrigens für 250 €) aufkleben lassen haben. Dort hat man eher zufällig festgestellt, dass der Wagen offensichtlich einen erheblichen Unfall hinter sich hat.
Darauf hin haben wir die nach Kaufvertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen durchgesehen und festgestellt, dass im oben erwähnten Dekra-Gütesiegel bereits von einem linksseitigen Unfall die Rede ist. Der Verkäufer wusste also definitiv vor Vertragsabschluss, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist.
Morgen haben wir einen Termin in einer Werkstatt, um die Ausmaße des Unfalls abzuchecken!
Nun meine Fragen:
Welche Möglichkeiten haben wir dann? Eine "einfache" Rückgabe des Wagens gegen Kaufpreiserstattung kommt nicht wirklich in Frage, da wir natürlich durch die Überführung und Anmeldung des Wagens etliche Kosten hatten. Weiterhin haben wir, wie oben erwähnt, 250 € für die Scheiben investiert.
Können wir eventuell Schadensersatz geltend machen?
Wenn ja, welche Höhe ist üblich?
Es wär toll, wenn uns jemand die Fragen beantworten könnte. Danke dafür schon mal im voraus!!
Gruß.. Lea