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Hat das verkehrsamt eine Auskunftspflicht?

Verfasst: 21.09.2004, 10:29
von zalenlaya
Wenn ja nach welchem & ?

Verfasst: 21.09.2004, 10:29
von zalenlaya
Sorry § meinte ich :oops:

Auskunftspflicht des Straßenverkehrsamt

Verfasst: 21.09.2004, 11:09
von Erik.Ode
Kannst du deine Frage konkretisieren ?

Verfasst: 21.09.2004, 12:24
von zalenlaya
mir wurde nicht gesagt das ich ohne gültiges kennzeichen nicht auf öffentlichen parkplätzen stehen darf, jetzt soll ich ein ziemlich hohes busgeld bezahlen... ich will dagegen angehen.

Verfasst: 21.09.2004, 12:27
von zalenlaya
Bsp Sozialamt: die haben die Pflicht mir zusagen, wenn ich bestimmte Aufgaben nicht erfülle oder bestimmte Angaben nicht mache, wird mir Geld gestrichen, nach § 60 SGB 2.
Hatte das Verkehrsamt die Pflicht mir zu sagen: "steh nicht auf öffentlichen parkplätzen, mit dem nicht angemeldetem Auto"?

Ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum

Verfasst: 21.09.2004, 15:52
von Erik.Ode
Nein. Das ist natürlich nicht Aufgabe des Straßenverkehrsamt.
Das ein Fahrzeug ohne Zulassung ( ohne Kennzeichen ) nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf, ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften.
In der Regel kommt das jeweilige Landesstraßengesetz in Frage. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Es gibt auch Bundesländer, die bewerten den ordnungswidrigen Zustand nach § 32 StVO.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§32 Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

(2) Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Gegenstände sind wirksam zu verkleiden.


Hast du denn keine Aufforderung bekommen, daß du dein Fahrzeug entfernen sollst ?
Dieses erfolgt meistens durch einen roten Aufkleber am Fahrzeug. Dort wird dir auch eine Frist eingeräumt.

Verfasst: 22.09.2004, 09:08
von zalenlaya
Nein hatte nur gestern zwei Einladungen im briefkasten, keinen Aufkleber oder irgentwas anderes Fensterscheibe, so wie bei einem Strafzettel.
Naja, wie es mir scheint habe ich Pech gehabt. Aber danke für die Antwort.