Wer zusätzliche Scheinwerfer an seinem Auto anbringt, nimmt gravierende Änderungen vor.
Die Anbringung muss von den Überwachungsämtern (TÜ, DEKRA) abgenommen und im Fahrzeugschein eigetragen werden. Ansonsten wird ein Geldbuße riskiert. In schlimmeren Fällen erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Amtsgericht Karlsruhe; Az.: 15 OWI 32 Js 9244/00
Zusatzscheinwerfer, hier kann die Beriebserlaubnis verlieren
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