hallo!
ich hoffe ich bin hier richtig..... ich brauche einen wichtigen rat...
und zwar...
also mein auto war außer gefecht (angemeldet und versichert) und hatte deshalb das vom bekannten bekommen (angemeldet und versichert), ohne ihn zu fragen. er hatte es von sich aus angeboten, das ich es so lange haben kann. so dann hatte ich mit dem auto einen leichten auffahrunfall. alle daten für die versicherung wurden an ort und stelle getauscht ohne polizei.
einige zeit später...
es kam wie es kommen musste eine erhöhung der versichrungsbeiträge bei dem bekannten, die ich jetzt bezahlen soll.... ein jahr lang ca. 50 €/monat
meine frage: ist das rechtens, das ich das bezahlen soll/muss??? gibt es ein gesetz zu dieser sache?
nach erhöhung der versicherung.... !!!WICHTIG!!!
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Keine Ahnung ob es ein Gesetz gibt, oder nicht.
Dein Anstand sollte dir gebieten für den von dir verursachten Schaden aufzukommen !
Alternativ könntest du die Beitragserhöhung verursachenden Kosten bei der Versicherung direkt (für deinen Bekannten beitragsneutral) begleichen. Den Schaden also ohne Versicherung bezahlen...
Dein Anstand sollte dir gebieten für den von dir verursachten Schaden aufzukommen !
Alternativ könntest du die Beitragserhöhung verursachenden Kosten bei der Versicherung direkt (für deinen Bekannten beitragsneutral) begleichen. Den Schaden also ohne Versicherung bezahlen...
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
Re: nach erhöhung der versicherung.... !!!WICHTIG!!!
BGBerror_ss hat geschrieben:gibt es ein gesetz zu dieser sache?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- Prince of Denmark
- Mod-Team
- Beiträge: 973
- Registriert: 04.04.2005, 17:09
- Wohnort: Hoffentlich bald woanders
Nunja, Du bist da ganz klar Ersatzpflichtig. Du hast Deinem Kumpel einen Schaden zugefügt. Möglicherweise wäre es billiger gewesen, einfach den Schaden direkt zu begleichen ohne Versicherung. Innerhalb einer gewissen Frist kann man den Schaden von der Versicherung auch zurückkaufen.
Ansonsten findet man die Regelungen für die Ersatzpflicht im zweiten Teil des BGB (Schuldverhältnisse etc.).
Ich bin allerdings sehr erstaunt, dass hier überhaupt eine solche Frage auftaucht. Schliesslich hat Dein Kumpel neben dem finanziellen Schaden auch noch weitere Nachteile. Er wird Versicherungsintern vermutlich auch die Liste kommen, wird es beim Versicherungswechsel schwerer haben (Vorschäden) und das eigene Auto hat vermutlich auch noch Schäden erlitten.
Ansonsten findet man die Regelungen für die Ersatzpflicht im zweiten Teil des BGB (Schuldverhältnisse etc.).
Ich bin allerdings sehr erstaunt, dass hier überhaupt eine solche Frage auftaucht. Schliesslich hat Dein Kumpel neben dem finanziellen Schaden auch noch weitere Nachteile. Er wird Versicherungsintern vermutlich auch die Liste kommen, wird es beim Versicherungswechsel schwerer haben (Vorschäden) und das eigene Auto hat vermutlich auch noch Schäden erlitten.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
ich glaube mal nicht das eine rechnung für die reperatur gibt, weil das auto (hyundai pony, alte rostlaube) von dem bekannten sein kumpel repariert bzw. einigermaßen zurecht gebogen wurde. also neue teile wurden nicht verbaut, nur stoßfänger ausgebeult scheinwerfer wieder befestigt und plaste zierblenden entfernt, die kaputt gegangen waren.
wenn ich die "reperatur kosten" bezahlen würde, müsste ich dann trotz dem noch die erhöhung der versicherungsbeiträge bezahlen (ein jkahr lang)?
wenn ich die "reperatur kosten" bezahlen würde, müsste ich dann trotz dem noch die erhöhung der versicherungsbeiträge bezahlen (ein jkahr lang)?
Es gibt da zwei verschiedene Kosten, die entstanden sind:
1. Schaden an dem Fremdfahrzeug -> Wird durch die (Kfz-Haftpflicht-)Versicherung bezahlt. Um hier keine Beitragserhöhung zu erhalten, kann der Schaden am Fremdfahrzeug an die Versicherung überwiesen werden. Dann gibt es keine Beitragserhöhung.
2. Schaden an dem Fahrzeug deines Kumpels. Wenn es denn die geschilderte "Rostlaube" ist, wird wohl keine Vollkaskoversicherung dafür bestehen (die würde den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlen). Die Reparaturkosten müsstest du also ohnehin übernehmen, daraus ließe sich aber keine Beitragserhöhung für eine Kfz-Haftpflichtversicherung ableiten (höchstens für die unwahrscheinliche Kasko-Versicherung).
1. Schaden an dem Fremdfahrzeug -> Wird durch die (Kfz-Haftpflicht-)Versicherung bezahlt. Um hier keine Beitragserhöhung zu erhalten, kann der Schaden am Fremdfahrzeug an die Versicherung überwiesen werden. Dann gibt es keine Beitragserhöhung.
2. Schaden an dem Fahrzeug deines Kumpels. Wenn es denn die geschilderte "Rostlaube" ist, wird wohl keine Vollkaskoversicherung dafür bestehen (die würde den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlen). Die Reparaturkosten müsstest du also ohnehin übernehmen, daraus ließe sich aber keine Beitragserhöhung für eine Kfz-Haftpflichtversicherung ableiten (höchstens für die unwahrscheinliche Kasko-Versicherung).
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
- Prince of Denmark
- Mod-Team
- Beiträge: 973
- Registriert: 04.04.2005, 17:09
- Wohnort: Hoffentlich bald woanders
Wenn die Versicherung den Schaden reguliert und in der SF-Klasse zurückstuft, wird ja ein Schaden nachgewiesen worden sein. Wer den wie repariert, ist ja unerheblich. Für die Versicherung ist ja nur maßgeblich, dass der Schaden angezeigt wurde und durch Kostenvoranschlag bzw. Gutachten der Höhe und dem Unfang nach nachgewiesen wurde. Für alles weitere insbesondere Zurückkaufen des Schadens wäre dann wirklich die Versicherung der richtige Ansprechpartner; das muss dann allerdings vom Versicherungsnehmer ausgehen. Dennoch gilt, wer den Schaden verursacht, muss ihn eben auch bezahlen.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
wenn ich wüsste ob das auto teilkasko- oder nur haftpflichtversichert ist. so wie es aussieht scheint dann der schaden vom gegner bezahlt und vom "pony" scheint es keine reperaturkosten zu geben... naja mal schauen was es wird
ob man da im nachinein was mit meiner eigenen versicherung regeln ist wohl fraglich oder...?? zu mal meine jetzt zum nächsten möglichen termin gekündigt wird, weil ich mein auto nicht mehr habe und erstmal keins anschaffe.
EDIT: versicherung wurde von meinem (nicht mehr vorhandenem) auto am tag der abmeldung gekündigt und somit anteilmäßig die versicherungsbeiträge zurück gezahlt.
ob man da im nachinein was mit meiner eigenen versicherung regeln ist wohl fraglich oder...?? zu mal meine jetzt zum nächsten möglichen termin gekündigt wird, weil ich mein auto nicht mehr habe und erstmal keins anschaffe.
EDIT: versicherung wurde von meinem (nicht mehr vorhandenem) auto am tag der abmeldung gekündigt und somit anteilmäßig die versicherungsbeiträge zurück gezahlt.
Zuletzt geändert von error_ss am 30.10.2008, 06:59, insgesamt 1-mal geändert.
... du fragst nicht etwa danach, wie man Versicherungsbetrug begeht, oder ?!?ob man da im nachinein was mit meiner eigenen versicherung regeln ist wohl fraglich oder...??
Es scheint sich, da die Kosten für die Reparatur des anderen Fahrzeugs durch die Versicherung beglichen sind, um den Haftpflichtschaden zu handeln.
Eine Teilkasko kommt kommt hier nicht zum Zuge (zuständig für Diebstahl, Glasschaden, Wildschaden ...) Wenn, dann könnte der Schaden am eigenen Fahrzeug nur über eine Vollkasko abgewickelt werden.
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...