GPS Tracker?
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GPS Tracker?
#hallo,
Benutzt jemand von euch einen GPS Tracker?
Was kann man damit alles machen? Angeblich kann man beliebig oft die Position über das Handy abfragen? Geht das wirklich?
Benutzt jemand von euch einen GPS Tracker?
Was kann man damit alles machen? Angeblich kann man beliebig oft die Position über das Handy abfragen? Geht das wirklich?
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Re: GPS Tracker?
Ein Kumpel von mir hat sowas.
Die Position abfragen kann man damit natürlich beliebig oft. Ist eher eine Kostenfrage. Der Kumpel fährt ein besonders hochwertiges Fahrzeug, daher fühlt er sich damit wohl sicherer.
Bei höherwertigen Leihwagen ist was wohl auch durchaus üblich und bei Speditionen ebenso. Primär wohl zum Diebstahlschutz bzw. Verfolgung der Fahrzeuge, aber natürlich auch anwendbar zur Tourenplanung etc.
Für die Autos, die wir so privat fahren, lohnt sich sowas wohl nicht wirklich; da wäre es mehr spielerei.
Die Position abfragen kann man damit natürlich beliebig oft. Ist eher eine Kostenfrage. Der Kumpel fährt ein besonders hochwertiges Fahrzeug, daher fühlt er sich damit wohl sicherer.
Bei höherwertigen Leihwagen ist was wohl auch durchaus üblich und bei Speditionen ebenso. Primär wohl zum Diebstahlschutz bzw. Verfolgung der Fahrzeuge, aber natürlich auch anwendbar zur Tourenplanung etc.
Für die Autos, die wir so privat fahren, lohnt sich sowas wohl nicht wirklich; da wäre es mehr spielerei.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Re: GPS Tracker?
Ok!
Danke für die hilfreiche Antwort. Das heisst also jedesmal wenn ich die Pos. abfrage zahle ich Kosten für eine SMS. Ist es mit so einem Ding auch möglich dass man eine SMS bekommt sobald der Tracker eine bestimmte Zone verlässt oder erreicht? Und ist das illegal wenn ich so einen Tracker versteckt in einem Auto anbringe und dann die Position abfrage?
Gruß
wolf
Danke für die hilfreiche Antwort. Das heisst also jedesmal wenn ich die Pos. abfrage zahle ich Kosten für eine SMS. Ist es mit so einem Ding auch möglich dass man eine SMS bekommt sobald der Tracker eine bestimmte Zone verlässt oder erreicht? Und ist das illegal wenn ich so einen Tracker versteckt in einem Auto anbringe und dann die Position abfrage?
Gruß
wolf
Informationelle Selbstbestimmung
http://de.wikipedia.org/wiki/Informatio ... bestimmung
Allgemeines
Der Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrecht geht zurück auf ein Gutachten von Wilhelm Steinmüller und Bernd Lutterbeck aus dem Jahre 1971. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 [1] als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1 a) des Urteils).
Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen (siehe auch Panoptismus).
Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des EU-Parlamentes auch aus Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:
„Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.“
– EMRK Art. 8 (1)
Aufbauend auf dieser Begründung hatte das EU-Parlament gegen die EU-Kommission Klage erhoben, weil die verbindliche Speicherung der Verkehrsdaten der EU-Bürger gegen diese Regelung verstoße.
Schutzbereich
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst. Es wird nicht unterschieden, ob mehr oder weniger sensible Daten des Einzelnen betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass unter den Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologie auch ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen könne und es insoweit keine belanglosen Daten gebe.
Allgemeines
Der Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrecht geht zurück auf ein Gutachten von Wilhelm Steinmüller und Bernd Lutterbeck aus dem Jahre 1971. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 [1] als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1 a) des Urteils).
Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen (siehe auch Panoptismus).
Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des EU-Parlamentes auch aus Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:
„Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.“
– EMRK Art. 8 (1)
Aufbauend auf dieser Begründung hatte das EU-Parlament gegen die EU-Kommission Klage erhoben, weil die verbindliche Speicherung der Verkehrsdaten der EU-Bürger gegen diese Regelung verstoße.
Schutzbereich
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst. Es wird nicht unterschieden, ob mehr oder weniger sensible Daten des Einzelnen betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass unter den Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologie auch ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen könne und es insoweit keine belanglosen Daten gebe.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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Re: GPS Tracker?
Wer sind die Leute auf euren Bildern?
Hans Christion Andersen und Humphrey Bogart?
Hans Christion Andersen und Humphrey Bogart?
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Re: GPS Tracker?
Die tatsächlichen Kosten schwanken sicher zwischen den Anbietern. Neben den Transportkosten (für SMS) kommen ja auch noch unterschiedliche Vertragskosten hinzu, je nachdem wie umfangreich die Dienstleistung dann ist.
Und natürlich ist es illegal, solche Geräte in Fahrzeugen unterzubringen, wenn der Fahrer bzw. Halter nichts davon weiss. Diebstahl natürlich ausgenommen. Also zur Überwachung von Kindern und Ehefrauen ist das ungeeignet.
Und natürlich ist es illegal, solche Geräte in Fahrzeugen unterzubringen, wenn der Fahrer bzw. Halter nichts davon weiss. Diebstahl natürlich ausgenommen. Also zur Überwachung von Kindern und Ehefrauen ist das ungeeignet.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Re: GPS Tracker?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
Illegal?
Es ist also Illegal jemanden zu überwachen?
Ich hatte das zwar nicht vor aber trotzdem wusste ich das nicht.
Als Diebstahlschutz könnte ich mir schon vorstellen einen GPS Tracker zu verwenden.
Ein lustiger Gedanke wie der Dieb völlig perplex überrascht wird wenn man ihn stellt.
Ich hatte das zwar nicht vor aber trotzdem wusste ich das nicht.
Als Diebstahlschutz könnte ich mir schon vorstellen einen GPS Tracker zu verwenden.
Ein lustiger Gedanke wie der Dieb völlig perplex überrascht wird wenn man ihn stellt.
Re: Illegal?
Extrovertierter Autodieb scheitert an GPS OrtungWuifi hat geschrieben:Ein lustiger Gedanke wie der Dieb völlig perplex überrascht wird wenn man ihn stellt.
Ein Autodieb scheiterte an seinem Hang zur Selbstdarstellung und an moderner Technologie zum Diebstahlschutz. So konnte ein gestohlenes, aber ohnehin schon auffälliges Fahrzeug dank GPSoverIP live geortet und sichergestellt werden.
http://www.pressebox.de/pressemeldungen ... 10144.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
Re: GPS Tracker?
Wenn man sein Auto liebt kann GPS Tracker schon etwas die Nerven beruhigen
besonders wenn man in so einer Gegend Wohnt wie ich.
Deshalb habe ich mir den V-GT von Autowacht geholt
Bin damit eigentlich ganz zufrieden http://gps-trackervergleich.de/gps-tracker-v-gt-aw/
besonders wenn man in so einer Gegend Wohnt wie ich.
Deshalb habe ich mir den V-GT von Autowacht geholt
Bin damit eigentlich ganz zufrieden http://gps-trackervergleich.de/gps-tracker-v-gt-aw/
Re: GPS Tracker?
Joar kann man machen und ist bestimmt auch beruhigend aber wer das Auto haben will nimmt es sich und baut den Tracker wieder aus bzw. findet ihn..
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- Mitglied
- Beiträge: 2
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Re: GPS Tracker?
Vielen Dank für den Link. Finde die Auflistung dort ziemlich übersichtlich. Bin auch am gerade am Überlegen welchen ich mir zulegen soll, da ich auch nicht unbedingt in der besten Gegend wohn. Hat hier irgendjemand Erfahrungen mit dem Trackimo, der ist z.B hier http://gpstrackertest.com/ Testsieger und auch sonst liest man fast nur gutes. Bin nur nicht sicher wie gut er sich für den Einsatz am Auto eignet.Markus12 hat geschrieben:Wenn man sein Auto liebt kann GPS Tracker schon etwas die Nerven beruhigen
besonders wenn man in so einer Gegend Wohnt wie ich.
Deshalb habe ich mir den V-GT von Autowacht geholt
Bin damit eigentlich ganz zufrieden http://gps-trackervergleich.de/gps-tracker-v-gt-aw/
Re: GPS Tracker?
Mein Schwager hat ein Schwertransport-Unternehmen und seine meisten Fahrzeuge sind mit GPS ausgestattet. Das ist sehr praktisch da die Fahrzeuge oft sehr weite Strecken zurücklegen und man jederzeit die Einsätze gut planen kann. Mit diesen GPS-Tracker kann man die LKWs punktgenau orten und so natürlich auch gegen Diebstahl schützen. Es gibt auch GPS-Tracker, welche über Bewegungsalarm bei abgestellten Fahrzeugen informieren oder über ein Mikrofon verfügen, besser kann man hochwertige Fahrzeuge nicht schützen. Am besten schaut Ihr Euch mal die Webseite vom Hersteller PAJ an, mit den GPS-Trackern dieses Unternehmens habe ich die besten Erfahrungen machen können: http://www.paj-gps.de/
Re: GPS Tracker?
Ich kenne mich jetzt nicht genau mit der Rechtslage aus, aber ich meine in Deutschland ist das tracken via GPS verboten soweit ich weiß... Informier dich da lieber nochmal!
Re: GPS Tracker?
hallo
Ich selber habe einen Tracker für mein Fahrrad da es schon einiges mal von mir geklaut wurde und somit wenn jetzt wieder jemand versucht mein Velo zu klauen werde ich Ihn finden. habe es schon probiert und es funktioniert perfekt die Position zeigt es fast genau an bis auf +/- 5M. ich kann euch www.kabellose-Kopfhörer.ch Seite bestens empfehlen einfach top.
freundliche Grüsse Nenad
Ich selber habe einen Tracker für mein Fahrrad da es schon einiges mal von mir geklaut wurde und somit wenn jetzt wieder jemand versucht mein Velo zu klauen werde ich Ihn finden. habe es schon probiert und es funktioniert perfekt die Position zeigt es fast genau an bis auf +/- 5M. ich kann euch www.kabellose-Kopfhörer.ch Seite bestens empfehlen einfach top.
freundliche Grüsse Nenad