Hallo...
ich habe folgende Frage. Ich habe mein Auto, ein VW Passat, bei der VW-Bank Finanziert, jetzt habe ich vor, noch vor Ablauf der Finanzierung, mein Auto zu Verkaufen (mobile oder Autoscout). Ist das rechtlich ohne Probleme möglich oder muss das in Absprache mit der Bank passieren? Vielleicht kennst sich ja jemand damit aus und kann mir weiter helfen!
Danke schon mal
Gruß Alex
Darf ich mein Auto troz Finanz. bei der VW_Bank Verkaufen?
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In dem Laden hab ich auch mal geschafft. Ist so, wie Melli schon berichtet hat. Brief gibts erst, wenn die Restforderung beglichen ist. Nach Absprache wäre auch möglich, dass ein neues Fahrzeug wieder über die VW-Bank finanziert wird, der Händler das Fahrzeug in Zahlung nimmt und damit der erste Kredit dann komplett abgelöst wird. Kommt halt auch auf die Restforderung an. Wenn da noch 12 Raten a 300 EUR offen sind, wirds sicher schwieriger.
Einfach telefonisch abklären und wenn Zustimmung, am besten nochmal schriftlich bestätigen lassen.
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Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Also, gerade wenn wir nun schon mal dabei sind.
Hätte ich - zugegeben nur "nebenbei" - eine Frage:
Wenn der Brief bei der Bank liegt während einer Finanzierung, DANN IST ABER ALS HALTER SCHON DER FINANZIERUNGSKREDITNEHMER ("KÄUFER") IM BRIEF EINGETRAGEN - Sehe ich es richtig?
Halter ist schließlich nicht gleich Eigentümer -
Allerbeste Grüße;
z M
Hätte ich - zugegeben nur "nebenbei" - eine Frage:
Wenn der Brief bei der Bank liegt während einer Finanzierung, DANN IST ABER ALS HALTER SCHON DER FINANZIERUNGSKREDITNEHMER ("KÄUFER") IM BRIEF EINGETRAGEN - Sehe ich es richtig?
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Ganz recht. In der Regel wird der Käufer in den Brief eingetragen. Der ist ja der erste Vertragspartner des Händlers. Und gleichzeitig wird der Brief sicherungsübereignet. Ausserdem werden aktuelle und künftige Einnahmen aus Gehalt etc. abgetreten an die Bank.
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Einleuchtend Danke.Prince of Denmark hat geschrieben:Ganz recht. In der Regel wird der Käufer in den Brief eingetragen. Der ist ja der erste Vertragspartner des Händlers. Und gleichzeitig wird der Brief sicherungsübereignet. Ausserdem werden aktuelle und künftige Einnahmen aus Gehalt etc. abgetreten an die Bank.