Hallo liebe Mitglieder,
auch ich hab' mal 'ne Frage:
ich bin auf der Suche nach meinem Wunschauto, BMW Cabrio 320 mit Blechdach.
Grundausstattung 40.300€, jetzt habe ich im Internet einen Anbieter gefunden, der 25% Rabatt auf alles gewährt, es handelt sich aber um eine Kurzzeitzulassung, dh. ich bekomme das Auto bei Auslieferung direkt und kann es auch fahren, allerdings bleibt es noch 6 Monate auf den Vermittler/Händler zugelassen, erst dann könne er den Rabatt gewähren (nicht der Rabatt ist sechs Monate später, sondern es ist die Voraussetzung für den Rabatt).
Ist das korrekt, kann das sein, sind auch Anzahlungen bei Bestellung von 15% normal?
Kann es Probleme geben, wenn ich das Auto später auf mich zulassen möchte?
Es ist mein erster Auto-Neukauf, aber 25% sind sehr verlockend......
Vielen Dank für Informationen.
Grüße aus Wiesbaden
Kauf eines BMW als Kurzzulassung mit 25% Rabatt
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
1. Bitte ( wenn möglich ) einen Link einstellen.
2. Niemals, NIEMALS, eine Anzahlung leisten. Immer Geld gegen Waren !
Goggle mal zu Stichwort IMS !!!
hallo-ims-ist-wieder-da---ups-heute-abraham-t9100.html
2. Niemals, NIEMALS, eine Anzahlung leisten. Immer Geld gegen Waren !
Goggle mal zu Stichwort IMS !!!
hallo-ims-ist-wieder-da---ups-heute-abraham-t9100.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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http://www.promotion-carcenter.de/index.html
habe heute nochmal telefoniert, oben ist der Link aus dem Internet.
Lt. Aussage des Herrn P. ist er nur Vermittler, Abwicklung läuft über Hamburg, er hat auch keine Autos zum ansehen oder Probefahren.
Wie ist es denn überhaupt rechtlich, wem gehört denn das Auto (dem auf den es zugelassen ist?).
Ich habe eigentlich auch schon davon Abstand genommen.....
habe heute nochmal telefoniert, oben ist der Link aus dem Internet.
Lt. Aussage des Herrn P. ist er nur Vermittler, Abwicklung läuft über Hamburg, er hat auch keine Autos zum ansehen oder Probefahren.
Wie ist es denn überhaupt rechtlich, wem gehört denn das Auto (dem auf den es zugelassen ist?).
Ich habe eigentlich auch schon davon Abstand genommen.....
ollyo hat geschrieben:Wie ist es denn überhaupt rechtlich, wem gehört denn das Auto (dem auf den es zugelassen ist?).
Nein.
Dem Vertragspartner. Also der Käufer im Kaufvertrag. Nachweisen kannst du deinen Eigentumsanspruch jedoch i.d.R. nur mit dem Fahrzeugbrief. Oder auch anders gesagt; jeder der im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, kann das Fahrzeug verkaufen. Verträge können nämlich auch mündlich abgeschlossen werden
Damit ist das Angebot sehr risikohaft. Anzahlung, noch kein Auto. Zulassung auf eine andere Person/Firma, wahrscheinlich kein Fahrzeugbrief bei Übergabe.
Vermittler waren oder sind viele im Internet...........
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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Bitte, bitte die Finger weg!
Da hat die Polizei erst am Wochenanfang wieder jemanden hochgenommen, hier beim Bvfk nachzulesen.
http://www.bvfk.de/presse/MEDECHO120776 ... ftet-2.pdf
A.
Da hat die Polizei erst am Wochenanfang wieder jemanden hochgenommen, hier beim Bvfk nachzulesen.
http://www.bvfk.de/presse/MEDECHO120776 ... ftet-2.pdf
A.