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Darf ich mein Auto troz Finanz. bei der VW_Bank Verkaufen?

Verfasst: 31.05.2008, 17:50
von Passat V5
Hallo...

ich habe folgende Frage. Ich habe mein Auto, ein VW Passat, bei der VW-Bank Finanziert, jetzt habe ich vor, noch vor Ablauf der Finanzierung, mein Auto zu Verkaufen (mobile oder Autoscout). Ist das rechtlich ohne Probleme möglich oder muss das in Absprache mit der Bank passieren? Vielleicht kennst sich ja jemand damit aus und kann mir weiter helfen!

Danke schon mal

Gruß Alex

Verfasst: 01.06.2008, 00:26
von Erik.Ode
Wer hat den Kraftfahrzeugbrief ?

Verfasst: 01.06.2008, 08:46
von Passat V5
Der Brief liegt bei der Bank, sorry hatte ich vergessen zu schreiben.

Verfasst: 01.06.2008, 11:56
von Erik.Ode
Bank anrufen und den weiteren Ablauf absprechen. Dürfte kein Problem sein.

Verfasst: 20.06.2008, 12:05
von Melli
habe ich auch schon gemacht, ist kein thema.
musst nur mit dem verkäufer ausmachen, dass der fahrzeugbrief etwas später übergeben wird, weil die bank diesen natürlich erst nach begleichung des kredites rausrückt.

Verfasst: 20.06.2008, 18:56
von Prince of Denmark
In dem Laden hab ich auch mal geschafft. Ist so, wie Melli schon berichtet hat. Brief gibts erst, wenn die Restforderung beglichen ist. Nach Absprache wäre auch möglich, dass ein neues Fahrzeug wieder über die VW-Bank finanziert wird, der Händler das Fahrzeug in Zahlung nimmt und damit der erste Kredit dann komplett abgelöst wird. Kommt halt auch auf die Restforderung an. Wenn da noch 12 Raten a 300 EUR offen sind, wirds sicher schwieriger.

Einfach telefonisch abklären und wenn Zustimmung, am besten nochmal schriftlich bestätigen lassen.

Verfasst: 22.06.2008, 22:44
von zettl michael
Also, gerade wenn wir nun schon mal dabei sind.

Hätte ich - zugegeben nur "nebenbei" :) - eine Frage:

Wenn der Brief bei der Bank liegt während einer Finanzierung, DANN IST ABER ALS HALTER SCHON DER FINANZIERUNGSKREDITNEHMER ("KÄUFER") IM BRIEF EINGETRAGEN - Sehe ich es richtig?

Halter ist schließlich nicht gleich Eigentümer -

Allerbeste Grüße;

z M

Verfasst: 23.06.2008, 05:18
von Prince of Denmark
Ganz recht. In der Regel wird der Käufer in den Brief eingetragen. Der ist ja der erste Vertragspartner des Händlers. Und gleichzeitig wird der Brief sicherungsübereignet. Ausserdem werden aktuelle und künftige Einnahmen aus Gehalt etc. abgetreten an die Bank.

Verfasst: 23.06.2008, 22:24
von zettl michael
Prince of Denmark hat geschrieben:Ganz recht. In der Regel wird der Käufer in den Brief eingetragen. Der ist ja der erste Vertragspartner des Händlers. Und gleichzeitig wird der Brief sicherungsübereignet. Ausserdem werden aktuelle und künftige Einnahmen aus Gehalt etc. abgetreten an die Bank.
Einleuchtend :) Danke.