Seite 1 von 1

HILFE reparaturkosten bis zum geht nicht mehr !!

Verfasst: 05.08.2004, 02:23
von tanja
hallo,

ich habe ende dezember 2003 einen wagen von einem autohändler kauft der angeblich unfallfrei ist,
nun nach 14 tagen mussten die reifen gewegselt werden, später dann die wasserpumpe und noch später die benzinpumpe. der autohandler hat 40% und ich 60% der kosten übernommen. was um die 1100€ ich bezahlen musste. so und nun hat sich herausgestellt das das ein unfallwagen war.
kann ich den wagen zurück geben und diese kosten zurück ertatten lassen?

Unfallwagen als unfallfrei verkauft :-(

Verfasst: 05.08.2004, 08:00
von tom
Hi tanja,

alle Reparaturen, die im ersten halb Jahr anfallen muss der Händler zu 100 % übernehmen, im zweiten Halbjahr wird’s etwas schwerer, da du beweisen musst das der Schaden schon von Anfang an vorhanden war. :idea:

Jeder der ein Fahrzeug verkauft, muss ohne gefragt zu werden darauf hinweisen ob es sich um einen Unfallfahrzeug handelt. Hat er das nicht gemacht und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass es sich doch um einen Unfallwagen handelt, kannst du das Auto zurückgeben. Du bekommst den Kaufpreis abzüglich deiner Eigennutzung zurückgezahlt.

Ich würde jetzt mal ein ernstes Wort mit dem Händler sprechen, das Fahrzeug gibst du zurück die Reparaturkosten möchtest du erstattet haben. Den Eigennutzen, der nach den gefahrenen Kilometern berechnet wird kann er abziehen. Sollte sich der Händler etwas zieren kannst du ja mal mit einem Rechtsanwalt drohen. Es muss natürlich sichergestellt sein, das es sich wirklich um einen Unfallwagen handelt und im Kaufvertrag nichts von einem Unfall steht. Dann wird der Händler schon einlenken, da er vor Gericht keine Chance hat. :wink: