Gutachten mit Anspruch auf Wiederbeschaffungsdauer
Verfasst: 21.04.2008, 10:24
Hallo zusammen.
Ich habe ein paar kleine Frage. Ich hatte einen Unfall und bin mir meiner Rechte unsicher, da ich bisher keinen hatte.
Also, Unfall gehabt (jemand hat mir die Vorfahrt genommen).
Kostenvoranschlag erstellt und zur Versicherung
Die haben die Dekra für ein Gutachten geschickt
Gutachten besagt:
http://img248.imageshack.us/my.php?imag ... 005ef9.jpg
http://img120.imageshack.us/my.php?imag ... 006if9.jpg
Ich habe bereits einen Scheck in Höhe von 900 Euro bekommen aber noch nicht eingelöst.
Was kann und sollte ich nun tun?
Auf wie viel Geld kann ich noch hoffen?
Sollte ich das Auto wirklich für 150 Euro verkaufen? (ist im grunde nur vorne recht zerbeult und das ganze plastik kaputt)
Was kann ich mit de 9 Werktagen wiederbeschaffungszeit anfangen?
Danke schonmal.
Ich habe ein paar kleine Frage. Ich hatte einen Unfall und bin mir meiner Rechte unsicher, da ich bisher keinen hatte.
Also, Unfall gehabt (jemand hat mir die Vorfahrt genommen).
Kostenvoranschlag erstellt und zur Versicherung
Die haben die Dekra für ein Gutachten geschickt
Gutachten besagt:
http://img248.imageshack.us/my.php?imag ... 005ef9.jpg
http://img120.imageshack.us/my.php?imag ... 006if9.jpg
Ich habe bereits einen Scheck in Höhe von 900 Euro bekommen aber noch nicht eingelöst.
Was kann und sollte ich nun tun?
Auf wie viel Geld kann ich noch hoffen?
Sollte ich das Auto wirklich für 150 Euro verkaufen? (ist im grunde nur vorne recht zerbeult und das ganze plastik kaputt)
Was kann ich mit de 9 Werktagen wiederbeschaffungszeit anfangen?
Danke schonmal.