Händler verkauft als Privatperson! Zulässig?

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

sonic20
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 14.03.2008, 21:56

Händler verkauft als Privatperson! Zulässig?

Beitrag von sonic20 »

Hallo

Folgendes Problem stellt sich für mich

Ich habe im Internet eine Anzeige von einem Händler gelesen. Daraufhin habe ich das Fahrzeug besichtigt und als gut empfunden.

Nun sagte ich dem Händler ich möchte es erwerben. Alles i.O. soweit.

Der Händler meldet das Auto ab (Zugelassen aufs Autohaus) und möchte mit mir einen Privatverkauf machen, da es angeblich sein Privatfahrzeug war.

Ist das so einfach aus der Pflicht der Gewehrleistung zu kommen als Händler? Kann er einfach einen privaten Kaufvertrag nach Abmeldung machen und somit auch als Privatperson gelten?

Brauche schnelle Hilfe.

Gruß Maik
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler

Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.

Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Aber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.

Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlangen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde. Indiz für eine Umgehung liefert in einem solchen Fall auch der Preis und die Laufleistung.

maengelhaftung-beim-gebrauchtwagen-t2983.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Benutzeravatar
Prince of Denmark
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 973
Registriert: 04.04.2005, 17:09
Wohnort: Hoffentlich bald woanders

Beitrag von Prince of Denmark »

Morgen,
die Antwort hast Du eigentlich schon fast mitgeliefert ... das Fahrzeug war direkt vorher auf das Autohaus zugelassen. Dann kann es kein privater Verkauf mehr sein, sonst würde die Zulassung auf den privaten Namen lauten. Also entweder Verkauf als Händler mit allen Rechten und Pflichten oder lieber die Finger davon. Denn dann kann man wohl davon ausgehen, dass der Verkäufer seine Gründe hat, die Gewährleistung zu umgehen.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
aldorado
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 09.04.2008, 12:54

Gewährleitungs-Zwang

Beitrag von aldorado »

In Kleinanzeigen muß ich ständig lesen, daß der Verkauf nur an Händler oder für den Export erfolgen kann - vermutlich, um als gewerblicher Verkäufer nicht in Gewährleitung treten zu müssen. Nun will ich als Privatperson diese Gewährleitung überhaupt nicht haben. Wie kann ich vorgehen, damit der Verkäufer rechtlich auf der sicheren Seite wäre. Würde meine Zusage, daß Auto zu exportieren, reichen (d.h., könnte der Händler mir im Fall der Gewährleistungsforderung arglistige Täuschung vorwerfen, sodaß er nicht leisten muß)? Hätte ich im Fall der Export-Zusage andere Probleme, d.h. papiertechnischer Art, die sich bei einer Wiederzulassung als hinerlich erweisen würden? Oder müßte ich im Extremfall den Wagen ohne Kaufvertrag kaufen, damit der Händler ihn rechtlich durch fehlende Beweise "abgesichert" risikolos an mich verkaufen kann? Kurz: was muß ich machen, um diesen Gewährleitungszwang auszuhebeln??
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Im Kaufvertrag muß stehen, daß das Fahrzeug ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird. Also quasi nur an Bastler etc.
Das Problem beim Händler wird vermutlich auch die Mwst. sein. Das müßte dann bedeuten, daß der Kaufpreis nicht sehr hoch sein dürfte und die restliche Summe am Finanzamt vorbei unter der Hand bezahlt würde.
Wenn der Händler dich nicht kennt, ist ein Kauf eher unwahrscheinlich.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
aldorado
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 09.04.2008, 12:54

Beitrag von aldorado »

Hallo Erik,

danke für die Antwort. So einfach ist es aber leider nach meinem Kenntnisstand nicht.

Auch wenn wir uns vertraglich einig sind, daß Gewährleistung ausgeschlossen wird, hat meines Wissens nach der Händler keine Sicherheit in dieser Frage. Die Gewährleistung kann nämlich zwischen Händler und Privatperson auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn sich beide einig sind. Trotz vertraglichem Verzichts könnte ich also den Händler später auf Gewährleistung verklagen und würde Recht bekommen. Die pauschale Beschreibung "an Bastler" ist auch nicht zulässig.

Mit der MwSt sehe ich kein Problem. Der Händler weist die MwSt in seiner Rechnung aus (wie in jeder Rechnung zwischen zwei Gewerblichen auch) und ich bezahle sie. Ich kann sie als Privatperson nur nicht nicht gegenüber jemandem anders ausweisen
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

aldorado hat geschrieben: Auch wenn wir uns vertraglich einig sind, daß Gewährleistung ausgeschlossen wird, hat meines Wissens nach der Händler keine Sicherheit in dieser Frage.
Bin keine Fachanwalt für Vertragsrecht ! Nach meinem Kenntnisstand bezieht sich der Ausschluss nur auf Standardklauseln. Damit will man den Verbraucher schützen. Jeder kann aber selbstverständlich Zusatzvereinbarungen in einen Kaufvertrag aufnehmen. Dafür gibt es nur den Ausschluß für sittenwidrige Vereinbarungen. Wenn in einem Kaufvertrag aufgenommen wird, daß eine Sachmängelhaftung für Gebrauchtwagen ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist das sehr wohl möglich !
aldorado hat geschrieben:Mit der MwSt sehe ich kein Problem.
Bin kein Kaufmann ! Meine Vermutung geht in die Richtung, daß bei Ausweisung der Mwst. ein Fahrzeug für den deutschen Gebrauchtwagenmarkt nicht attraktiv genug ist. Der Verkauf ohne Mwst. erscheint in diesem Fall wahrscheinlicher. Aber die genaue Erklärung habe ich auch nicht. Evt. meldet sich ECBerlin dazu. Werde ihn anposten !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
ecberlin
Spezialist
Beiträge: 73
Registriert: 05.08.2005, 17:26
Wohnort: Berlin

Beitrag von ecberlin »

Erik, ich eile... :wink:

Ehrlich gesagt, in dem Thema bin ich nicht topfit da ich als fast reiner Neuwagenhändler es natürlich etwas einfacher habe.

Aber wie oben schon geschrieben, ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Auch nicht, wie oft gedacht, in einem Exportgeschäft innerhalb der EU. Da geht nur ein Verkauf an Händler/Gewerbetreibende oder außerhalb der EU. Ausschluß geht wohl darum nicht damit der Verbraucher vor Unwissenheit geschützt ist. Mit der Mwst. hat das alles nix zu tun, die macht manche Fahrzeuge einfach nur attraktiver für einen größeren Kundenkreis wie Firmen.

Um ganz kurz mal das erste Posting anzureissen: Finger weg! Solche Geschäftspraktiken sind absolut unseriös und sollten mit Händlernamen öffentlich gemacht werden.
Dazu wehren sich auch schon einige Händler: http://www.gepruefter-haendler.de


A.
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Oh.......wie schnell... :lol:

Thx :!:
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
aldorado
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 09.04.2008, 12:54

Beitrag von aldorado »

Hallo ECBerlin,

bzgl. des ersten Postings gebe ich dir Recht - da versucht einer, den Verbraucher mit Falschaussagen zu täuschen und dürfte damit sämtliches Vertrauen verloren haben.

In meinem Fall ist die Sache aber anders. Ich WILL KEINE Gewährleistung! Und wenn das Angebot von Privat käme, hätte ich sie schließlich auch nicht und die ggf. folgenden finanziellen Folgen wären für mich dieselben (wobei ich bei einem billigen Gebrauchten nicht mit meiner Existenz spiele und daher diesen gesetzlichen Schutz nicht für notwendig ansehe).

Also: ICH - DER KUNDE - WILL und der Händler würde auch wollen, wenn er nicht die Unkalkulierbarkeit möglicher Ansprüche sehen würde. Womit kann ich meinem potentiellen Verkäufer die rechtliche Sicherheit bieten, daß ich nicht später mit irgendwelchen Ansprüchen ankomme:
- Würde meine vertragliche Zusage zum Export außerhalb der EU ausreichen? Der Verkäufer könnte im Falle von Ansprüchen sagen, er sei arglistig getäuscht worden und hätte mir den Wagen nie verkauft, wenn er gewußt hätte, daß ich ihn wieder in Deutschland zulasse.
- Könnte er das Auto an seine nicht fachkundige Buchhalterin verkaufen, die das Auto dann wiederum als Privatperson unter Ausschluß der Gewährleistung an mich verkaufen würde?
- Könnte er das Auto formal in Einzelteilen an mich verkaufen oder müßte er sogar für die einzelnen Komponenten einstehen?
- Könnte er dem (hoffentlich) mängelfreien Auto eine Mängelliste anheften, die alles umschließt, was theoretisch möglich ist (also: Nocke eingelaufen, Kolben mit Laufspuren, Kurbelwellenlager eingelaufen, Getriebe knarrt und ölt,…)?
- Oder muß ich tatsächlich erst einen Gewerbeschein beantragen - und würde das dann ausreichen oder würden weitere rechtliche Zwänge nachgekarrt werden?

Da muß es doch brancheninterne Tricks geben, die formal der Rechtsprechung genügen?!?

Mein letztes Auto hat 150 EUR gekostet (beim Händler vor der Verschrottung bewahrt) und ich fahre es seit fast 6 Jahren und 120.000 km (ein neuer Thermostat und eine durchgerostete Ölwanne, die allerdings teurer als das ganze Auto war) - und das soll jetzt nicht mehr möglich sein?
Benutzeravatar
Prince of Denmark
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 973
Registriert: 04.04.2005, 17:09
Wohnort: Hoffentlich bald woanders

Beitrag von Prince of Denmark »

Du hast da wohl zwei wesentliche Aspekte übersehen ... Wenn der Händler Dir das Fahrzeug verkaufen will/wollen würde, würde er das auch machen.

Und das zweite: Stell Dir vor, am Fahrzeug tritt ein (versteckter) Mangel auf, Unfall, Großeinsatz von Blau und Rot und Grünen, 5 Menschenleben geopfert, Sachschaden 2 Mio. EUR. Da könnte man Rückgriff auf den Verkäufer und dessen Versicherer nehmen, weil der möglicherweise ein fahruntüchtiges Auto verkauft hat. Das kannst Du dann halt net mehr, sondern musst selber zahlen.

Wie auch immer, wenn der Händler Dir das Fahrzeug verkaufen will, wird er einen Weg finden. Wenn nicht, dann halt nicht.

Irgendwelche Branchentricks, wie die Gewährleistung umgangen wird (egal, ob vom Käufer gewünscht oder nicht), werden wir hier bitte nicht öffentlich breittreten.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

aldorado hat geschrieben: Die Gewährleistung kann nämlich zwischen Händler und Privatperson auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn sich beide einig sind. Trotz vertraglichem Verzichts könnte ich also den Händler später auf Gewährleistung verklagen und würde Recht bekommen. Die pauschale Beschreibung "an Bastler" ist auch nicht zulässig.
Um die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen, werden von Gebrauchtwagenhändlern gelegentlich Vereinbarungen getroffen, denen zufolge das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, zum Ausschlachten oder als Schrott verkauft wird. Solche Vereinbarungen sind zwar grundsätzlich zulässig, wenn sie tatsächlich gewollt sind und mit der Realität übereinstimmen.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/f ... hrzeug.php
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Erik.Ode hat geschrieben: Jeder kann aber selbstverständlich Zusatzvereinbarungen in einen Kaufvertrag aufnehmen. Dafür gibt es nur den Ausschluß für sittenwidrige Vereinbarungen.
Der Inhalt eines Vertrages wird von den Parteien ausgehandelt. Zu welcher Vereinbarung es schließlich kommt, hängt von der Interessenlage der Parteien, ihren Handlungsmöglichkeiten und ihrem Verhandlungsgeschick ab. Grundsätzlich gilt, dass dabei jede Partei freigestellt ist, innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens ihre Interessen frei zu verfolgen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
aldorado
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 09.04.2008, 12:54

Beitrag von aldorado »

Hi, Prince of Denmark!
Prince of Denmark hat geschrieben:Und das zweite: Stell Dir vor, am Fahrzeug tritt ein (versteckter) Mangel auf, Unfall, Großeinsatz von Blau und Rot und Grünen, 5 Menschenleben geopfert, Sachschaden 2 Mio. EUR. Da könnte man Rückgriff auf den Verkäufer und dessen Versicherer nehmen, weil der möglicherweise ein fahruntüchtiges Auto verkauft hat. Das kannst Du dann halt net mehr, sondern musst selber zahlen.
Das Problem besteht beim Kauf von Privat auch. Und was soll die Konsequenz daraus sein? Den Handel durch Private komplett verbieten? Abwicklung nur noch über Händler, am besten nur noch durch den jeweiligen Markenhändler? Derjenige, der das fordert und durchsetzt, wird in der Kfz-Händler-Gilde zum Ehrenmitglied auf Lebenszeit ernannt!
Prince of Denmark hat geschrieben:Wie auch immer, wenn der Händler Dir das Fahrzeug verkaufen will, wird er einen Weg finden. Wenn nicht, dann halt nicht.
Klar findet er einen Weg: er setzt den Preis um 1.000 - 1.500 EUR und damit ca. 100% nach oben, um sein Risiko zu decken.
Prince of Denmark hat geschrieben:Irgendwelche Branchentricks, wie die Gewährleistung umgangen wird (egal, ob vom Käufer gewünscht oder nicht), werden wir hier bitte nicht öffentlich breittreten.
Was ich suche, sind keine Tricks der Kategorie „Wie motze ich eine Schrottkarre auf, um sie einem ahnungslosen Deppen zum überhöhten Preis aufzuschwatzen“. Das wäre in der Tat moralisch verwerflich und hier nicht zu diskutieren.
Ich suche einen Trick der Kategorie „Für diese Sache braucht man eigentlich Spezialwerkzeug, aber es geht auch ohne“. Also:
- Ich mache früher Feierabend
- Ich gehe zum Rathaus
- Ich frage mich zum Gewerbeamt durch
- Ich beantrage eine Gewerbekarte, wofür ich ca. 40 EUR zahle
- Ich fülle ein Formular aus
- Ich warte einige Tage, bis mir per Post die Gewerbekarte mit meiner Umsatzsteuer-Ident-Nr. zugestellt wird
- Ich bin jetzt Gewerbetreibender, kaufe als solcher auf völlig legalem Weg das Auto ohne Gewärleistung - und wenn ich sonst nicht weiter als Geschäftsmann aktiv sein möchte, lege ich die Karte für immer zur Seite (oder melde mein Gewerbe wieder ab) und brauche mich auch um steuerliche Aspekte nicht kümmern (da ich ja keinen Gewinn gemacht habe oder machen werde)

Oder

Ich kann mir die ganze eben beschriebene Lauferei sparen durch einen einfachen Kunstgriff bei der Kaufabwicklung oder Vertragsformulierung sparen.

Was findest du daran so moralisch verwerflich, dass sowas hier nicht diskutiert werden soll?

Erik.Ode hat geschrieben:...innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens ihre Interessen frei zu verfolgen.
Und genau hier liegt des Pudels Kern bei der Vertragsformulierung "Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung" oder "gekauft wie gesehen", wenn ein gewerblicher Verkäufer an einen privaten Käufer verkauft.
ecberlin
Spezialist
Beiträge: 73
Registriert: 05.08.2005, 17:26
Wohnort: Berlin

Beitrag von ecberlin »

Tip :idea: :

Frag doch hier mal die Händler direkt, es werden sicherlich/hoffentlich ein paar vernünftige Antworten kommen!
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“