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selbstständigkeit mit werkstatt ohne meistertitel
Verfasst: 03.08.2004, 18:10
von heinz
hallo.
ich will mich bald mit einer werkstatt selbstständig machen mit dem schwerpunkt teileverkauf.
brauche ich einen meisterbrief für eine werkstatt?
ich habe kfz-mechankiker und bürokaufmann gelernt.
Re: selbstständigkeit mit werkstatt ohne meistertitel
Verfasst: 07.08.2004, 11:13
von Michael
heinz hat geschrieben:hallo.
ich will mich bald mit einer werkstatt selbstständig machen mit dem schwerpunkt teileverkauf.
brauche ich einen meisterbrief für eine werkstatt?
ich habe kfz-mechankiker und bürokaufmann gelernt.
Ich bin beim Googeln hierauf gestossen:
http://www.ohne-meisterbrief.de/
Vielleicht hilft Dir das ja weiter.
Cheers,
Michael
Verfasst: 30.08.2004, 00:24
von Alex123
Hallo,
die kompetente Antwort wird dir die Handwerkskammer für deinen Ort gehen (oder auf die Internetseite gehen).
Da gibt es so unverständliche Regelungen wie z.B. bei den Fensterputzern:
Fensterputzen max. Höhe mit Hocker: kein Brief, aber mit Leiter ist ein Brief erforderlich.
Selbstständigkeit mit Werkstatt ohne Meisterbrief geht.
Verfasst: 12.10.2010, 23:18
von Fahrer57
Ohne Meisterbrief KFZ Reparaturen durchführen.
Einfache Tätigkeiten dürfen natürlich immer ausgeführt werden, wie Pflege von Fahrzeugen, Wartung etwa in der Form wie dies ggfs. an Tankstellen durchgeführt wird. Das ist überhaupt kein Problem.
Was viele KFZ Handwerker nicht wissen ist, dass sie viel mehr Möglichkeiten haben.
Auch im KFZ Handwerk darf man sich ohne Meisterbrief selbständig machen und vollhandwerkliche Arbeiten anbieten. Ganz legal nach Recht und Gesetz.
Man sollte nur genau recherchieren wie es geht, weil es sonst Probleme mit der Handwerkskammer gibt.
Bei den gesetzlichen Regelungen braucht man nicht einmal die Ausnahmeregeln wie Reisegewerbe oder Altgesellenregelung. Es gibt noch viel bessere Möglichkeiten.
Schaut mal unter http://www.ohnemeisterbrief.de
nach, - oder erkundigt euch einmal ganz konkret bei Unternehmensberatern wenn ihr so ein KFZ Unternehmen gründen wollt.
Anmerkung:
Ich mache hier von meinem Recht der freien Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 GG gebrauch ! Der Inhalt meiner Webseiten / Artikel dient rein informatorischen Zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.