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Stoßdämpferfeder

Verfasst: 25.01.2008, 11:55
von Schubert
Hallo, habe mir vor kurzem einen Golf 4 Baujahr 2000 gekauft.
Bin dann eine Weile gefahren und habe dann ein Geraüsch hinten rechts
bemerkt anschließen bin ich in die Werkstatt gefahren um das ansehen zu lassen worauf mir gesagt wurde das die Stoßdämpferfeder defekt ist und sie ausgetauscht wurde. Meine Frage lautet ist dieser Defekt ein versteckter Mangel oder nicht und muss ich die Feder bezahlen

Verfasst: 25.01.2008, 17:51
von Erik.Ode
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.)

Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" - oder "wie besichtigt und probegefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).

Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung. Eine stillschweigende Freizeichnung hat die Rechtsprechung nur in Sonderfällen angenommen, vorwiegend zu Lasten von gewerblichen Händlern, z. B. dann, wenn beim Neuwagenkauf vom Käufer das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben wird (BGH NJW 82, 1700), dann wird der private Altwageneigentümer so behandelt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.

maengelhaftung-beim-gebrauchtwagen-t2983.html


Was steht in deinem Vertrag ???