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Motorschaden....wer zahlt?
Verfasst: 24.01.2008, 12:36
von dani1506
Hallo,
habe eine Frage.
Ich habe mir vor 4 Wochen einen VW Polo gekauft.
Auf meiner ersten Autobahnfahrt blinkte plötzlich das Öllämpchen, dann die Batterie. Nach kurzer Zeit knallte es und der Motor dampfte...
Der ADAC musste mich abschleppen--> Diagnose Motorschaden.
Der Händler sagt der Zylinderkopf und die Nockenwelle wären kaputt.
Trotz allem haben wir uns entschlossen einen neueren Motor einbauen zu lassen, da ich dem "alten Motor" nicht mehr traue.
Ist der Motor denn überhaupt noch brauchbar?
Der Händler sagt, diesen müsse ich selber bezahlen!
Ist das rechtens?
Zählt das nicht unter Garantie?
Vielen Dank im Voraus
Dani
Verfasst: 24.01.2008, 13:43
von willi
Was sollst du selber zahlen ?
Den Austauschmotor oder die Reparatur des alten, defekten Motors ?
Wenn der Händler reparieren statt austauschen will, ist das ok. Wenn du aber einen Austauschmotor haben willst, musst du damit rechen für die entstehenden Mehrkosten aufzukommen.
Der Händler könnte sich auch auf den Standpunkt stellen:
Wenn Warnungen bzlg Öl ignoriert werden und weitergefahren wird -> selber schuld !
Ölwarnung heißt (so verstehe ich das zumindest bisher) STOPP, Motor aus ! (nein, nicht den Zündschlüssel mitten auf der Autobahn drehen, aber Standstreifen ist angesagt...)
Verfasst: 24.01.2008, 13:53
von dani1506
Danke für die Antwort.
Ich soll den Austauschmotor bezahlen. ( 500 Euro)
Nur meine Frage ist, ob der alte Motor bei dem Schaden überhaupt noch funktionstüchtig und sicher ist?
Verfasst: 24.01.2008, 14:32
von willi
Klar kann man eine Nockenwelle und Zylinderköpfe austauschen ! Danach ist der Wagen auch noch sicher ...
Nochmal die Frage:
Die Reparatur (Nockenwelle und Zylinder) würde der Händler als Gewährleistung übernehmen?
Den Austauschmotor (ein Gebrauchter bei dem Preis) sollst du komplett bezahlen?
Wenn dem so ist, und du einen Austauschmotor haben möchtest, findet ihr doch bestimmt eine Regelung. Du zahlst den Differenzbetrag zwischen Reparatur und Austauschmotor...
Verfasst: 24.01.2008, 14:41
von dani1506
Ja ich soll den Austauschmotor bezahlen.
Den Austausch der Erzatzteile würde er übernehmen.
Was mich nur stört ist, das er nicht kontrolliert hat ob im restlichen Motor ein Schaden entstanden ist...
Verfasst: 25.01.2008, 08:53
von willi
dani1506 hat geschrieben:Was mich nur stört ist, das er nicht kontrolliert hat ob im restlichen Motor ein Schaden entstanden ist...
Woher weist du das denn ?
Es bleibt dir nichts übrig, als deine Gewährleistungsunterlagen zu studieren. Ich denke mal, dass die Reparatur den Vereinbarungen entspricht, der Austauschmotor nicht. Aber wie gesagt, lesen musst du selber

Wenn ihr keine Einigung finden könnt, versuch es über die Schiedsstelle bei der Handelskammer oder der Innung bevor du einen Anwalt einschaltest...
Wieder alles anders
Verfasst: 27.01.2008, 11:09
von dani1506
Hallo Ihr,
ich habe jetzt den neueren Motor einbauen lassen.
Nun ist ein anderes Problem aufgetreten.
Ich kann nicht mehr in den 5 Gang schalten und der Rückwärtsgang geht auch nur mit "Gewalt" rein.
Kann es sein das was am Getriebe oder der Kupplung bei dem Motorschaden kaputt gegangen ist?
Hätte der Händler das nicht überprüfen müssen?
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
Zu dem Händler hab ich nun absolut kein Vertrauen mehr......
Danke für Eure Antworten!
Verfasst: 27.01.2008, 19:17
von willi
Der Händler ist aber dein Vertragspartner.
Klar kannst Du auch woanders hingehen und das reparieren lassen.
Kannst dann aber nicht erwarten, dass dein Händler die Kosten dafür übernimmt.
Wende dich doch mal an die
http://www.kfz-schiedsstellen.de
Ich denke, die sind für genau solche Fälle da
