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Wichtig!! Autokauf, Verkäufer hat Unfall verschwiegen

Verfasst: 02.08.2004, 22:20
von dingo
Hallo,
ich habe am Samstag ein gebrauchtes Auto gekauft, d.h. wir haben es angezahlt, weil der Verkäufer erst den Brief noch auslösen muß. Auf jeden Fall haben wir einen gewissen Betrag angezahlt, das Auto mitgenommen und im Laufe dieser Woche bekommen wir den Brief und der Verkäufer das Restgeld. Auf jeden Fall haben wir am Sonntag das neue Auto poliert und es fiel uns ein Lackunterschied auf, also haben wir den Verkäufer angerufen und gefragt ob der Wagen einen Unfall hatte. Er sagte dann, daß ihm mal jemand reingefahren wäre und das die Achse und die Seitenteile erneuert wurden ( er hatte damals noch Vollkasko und das Auto war da erst 1 Jahr alt). Er habe uns das nicht erzählt, weil es ja ordnungsgemäß gemacht wurde. Als wir darauf gesagt haben, daß wir ganz andere Preisverhandlungen deswegen geführt hätten meinte er nur, daß er uns ja schon so entgegen gekommen wäre, und wenn wir das Auto nicht wollten, dann nehme er es zurück, er hätte noch mehr Interessenten.
Wir wollen das Auto natürlich haben, es sieht super aus und mein Schwager, ein TÜV Beamter sagt, daß nichts zu sehen sei von dem Unfall, aber es ärgert mich! Wir haben jetzt gesagt, daß er die Rechnungen vom Autohaus mitbringen soll, damit wir sehen was am Auto wirklich kaputt war.
Boh ey, man schaut den Leuten nur vor den Kopf! Die ganze Familie ist so seriös aufgetreten und war so super lieb... Fragt mich nicht warum ich nicht nach Unfallfreiheit gefragt habe?!
Kann mir jemand sagen wie ich mich weiter verhalten soll? Kann ich noch was am Preis machen oder hat sich das Ganze erledigt wenn er sagt, daß er den Wagen zurück nimmt?
Bitte bitte helft mir!!!!!!!!!!!!!!!!
Vielen lieben Dank für´s zulesen.

Re: Wichtig!! Autokauf, Verkäufer hat Unfall verschwiegen

Verfasst: 04.08.2004, 13:34
von Gast
dingo hat geschrieben:Hallo,
ich habe am Samstag ein gebrauchtes Auto gekauft, d.h. wir haben es angezahlt, weil der Verkäufer erst den Brief noch auslösen muß. Auf jeden Fall haben wir einen gewissen Betrag angezahlt, das Auto mitgenommen und im Laufe dieser Woche bekommen wir den Brief und der Verkäufer das Restgeld. Auf jeden Fall haben wir am Sonntag das neue Auto poliert und es fiel uns ein Lackunterschied auf, also haben wir den Verkäufer angerufen und gefragt ob der Wagen einen Unfall hatte. Er sagte dann, daß ihm mal jemand reingefahren wäre und das die Achse und die Seitenteile erneuert wurden ( er hatte damals noch Vollkasko und das Auto war da erst 1 Jahr alt). Er habe uns das nicht erzählt, weil es ja ordnungsgemäß gemacht wurde. Als wir darauf gesagt haben, daß wir ganz andere Preisverhandlungen deswegen geführt hätten meinte er nur, daß er uns ja schon so entgegen gekommen wäre, und wenn wir das Auto nicht wollten, dann nehme er es zurück, er hätte noch mehr Interessenten.
Wir wollen das Auto natürlich haben, es sieht super aus und mein Schwager, ein TÜV Beamter sagt, daß nichts zu sehen sei von dem Unfall, aber es ärgert mich! Wir haben jetzt gesagt, daß er die Rechnungen vom Autohaus mitbringen soll, damit wir sehen was am Auto wirklich kaputt war.
Boh ey, man schaut den Leuten nur vor den Kopf! Die ganze Familie ist so seriös aufgetreten und war so super lieb... Fragt mich nicht warum ich nicht nach Unfallfreiheit gefragt habe?!
Kann mir jemand sagen wie ich mich weiter verhalten soll? Kann ich noch was am Preis machen oder hat sich das Ganze erledigt wenn er sagt, daß er den Wagen zurück nimmt?
Bitte bitte helft mir!!!!!!!!!!!!!!!!
Vielen lieben Dank für´s zulesen.

Tach auch.

Also, nach der Unfallfreiheit musst Du nicht fragen. Das ist ein wesentlicher Mangel - auch wenn er korrekt instandgesetzt wurde - der durch den Verkäufer hätte bekannt gegeben werden müssen. Das ermöglicht Dir nach § 437 Nr. 2 BGB entweder den Rücktritt vom Vertrag (i.V.m. §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB) oder eine Minderung des Kaufpreises (i.V.m. § 441 BGB).

Nach § 441 Abs. 3 BGB ist die Minderung so hoch anzusetzen, wie die Differenz zwischen dem wirklichen Wert und dem Wert beträgt, der zur Zeit des Vertragsschlusses bei mängelfreiem Zustand vorgelegen hätte. Ggf. ist hierzu ein Gutachten nötig. Wenn ein Gutachter also bestätigt, dass der Wagen Dank des Unfallschadens nur 1'000 € Wert ist, Du aber 1'500 € bezahlt hast, weil Du von der Mängelfreiheit ausgegangen bist und der Wagen bei tatsächlicher Mängelfreiheit auch so viel Wert gewesen wäre, könntest Du also eine Minderung von 500 € vornehmen.

Wenn er aber von sich aus schon nur einen Preis von 1'000 € angesetzt hat - dieser also dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs entspricht - ist eine Minderung nicht mehr möglich. Hier bleibt dann nur noch der Rücktritt nach o.g. Paragraphen. Allerdings bist Du in diesem Fall natürlich derm Käufer zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus den von Dir in der Zwischenzeit gefahrenen Kilometern (und der damit verbundenen Wertminderung) resultiert.

Wie immer: Ich bin nur Studi, kein Anwalt. Daher natürlich keine Gewähr. :wink:

Cheers,
Michael