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KFZ Identifizierung ?
Verfasst: 12.01.2008, 19:27
von BloodyNL
Hallo erstmal,
ich habe vor 5 Tagen ein Seat Ibiza in Berlin gekauft, komme aber aus Halle, da wollte ich den jetzt auch Zulassen. jetzt meine Frage:
Muss das Auto vor der Zulassung zur Identitätsprüfung?
Ich bin nämlich ab Sonntag auf Montage und wollte das KFZ von meiner Freundin per Vollmacht anmelden lassen über eine Vollmacht.
Jetzt sind nämlich die Kurzzeitkennzeichen schon abgelaufen also kann sie damit nicht hinfahren.
Und schon wieder neue wollte ich nicht holen , kostet ja alles ein haufen Geld.
Den Original KFZ Brief habe ich da.
Vielen Dank für eure Antworten.
MFG
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edit: mal hierher verschoben, bei Off-Topic geht das sonst unter. POD
Verfasst: 12.01.2008, 21:29
von Prince of Denmark
HAllo,
eine Identitätsprüfung wird primär nur im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Bei der Zulassung ist das nicht relevant.
Die Zulassung kann auch eine dritte Person durchführen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind (inkl Personalausweis der Person, auf die zugelassen werden soll).
Mit den abgelaufenen Kennzeichen sollte man natürlich nicht unterwegs sein. Es gibt zwar eine Regelung, nach der man wohl auch ohne Kennzeichen auf dem kürzesten Weg zur Zulassungsstelle fahren darf (und nur dahin), was aber unterschiedlich beurteilt wird. Und ob das auch für abgelaufene Kurzzeitkennzeichen gilt, würde ich mal bezweifeln. Am besten fährt die Freundin dann mit allen Unterlagen und der Vollmacht mit einem anderen Wagen zur Zulassung. Zur Not auch mit dem Zug.
Verfasst: 13.01.2008, 00:33
von lb
... und eine Vollmacht für die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer nicht vergessen. Ohne diese werden seit einem Jahr grundsätzlich keine Kfz mehr zugelasen.
lb
Verfasst: 13.01.2008, 08:26
von Prince of Denmark
Doch doch, gibts noch. Ich habe hier im Februar 2007 ein Auto zugelassen und musste keine Einzugsermächtigung ausfüllen. Scheinbar weichen insbesondere kleine Zulassungsstellen vom üblichen Weg ab. Hab extra noch gefragt, aber wollten sie nicht. Besser ists natürlich, man hat auch dieses Formular schon ausgefüllt dabei. Vollmacht brauchsts dafür nicht. Der Kontoinhaber muss nur Kontonummer etc. angeben und unterschreiben.
Verfasst: 13.01.2008, 15:18
von BloodyNL
Prince of Denmark hat geschrieben:Doch doch, gibts noch. Ich habe hier im Februar 2007 ein Auto zugelassen und musste keine Einzugsermächtigung ausfüllen. Scheinbar weichen insbesondere kleine Zulassungsstellen vom üblichen Weg ab. Hab extra noch gefragt, aber wollten sie nicht. Besser ists natürlich, man hat auch dieses Formular schon ausgefüllt dabei. Vollmacht brauchsts dafür nicht. Der Kontoinhaber muss nur Kontonummer etc. angeben und unterschreiben.
naja ich werde mal sicherhaltshalber so einen Schein mit der Kontonummer mit abgeben nicht das bei uns dann daran scheitert.
Aber erstmal vielen dank für eure antworten
Verfasst: 13.01.2008, 15:28
von Prince of Denmark
Oder Du guckst mal bei der
Stadt Halle und rufst da vorher mal an. Von einer Einzugsermächtigung steht da zwar expliziet nichts, aber besser vorher klären.
Verfasst: 14.01.2008, 07:19
von willi
nur mal am Thema gekratzt:
Das mit der Einzugsermächtigung ist doch echt Bürokratendünnpfiff... sorry, aber ich
muss eine Einzugsermächtigung für die Anmeldung erteilen. Die ich natürlich sofort
nach der Zulassung widerrufe ... Also nur Aufwand generiert ... Nachdem ich meiner Zulassungstelle geschildert habe, wie meine Vorgehensweise sein wird, haben die doch tatsächlich auf die Einzugsermächtigung verzichtet

Verfasst: 14.01.2008, 09:31
von Prince of Denmark
Eigentlich geht es bei der Einzugsermächtigung ja auch gar nicht um die Zulassungsstelle. Die betrifft ja eher den fiskalischen Teil, also Finanzamt. Also ich hab bei meiner Zulassungsstelle extra gefragt, aber die meinten, nein, das machen wir hier nicht. Das solle ich dann mit dem Finanzamt klären. Und mit dem Bescheid kam dann auch ein Formular für Einzugsermächtigung, war aber freiwillig. So wirklich sinnvoll ists eigentlich nur in den Fällen, wo die Steuerpflichtigen die Steuer sowieso pünktlich zahlen (lassen). Wenn nicht, muss dennoch jemand raus und die Plakette persönlich vom Auto abkratzen. Es sind halt Behörden
