Garantie Reparatur
Verfasst: 31.12.2007, 16:59
Hallo
Ich hoffe in der richtigen Rubrik zu posten... jedenfalls der Sachverhalt in Kurzform:
Das Getriebe meines Wagens wurde im letzten März zur Reparatur eingeschickt. Auf diese bekam ich 1 Jahr Garantie. einige Monate später hatte ich wieder Probleme sodass der Wagen nur bedingt fahrbereit war. Im November wurde er nach langem Hin und Her schließlich abgeholt (nicht mittels Transporter sondern selbst gefahren). Nach nun 7wöchiger Reparatur sollte das Auto letzte Woche wieder an mich überführt werden (wieder gefahren). Unterwegs trat anscheinend ein anderer Defekt auf, sodass der Wagen dort abgeschleppt wurde. Über den weiteren Verlauf soll ich mich nun kümmern.
Meine Fragen:
-Wer trägt in der Regel die Kosten für die Überführung? Die gefahrene Kilometerleistung geht bislang zu meinen Kosten. Bei etwa 1500km macht das doch was aus.
-Wer haftet für Schäden während der Überführung?
-Wie lange darf die Reparaturaufnahme bzw. die anschließende Reparatur beanspruchen?
-Muss ich mich um den weiteren Verlauf kümmern bzw. wie soll ich mich verhalten?
Noch ein paar Zusätze:
Auf der Rechnung vom März sind keine AGBs angegeben, ich hab diese auch noch nie eingesehen. Doch die Garantiezeit von 52Wochen sind darauf vermerkt. Das Unternehmen, das die Reparatur durchführte, sicherte mir (und 2 weiteren Personen) mündlich zu, dass sie im Garantiefall den Wagen abholen würden.
Vielen Dank schon mal fürs Lesen
Gruß
Dr. Plato
Ich hoffe in der richtigen Rubrik zu posten... jedenfalls der Sachverhalt in Kurzform:
Das Getriebe meines Wagens wurde im letzten März zur Reparatur eingeschickt. Auf diese bekam ich 1 Jahr Garantie. einige Monate später hatte ich wieder Probleme sodass der Wagen nur bedingt fahrbereit war. Im November wurde er nach langem Hin und Her schließlich abgeholt (nicht mittels Transporter sondern selbst gefahren). Nach nun 7wöchiger Reparatur sollte das Auto letzte Woche wieder an mich überführt werden (wieder gefahren). Unterwegs trat anscheinend ein anderer Defekt auf, sodass der Wagen dort abgeschleppt wurde. Über den weiteren Verlauf soll ich mich nun kümmern.
Meine Fragen:
-Wer trägt in der Regel die Kosten für die Überführung? Die gefahrene Kilometerleistung geht bislang zu meinen Kosten. Bei etwa 1500km macht das doch was aus.
-Wer haftet für Schäden während der Überführung?
-Wie lange darf die Reparaturaufnahme bzw. die anschließende Reparatur beanspruchen?
-Muss ich mich um den weiteren Verlauf kümmern bzw. wie soll ich mich verhalten?
Noch ein paar Zusätze:
Auf der Rechnung vom März sind keine AGBs angegeben, ich hab diese auch noch nie eingesehen. Doch die Garantiezeit von 52Wochen sind darauf vermerkt. Das Unternehmen, das die Reparatur durchführte, sicherte mir (und 2 weiteren Personen) mündlich zu, dass sie im Garantiefall den Wagen abholen würden.
Vielen Dank schon mal fürs Lesen
Gruß
Dr. Plato