Alternative Radgrößen nicht mehr im Zulassungsschein?
Verfasst: 05.11.2007, 20:23
Guten Morgen,
Ich bin bei dem im Frühjahr bei einem Händler gekauften Saxo BJ 02 meiner Tochter auf eine vermeintliche Unzulänglichkeit gestoßen.
Die Sommerräder sind 14 Zoll, die (mitgekauften) Winterräder jedoch 13 Zoll. Oha!
Ein Blick in die Zulassung (Teil 1) machte zunächst klar, daß die Sommerräder "illegal" sind, da nur 13 " Räder eingetragen sind.
Nun habe ich mir den Teil 2 der Zulassung geben lassen, auch dort keine weiteren Vermerke. Der entwertete alte Brief war noch da, und dort waren under Ziff.33 als Alternativbereifung die 14" Räder eingetragen.
Habe ich heute den Händler gefragt, wozu das gut sei, denn bei einer Kontrolle könnte das Kind "auffliegen". D.h. sie wäre in der Not, ihre Unschuld zu beweisen.
Händler antwortete wie geahnt: ...das ist so. Bei einer Kontrolle und unwissenden Beamten könnte man durchaus Probleme bekommen.
Tip: Kopie des alten Briefes mitführen.
Das ist aber in meinen Augen nicht die Endlösung. Ich denke, daß das in irgendeiner Weise "geregelt" ist.
Weiß jemand mehr als der Händler und ich zusammen?
Dank im Voraus! Dirk und Tochter Lisa.
Ich bin bei dem im Frühjahr bei einem Händler gekauften Saxo BJ 02 meiner Tochter auf eine vermeintliche Unzulänglichkeit gestoßen.
Die Sommerräder sind 14 Zoll, die (mitgekauften) Winterräder jedoch 13 Zoll. Oha!
Ein Blick in die Zulassung (Teil 1) machte zunächst klar, daß die Sommerräder "illegal" sind, da nur 13 " Räder eingetragen sind.
Nun habe ich mir den Teil 2 der Zulassung geben lassen, auch dort keine weiteren Vermerke. Der entwertete alte Brief war noch da, und dort waren under Ziff.33 als Alternativbereifung die 14" Räder eingetragen.
Habe ich heute den Händler gefragt, wozu das gut sei, denn bei einer Kontrolle könnte das Kind "auffliegen". D.h. sie wäre in der Not, ihre Unschuld zu beweisen.
Händler antwortete wie geahnt: ...das ist so. Bei einer Kontrolle und unwissenden Beamten könnte man durchaus Probleme bekommen.
Tip: Kopie des alten Briefes mitführen.
Das ist aber in meinen Augen nicht die Endlösung. Ich denke, daß das in irgendeiner Weise "geregelt" ist.
Weiß jemand mehr als der Händler und ich zusammen?
Dank im Voraus! Dirk und Tochter Lisa.