Seite 1 von 1

Rechtslage bei Autoreifenkauf + Reparatur

Verfasst: 14.10.2007, 22:59
von Kazool
Hallo an alle Threadleser,

folgende Lage:

Ich habe am 11.07.2006 bei einem Reifenhändler 4 neue Reifen + Achvermessung/Einstellung machen lassen. Seit dieser Zeit hatte ich immer das Problem, sobald die Strasse naß war, das mein Auto (Fiat Brava) die Angewohnheit hatte in Kurven nach aussen auszubrechen. Man mußte also sehr vorsichtig in Kurven fahren. Aufgrund meiner Unwissenheit und den dritt günstigsten Reifen habe ich gedacht das die Reifen einfach nicht die besten seien, bin also bis heute immer vorsichtig gefahren. Bei trockener Fahrbahn hatte ich nicht diese Probleme. Letzte Woche dann hatte ich das Problem das beide vorderen Reifen von normalen 2,2 bar auf ca. 1,4 bar runter waren. Das kam mir schon komisch vor, habe sie dann aber einfach an der Tankstelle neu aufgeblasen :-). Jetzt war vor ca 3 Tagen beim vorderen rechten Reifen die hälfte Luft raus. Toll hatte ich gedacht, ein Schleichplatten. Mit dem Platten wiederholte sich dann gestern nochmal, so das ich heute den Reifen wechseln wollte. Doch ich mußte beim wechseln feststellen, das ich wahrscheinlich seit ca 1 Jahr echtes Glück gehabt habe. Als ich den Reifen ab hatte, war er auf der Innenseite des Profils ca 5-7 cm so dermaßen abgefahren das das Drahtgeflecht vom Reifen rausguckte. Nach dem ersten Schrecken habe ich den vorderen linken Reifen überprüft und bei dem war es genauso. Beide Reifen auf der gleichen Achse sind innen MEHR als runter. Die hinteren Reifen sind noch total in Ordnung, auch das Profil. Für mich ist es ganz klar das die Achvermessung wohl ein Schuß in den Ofen war.
Meine Frage zu der Sache:
Kann ich nach dieser Zeit (1 Jahr + 3 Monate) und gefahrenen ca. 10000km noch Ansprüche gegenüber dem Reifenhändler geltend machen?
Nach meinem Verständniss hat er es vergeigt, oder?

Vielen Dank schonmal im voraus.

Kazool

Re: Rechtslage bei Autoreifenkauf + Reparatur

Verfasst: 15.10.2007, 09:26
von Prince of Denmark
Klare Antwort: eher nicht. Mag sein, dass der Händler das versaut hat, aber Du hast es leider zu spät gemerkt. Die Gewährleistung läuft zwar noch, aber nachdem die ersten 6 Monate um sind, müsstest Du nun nachweisen, dass der Händler fehlerhaft gearbeitet hat. Null Chance. Der Händler würde wohl argumentieren, dass Du ja nach seiner Arbeit schon sehe viele KM und sehr lange Zeit gefahren bist, ohne daß Du den Mangel bemerkt hast, was Du wohl hättest müssen.

Es muss aber auch nicht an der Achseinstellung liegen. Das ist ja alles elektronisch und digital und Fehler eher nicht möglich. Und um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, müsstest Du halt nachweisen, dass die Arbeit des Händlers ursächlich für den Mangel ist.

Hast Du die Achseinstellung mal woanders überprüfen lassen?
Kazool hat geschrieben:
Kann ich nach dieser Zeit (1 Jahr + 3 Monate) und gefahrenen ca. 10000km noch Ansprüche gegenüber dem Reifenhändler geltend machen?
Nach meinem Verständniss hat er es vergeigt, oder?