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was gehört rein rechtlich gesehen zum motor?

Verfasst: 27.09.2007, 17:36
von _Shader_
in meinem gebrauchwagen kaufvertrag steht drin das ich ein jahr garantie auf den motor habe nur was gehört dazu?

ich frage deswegen weilder wagen 3 wochen am stück erst nach mehrmaligem starten liefen das heist er ging an und dan gleich wieder aus das ist jetzt jedoch nicht mehr der fall warum ? keine ahnung

ich war in einer wekstatt und die meinten das irgendwas kaputt ist da jedoch nix im fehlerspeicher steht sollte ich wieder kommen wenn es wieder auf tritt was bis jetzt aber nicht vor gekommen ist
nun ist die frage od der händler die geschichte (reparatur) bezahlen muss oder nicht weil ich mal gehört habe das zum motor nur mechanische teile gehören und keine batterie weil jene ein anbauteil seien soll?

wer kann das helfen oder hat ähnliches erlebt


es handelt sich um einen seat ibiza 1.4 benziner bj 96 mit 95000km

Verfasst: 27.09.2007, 19:07
von Prince of Denmark
Servus,
eine Definition, was "rechtlich" zum Motor gehört, gibt es m. W. nicht. Ich würde mal meinen, alles, was im Motorblock sitzt und fest mit diesem verbunden ist. Kabel und daran angeschlossene weitere Sachen sicher nicht. Antriebsriemen sicher. Batterie ganz sicher nicht, wie andere Verschleissteile ebenso.

Wenn ich das richtig lese, besteht das Problem nun nicht mehr, oder?
Hast Du denn den Händler in der Zeit, als das Problem permanent auftrat, auch aufgesucht? Der kann Fehler ja auch nur erkennen und beheben, wenn er da ist. Nachträglich ist das schlecht. Und wenn der Fehler jetzt nicht mehr auftritt und die Werkstatt auch keinen Fehler findet, ist eine Reparatur momentan auch noch nicht notwendig. Du solltest mal eine andere Werkstatt fragen. Kann ja nicht sein, dass die sagen, es ist ein Fehler da, aber keine Ahnung welcher.

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, musst Du jedoch zuerst dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, sofern der Fehler denn überhaupt festgestellt werden kann. Du kannst nicht beliebig eine Werkstatt aufsuchen, die dran rumfrickeln lassen und dann die Rechnung an den Händler geben. Wenn der Verkäufer den unstreitig vorhandenen Mangel nicht beheben kann, gibt es noch die Möglichkeiten der Preisminderung oder auch des Rücktritts vom Vertrag. Wenn der Fahrzeugkauf noch nicht länger als 6 Monate zurückliegt, kannst Du doch auch die normale Gewährleistung in Anspruch nehmen. Oder meintest Du das mit der Garantie?

Jedenfalls, solang der Verkäufer noch Gewährleistungspflichtig ist, müssen Schäden sowieso von ihm getragen werden, sofern er nicht nachweisen kann, dass die erst nach dem Kauf entstanden sind.

Verfasst: 28.09.2007, 12:44
von _Shader_
so weit has du alles richtig verstanden

danke erstmal, da das problem mit dem starten jetzt nicht auftritt belasse ich es erstmal dabei und warte erstmal ab

noch ne frage was kann ich den machen wenn ihc mit dem haendler abgeklärt hatte es solle noch eine durchsicht machen(öl wechsel usw) und er hat das gar nicht gemacht und ihc habe dann das auto im glaubengekauft er hätte das gemacht habe ich dann darauf einen anspruch, zu dem thema hat er in den kauf vertrag geschrieben : weiteres laut absprache.

kann ich dann jetzt noch nachträglich verlangen (der kauf liegt 4 wochen zurück) das er die durchsicht mit den erforderlichen instandsätzungen durchführt?

Verfasst: 28.09.2007, 13:38
von Prince of Denmark
Was hast Du denn mit dem Händler vereinbart, Durchsicht oder weitere Maßnahmen wie Ölwechsel und X? Das sind ja zwei unterschiedliche Dinge.

Wenn ihr das vereinbart habt, hast Du schon einen Anspruch, dass das gemacht wird. Du wirst es aber wohl kaum beweisen können, wenn der Händler das nicht freiwillig macht. Statt "weiteres laut Absprache" hätte da im Vertrag schon genau stehen müssen, was damit gemeint ist. Er könnte ebensogut sagen, das damit eine grobe Außenreinigung gemeint war.

Allerdings sind 4 Wochen auch etwas spät. Solche Dinge wie Ölwechsel usw. sind ja schon Dinge, die einem auffallen können. Und deshalb müssen sie auch umgehend gerügt bzw. bemängelt werden.

So wie die Dinge liegen, würde ich an Deiner Stelle erstmal mit dem Händler reden und schauen, was der so sagt. Vielleicht macht er ja noch dies und das. Wenn nicht, hast Du vermutlich eher schlechte Chancen, das noch durchzusetzen.

Und beim nächsten mal alles schriftlich machen. Mündlich zählt zwar auch, lässt sich aber kaum beweisen. Auch mit Zeugen nicht.

Verfasst: 28.09.2007, 14:14
von _Shader_
joar geht klar beim nächstenmal wird alles anders


aber ich danke dir erstmal trotzdem für deine hilfe wenn ncoh was ist dann poste ich entsprechend.

:D :D :D