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Brauche dringend Hilfe!!! Rückgaberecht Kfz Kauf von Privat?

Verfasst: 25.09.2007, 11:14
von bultaco

Hallo!
Ich brauche dringend Ratschläge, damit ich einschätzen kann, ob sich ein Termin beim RA lohnt.

Ich habe mir vor 1,5 Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft. Dieser hatte lt verkäufer ( Privatmann ) nur einen kleinen Parkplatzunfall.

Laut Anzeige im I-Net besitzt dieses Fahrzeug u.a. auch ABS.

Mein Bruder hat sich den Wagen angeschaut und ist auch Probe gefahren ( der Wagen sprang gut an ).

Als ich ihn dann am Samstag mit meinem Mann abholen wollte, war die Batterie tot. Da der Wagen schon längere Zeit stand, sind wir los gefahren und haben eine neue Batterie gekauft. Nach dem Einbau fuhren wir los.
Nach ca 5 km fing die Kühleranzeige an zu leuchten. Auf der Tankstelle haben wir dann bemerkt, dass der Kühler total defekt ist. Das Wasser, was oben rein gekippt wurde,lief unten wieder raus.
Darauf hin riefen wir den Verkäufer an, der gleich aggressiv wurde. Da wir nun dort standen und nicht weg kamen sind wir dann los gefahren und haben einen neuen Kühler gekauft, den mein Mann sofort einbaute.
Als nächstes viel uns auf, dass die Seitenblinker nicht mehr gehen und das der Wagen gar kein ABS hat, wie in der Anzeige beschrieben.... .
Der Verkäufer ( Privatmann ) hat in den Kfz-Kaufvertrag " ohne Gewährleistung ohne Garantie geschrieben". Haben wir trotzdem die Möglichkeit auf ein Rückgaberecht?
Oder haben wir eine Chance, dass uns der Verkäufer die Kosten für die Reparaturen bezaheln muss????

Verfasst: 25.09.2007, 15:38
von Prince of Denmark
Hallo,

eine recht unangenehme Situation habt ihr da ... Grundsätzlich gilt, wenn ihr von Privat gekauft hat und der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, bleiben die Schäden an euch hängen und ihr habt auch kein Rückgaberecht. Das wäre anders, wenn der Verkäufer für den Mangel verantwortlich ist und diesen nicht reparieren (lassen) kann.

Ausnahmen: arglistig verschwiegene Mängel. Das heisst, wenn der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs wusste, dass zB der Kühler defekt ist, aber darüber im Vertrag nichts vermerkt ist. Dann müsste die Reparatur vom Verkäufer übernommen werden.

Fehlt dem Fahrzeug eine zugesicherte Eigenschaft wie ABS gänzlich, ist sicher auch ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Allerdings reicht es meist nicht, die Verkaufs-Anzeige als Beweis für die zugesicherte Eigenschaft anzubringen. Die wesentlichen Eigenschaften bzw. die Ausstattung des Fahrzeugs sollten auch im Vertrag stehen.

Weitere Hinweise finden sich in unserer Abteilung Recht: allgemeine Hinweise und Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen.

Ein Besuch eines Rechtsanwaltes lohnt sicher. Was jetzt wichtig ist: dem Verkäufer umgehend schriftlich die Mängel darlegen, ebenso die Kosten, die zur Behebung nötig waren und ebenfalls das fehlende ABS rügen. Dann eine Frist (ca. 2 Wochen) setzen zur Behebung der Mängel bzw. Schadenersatz für die bisherigen Reparaturen. Im Falle fruchtlosen Fristablaufs Rücknahme verlangen.

Im Falles des fehlenden ABS könnte man sicher das Fahrzeug direkt zurückgeben, da eine erhebliche zugesicherte Eigenschaft fehlt. Da kommts dann aber drauf an, ob ihr das beweisen könntet zB dadurch das ABS auch im Vertrag steht. Ebenso müsstet ihr auch beweisen, dass der Kühler schon vorher defekt war oder der Verkäufer zumindest davon ausgehen konnte, dass er nicht mehr lang halten würde.

Für die nicht funktionierenden Seitenblinker werde ihr wohl nichts erreichen. Das ist -einzeln gesehen- nur ein kleiner und unwesentlicher Mangel, der die Betriebssicherheit des Fahrzeugs auch nicht weiter beeinträchtigt.

Also, baldmöglichst Termin mit Anwalt machen. Wenn das kurzfristig nicht geht, dem Verkäufer die Mängelrüge schon mal schriftlich zukommen lassen.

Insgesamt habt ihr sicher gute chancen, wenn ihr die Mängel entsprechend beweisen könnt. Aber dazu berät euch am besten ein Rechtsanwalt.