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Fahrzeuglackierung ist kein Mangel

Verfasst: 01.08.2004, 10:52
von tom
Wer seinem gebrauchten eine neu Lackierung spendiert, um ihn besser verkaufen zu können, begeht keine arglistige Täuschung. So entschieden die Richter des OLG Frankfurt. Im Fall wollte der Käufer den Kauf eines BMW rückgängig machen, weil ihm dessen Neulackierung verschwiegen worden sei. Doch er kam mit seiner Forderung nicht durch, denn der neue Lack sollte nur Kratzer beheben. Hätte er dagegen Unfallschäden oder Durchrostungen kaschieren soll, sähe die Sachen anders aus, so die Richter.

(Az. 3 U 86/00)