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Die angegebene Geschwindigkeit ist oft zu schnell

Verfasst: 01.08.2004, 10:43
von tom
Manchmal ist auch die angegebene Geschwindigkeit zu schnell. Das Zeigt auch der Fall vor dem Oberlandesgericht Celle: Ein Fahrer war nachts auf der Landstrasse mit Tempo 80 bis 90 unterwegs, als Wildschweine die Strasse kreuzten. Er konnte nicht rechtzeitig bremsen, durch die Kollision geriet er auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem anderen Fahrzeug zusammen. An diesem Unfall fühlte er sich unschuldig. Falsch beschieden ihm die Richter. Denn er sei bei Dunkelheit und Gegenverkehr verpflichtet gewesen, „in Erwartung einer Gefahr“ langsamer als 80 zu fahren.

(Az. 14 U 214/04)