Gebrauchter doch nicht unfallfrei, Nachlass vom Händler?
Verfasst: 21.08.2007, 21:38
Hallo Leute,
ich hab an meinem Gebrauchtwagen (vom Händler gekauft 10/2006) entdeckt, dass er nicht wie im Kaufvertrag angegeben unfallfrei ist. Der Vorbesitzer bestätigte, dass an dem Wagen ein Stoßfängerteil und die Heckklappe erneuert wurden (Neuteile). Der Schaden belief sich auf 2256 EUR. Soweit so gut.
Der Händler bietet mir jetzt eine Gutschrift über 10 % des Schadens an, was Branchenüblich sei in so einem Fall. Allerdings abzüglich 30 %, da die Instandsetzung schon 2001 war, also eine Gutschrift über 158 EUR.
Meine Fragen:
1. Sind die 10% Nachlass wirklich branchenüblich?
2. Sind die 30% Abzug wegen 5 Jahre zurückliegender Reparatur akzeptabel?
3. Kann ich da nicht mehr verlangen? Was würdet ihr machen? Der Kaufvertrag ist ja nicht mehr gültig oder? Und für einen Fachmann ist auf alle Fälle mit blosem Auge ersichtlich, dass die Heckklappe nicht optimal lackiert wurde (Lack war beim auftragen zu dünn, sieht etwas grieselig aus, Lackdicke passt aber), d.h. der Händler hätte erkennen müssen, dass da ein Unfall war und das auf jeden Fall beim Verkauf angeben müssen.
Ich wäre Euch sehr dankbar für gute Tipps, Erfahrungen oder Ratschläge! Und, wie solls anders sein, möglichst schnell.
Gruß Josef
ich hab an meinem Gebrauchtwagen (vom Händler gekauft 10/2006) entdeckt, dass er nicht wie im Kaufvertrag angegeben unfallfrei ist. Der Vorbesitzer bestätigte, dass an dem Wagen ein Stoßfängerteil und die Heckklappe erneuert wurden (Neuteile). Der Schaden belief sich auf 2256 EUR. Soweit so gut.
Der Händler bietet mir jetzt eine Gutschrift über 10 % des Schadens an, was Branchenüblich sei in so einem Fall. Allerdings abzüglich 30 %, da die Instandsetzung schon 2001 war, also eine Gutschrift über 158 EUR.
Meine Fragen:
1. Sind die 10% Nachlass wirklich branchenüblich?
2. Sind die 30% Abzug wegen 5 Jahre zurückliegender Reparatur akzeptabel?
3. Kann ich da nicht mehr verlangen? Was würdet ihr machen? Der Kaufvertrag ist ja nicht mehr gültig oder? Und für einen Fachmann ist auf alle Fälle mit blosem Auge ersichtlich, dass die Heckklappe nicht optimal lackiert wurde (Lack war beim auftragen zu dünn, sieht etwas grieselig aus, Lackdicke passt aber), d.h. der Händler hätte erkennen müssen, dass da ein Unfall war und das auf jeden Fall beim Verkauf angeben müssen.
Ich wäre Euch sehr dankbar für gute Tipps, Erfahrungen oder Ratschläge! Und, wie solls anders sein, möglichst schnell.
Gruß Josef