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Arglist? wenn ja wie kann ich es beweisen?

Verfasst: 14.08.2007, 20:11
von franke021
Hallo erstmal alle zusammen,
hier werden ganz schön knifflige fragen diskutiert und gute tips gegeben. vieleicht kann man mir hier weiterhelfen.

ich habe mir gerade ein auto von privat gekauft. rover, ez 2003, 43.000 km. bei dem auto wurde erst von ca. 2 wochen die inspektion gemacht. die unterlagen hat mir der verkäufer mitgegeben.

nun verliert das auto vorne öl. in meiner werkstatt hat man mir erst gesagt, dass es am simmerring liegt. also haben wir den austauschen lassen. aber er tropfte immer noch. letztendlcihe hat man festgestellt, dass die kurbelwelle wohl nen "schlag" hat (verm schon beim einbau da kein unfall vorliegt).

ich denke nun, dass das der verkäufer gewusst hat.

Frage: kann man feststellen wie lange der schaden (ölverlust) besteht? und ob der verkäufer das gewusst hat?

mfg und danke im vorraus

Re: Arglist? wenn ja wie kann ich es beweisen?

Verfasst: 14.08.2007, 22:53
von Erik.Ode
franke021 hat geschrieben:bei dem auto wurde erst von ca. 2 wochen die inspektion gemacht.
Bei dieser "Werkstatt???" schon mal angefragt ?

Verfasst: 15.08.2007, 10:37
von franke021
noch nicht, aber ich denke mal dass die schon was reingeschrieben hätten oder? meinst du der meschaniker kann sich noch speziell an das auto erinnern? die inspektion war am 02.08.
es ist nur weil im kaufvertrag natürlich das fahrzeug unter ausschluss jedweder sachmängelhaftung verkauft wurde. jetzt habe ich das von der arglist gelesen und dacht, dass man da vieleicht was machen kann bzw steht noch was drinn, dass dieser ausschluss nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige PLICHTVERLETZUNG bezieht. ist natürlich nur die frage wass man darunter versteht.

gruss

Verfasst: 15.08.2007, 13:42
von Erik.Ode
franke021 hat geschrieben:jetzt habe ich das von der arglist gelesen und dacht, dass man da vieleicht was machen kann
Das ist der Punkt. Wenn du Arglist vermutest, mußt du es natürlich auch beweisen können. Sonst sieht es schlecht aus.
Jetzt ist Kreativität gefragt. Der erste Ansatzpunkt wäre diese Werkstatt. Und ob die evt. etwas rein geschrieben hätten oder nicht, kannst du erst beantworten, wenn du mit dem Verantwortlichen gesprochen hast. Das kann verschiedene Gründe haben.
Jetzt mußt du nach dem Ausschlußverfahren vorgehen. Alle Möglichkeiten der Beweisführung notieren, und dann Punkt für Punkt abarbeiten.
Wieviel Möglichkeiten du hast, kann ich natürlich von der Ferne aus nicht beurteilen.

Verfasst: 15.08.2007, 14:02
von Prince of Denmark
Uiuiui, das klingt ja fast nach einem guten Grund für eine Rechtsschutzversicherung :wink:
Aber im Ernst .. die Werkstatt, bei der Du nun warst und die zunächst auf Simmering plädiert hat, haben die denn vielleicht auch festgestellt, ob der Ölverlust in der Vergangenheit durch irgendwas unterdrückt oder verschleiert wurde? Es gibt da ja so Mittelchen, die vorübergehend Abhilfe schaffen. Wenn die Werkstatt das gesehen hätte, also da wäre Mittel X oder Y zugegeben worden oder sowas, hättest Du sicher einen Vorteil für das Argument mit der Arglistigkeit. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vorbesitzer ansonsten die ganze Zeit so gefahren wäre. Kommt natürlich auch drauf an, wieviel Öl der tatsächlich verliert.

Und wie immer die Frage: Was sagt der Verkäufer? Bevor man den mit der arglistigen Täuschung konfrontiert, bringt ein Gespräch vielleicht etwas mehr Klarheit. Evtl. ist das Problem ja bekannt und er hat es schon einmal reparieren lassen (dann aber nicht fachgerecht). Das Gespräch würde ich schon erstmal suchen und (am besten mit Begleitung oder Zeugen) mal gucken, was er denn so dazu meint, ob er überrascht ist wegen des Schadens usw.

Verfasst: 15.08.2007, 18:46
von Erik.Ode
Prince of Denmark hat geschrieben: Und wie immer die Frage: Was sagt der Verkäufer? Bevor man den mit der arglistigen Täuschung konfrontiert, bringt ein Gespräch vielleicht etwas mehr Klarheit.
Wenn man dann aber schon im Vorfeld Informationen zusammen getragen hat, ist die Glaubwürdigkeit von Aussagen/Antworten besser zu überprüfen !!! :wink:

Verfasst: 15.08.2007, 19:44
von Prince of Denmark
Gewiss, Gewiss Herr Ode :D
Welche Reihenfolge nun besser ist, erst Verkäufer aufschrecken oder erst bei einem Fachmann vergewissern und dann mit den Background-Infos den Verkäufer erschrecken, hängt letztlich vom Einzelfall vor Ort ab. Ich kann den Verkäufer so aus der Ferne auch schlecht einschätzen; irgendwann aber muss man ja mal an ihn herantreten. Oberhalb der Gürtellinie :lol:

Verfasst: 15.08.2007, 20:02
von franke021
also laut meienr werkstatt wurde wohl nicht irgendwie versucht etwas großartig zu verschleiern (zumindest ist nichts aufgefallen)

es ist ja jetzt nicht so das jedesmal wenn ich das auto irgendwo parkte ein riesen ölfleck da war. aber so ein paar tropfen waren es schon. das merkt man nur wenn man öfter an einer stelle parkt.

der verkäufer sagt natürlich er habe nichts bemerkt und beruft sich auf das prüfungsprotokoll der inspektion vion vor zwei wochen. nach seiner meinung ist das halt auf dem nach hause weg (ca. 500 km) oder kurz danach passiert.

kann der motor dabei nenn schaden nehmen wenn ich den ölstand regelmäßig kontroliere?