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Hilfe autoprivatkauf unfallauto was nun
Verfasst: 08.08.2007, 03:51
von geri1975
Hallo
habe mir ein neues auto von privat gekauft,
nach einigen tagen stellte sich heraus das das auto einen größeren
Unfallschaden hatte,beim kauf versicherte mir die besitzerin das der
wagen lediglich zwei leichte auffahrunfälle erlitten hatte wobei jedoch nur
die stoßstange beschädigt worden sei.
Im Kaufvertrag wurde nur beschrieben hatte 2 auffahrunfälle,
jedoch wurde nichts über unfallauto eingetragen,soweit ich das bisher
festellen konnte besser gesagt ein bekannter der Karosseriebauer ist,
sagte mir das der wagen rechts und links neu lakiert worden
sei und das hintere heck neu eingeschweißt worden ist.
Soweit die Aussage muß es sich mehr oder weniger um einen
totalschaden gehandelt haben.
Nun meine Frage habe ich bei der ganzen Sache irgendwelche Rechte
oder Chancen den Kaufpreis zu mindern oder einfach pech gehabt da
privatverkauf.
Ich bedanke mich schonmal und hoffe das mir auf diesem wege
jemand auskunft oder einen rat geben kann,da ich mich in dieser
rechtslage kaum auskenne was privat verkäufe angeht.
Verfasst: 08.08.2007, 15:04
von Prince of Denmark
Servus,
ja wenn Du von Privat gekauft hast, ist sicher ein Haftungsausschluss für Sachmängel im Vertrag enthalten. Andererseits hat der Verkäufer ja wohl trotzdem ehrlich angegeben, dass das Fahrzeug bereits Unfallschäden hatte.
Auch von den Lackarbeiten etc. ausgehend würde ich da keinen Totalschaden sehen. Das Lackierarbeiten usw. notwendig sind, spricht ja auch für den Auffahrschaden.
Ich würde mal sagen, Du hast das Fahrzeug gekauft mit dem Wissen, dass es Unfallschäden hat. Das war sogar im Vertrag festgehalten. Da gibts weder Geld zurück oder Minderung. Der Verkäufer hat sich ehrlich verhalten und Du hast bewusst ein Fahrzeug mit Unfallschaden gekauft. Vielleicht gab es auch noch mehr Vorbesitzer und der Heckschaden muss gar nicht vom letzten Besitzer sein.
Letztlich ist es auch egal, ob das Fahrzeug im Vertrag als Unfallwagen beschrieben ist oder nicht. Die Vorschäden wurden ja angegeben und da es ein Kauf von Privat ist, wird sicher ein Formular-Vertrag benutzt worden sein, der ohnehin jegliche Sachmangelhaftung ausschliesst. Die von Dir beschriebene Situation würde aber sowieso nicht als Sachmangel durchgehen, da Du ja vorher wusstest, dass das Fahrzeug diese Schäden hat.
Also überwiegend Pech gehabt.
Verfasst: 08.08.2007, 20:02
von Erik.Ode
Prince of Denmark hat geschrieben:
Letztlich ist es auch egal, ob das Fahrzeug im Vertrag als Unfallwagen beschrieben ist oder nicht.
Naja...............es ist schon ein Unterschied, ob im Kaufvertrag zwei Bagatellschäden angegeben wurden, oder ob es sich um einen arlistig verschwiegenen Totalschaden handelt.
(Diese Frage könnte man z.B auch dem Vor-Vor-Besitzer stellen !!!)
Um uns aber ein genaueres Bild machen zu können, müßten wir mehr Informationen haben. Hersteller, Baujahr, Kaufpreis etc.
Verfasst: 08.08.2007, 20:51
von Prince of Denmark
Da hast Du natürlich Recht, Erik Ode. Ich bin allerdings von der Beschreibung ausgegangen. Das rechts und links neu lackiert wurde, spricht m. E. aber nicht für einen Totalschaden, auch nicht mit dem eingeschweissten Heck.
Aber wir können eben schlecht den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs beurteilen und wie umfangreich die Karosseriearbeiten tatsächlich waren. Und wenn noch ein früherer Vorbesitzer dabei ist, der vielleicht beim Verkauf an den letzten Verkäufer nicht alles angegeben hat, sieht die Sache ja dann wieder anders aus.
Wie gesagt, so rein mit der Beschreibung, dass an den Seiten was lackiert wurde und Heck geschweisst würde ich jetzt noch nicht von arglistiger Täuschung ausgehen.
Hast Du ein paar detailliertere Infos, geri1975?
Verfasst: 08.08.2007, 23:18
von geri1975
HALLO
DANKE ERST MAL FÜR DIE SCHNELLEN ANTWORTEN
Also zum Auto ist ein Honda CRX TArga Baujahr 94
Kaufpreis betrug 3600 Euro.
Ist schon ein älteres Auto aber das ändert ja nicht an der Tatsache.
Also um sich ein genaueres Bild machen zu können,
Die hintere Heck sowie die halbe Kofferaum müßen laut Aussage
meines Bekannten (Karroseriebaumeister) müssen diese wohl
neu eingeschweißt worden sein.
Die Seiten bis zu den Türen sind neu lackiert worden sieht man
wenn die Sonne scheint leichte Schleifspuren im Lack,laut seiner
aussage keine kleinen schweißarbeiten sondern der kofferraum
muß komplett platt gewesen sein.
Die Verkäuferin sagte zwar das es zwei unfahaufälle gab aber im beisein
meiner freundin nur leicht bzw. ein leichter auffahrunfall
sie sagte nichts von lackierarbeiten von den seiten teilen die ja
anscheinend auch gespachtelt worden sein müßen da ja sonst
keine schleifspuren im lack wären desweiteren hat sich wohl
unter dem auto wo das ganze geschweißt worden feuchtigkeit
rein gesetzt so das diese schweißnaht geöffnet werden muß
und neu versiegelt werden muß.
Also im ganzen laut aussage der verkäuferin ein leichter bagatellschaden
von einem schweren unfall ist kein wort gefallen da ich den wagen
unter diesen umständen auch nie gekauft hätte,diese sache würde
mich 600 euro kosten und dies wäre was ich von der verkäuferin
wenigstens zurück haben wollte .
ich hoffe das sind erst mal genügend informationen
mfg gerald coenen
Verfasst: 08.08.2007, 23:19
von geri1975
Ach hatte noch vergessen den wagen hatte die verkäuferin 11 Jahre
und der vorbesitzer 2 jahre .
Verfasst: 09.08.2007, 09:01
von Prince of Denmark
Aja, da sieht es doch schon etwas anders aus. Problematisch ist aber, dass die Schäden im Vertrag wohl nicht näher spezifiziert sind. Zeugen, die Deine Aussage stützen, sind zwar hilfreich, aber wenn der VK sagt, ich hab das in aller Ausführlichkeit erklärt, wirst Du wohl dennoch kaum dagegenhalten können, weil dann sicher das Argument mit dem Gefälligkeitszeugnis kommt.
Wenn Du da intervenieren willst, kannst Du das wohl nur auf die "arglistige Täuschung" stützen und musst die Verkäuferin auch damit konfrontieren.
Hattet ihr da nach dem Verkauf schon direkten Kontakt? Wenn nicht, würde ich da schon erstmal direkt das Gespräch suchen. Wenn die Dame sich quer stellt und meint, sie weiss von nix oder sonstwie mit Nichtwissen bestreitet, müsstest Du halt damit drohen, die Sachen gerichtlich geltend zu machen. Ob sich der Aufwand dafür lohnt, musst Du dann natürlich selbst entscheiden.
Aber bevor das Thema wird, auf jeden Fall mal direkt Kontakt aufnehmen. Manche Verkäufer erinnern sich auch plötzlich wieder an solche Schäden.
Viel Erfolg.
Verfasst: 09.08.2007, 11:35
von Erik.Ode
Prince of Denmark hat geschrieben:
Aber bevor das Thema wird, auf jeden Fall mal direkt Kontakt aufnehmen. Manche Verkäufer erinnern sich auch plötzlich wieder an solche Schäden.
Viel Erfolg.
Da stimme ich Prince zu. Das wir wohl dein erster Weg werden. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, dann ist eine gründliche Recherche und Beweissicherung angesagt.
Berichte mal, wie das Gespräch verlaufen ist.
Siehe auch:
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/ur ... t4157.html
7. Beinahe-Totalschaden ist kein Seitenhieb - Verkauft ein Gebrauchtwagenhändler einem
Kunden ein Fahrzeug mit dem Hinweis, dass der Wagen auf der rechten Seite einen Schaden hatte,
so kann der Kauf rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass das Kfz bei
einem Unfall mit einem Lkw beinahe einen Totalschaden gehabt hätte. (Hier werteten die Richter
des Oberlandesgerichts Koblenz das Verhalten des Händlers als arglistige Täuschung.) (AZ: 5 U
1878/01)
11. Unfallschäden müssen detailliert geschildert werden - Wer einen Gebrauchtwagen ver-
kauft, der ist verpflichtet, den Käufer ungefragt und im Detail über Unfallschäden - soweit sie ihnen
bekannt sind - zu informieren. Tut er es nicht, so muss er mit einer Rückabwicklung des Vertrages
einverstanden sein. (Hier hatte der Verkäufer nur von einem "Heckschaden" gesprochen, ohne
einzeln auszuführen, was passiert war. Das Gericht wertete dies als "Bagatellisierung".)
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 14 U 35/01)
Verfasst: 09.08.2007, 13:53
von Prince of Denmark
Kann denn Dein befreundeter Karosseriebauer auch so eine Art Schadengutachten bzw. Kostenschätzung erstellen? Wenn Schäden nicht nur von Bekannten, sondern von offizieller Seite bestätigt werden, zeigt das oft mehr Wirkung, wenn der Verkäufer sich erstmal dumm stellt.
Verfasst: 09.08.2007, 18:27
von geri1975
Hallo
das gespräch gab es schon hatte ihr das gesagt,sie sagte mir darauf
hin nur das der tüv das ja auch hätte sehen müßen.
Den unfallschaden hat sie ja auch telefonisch zugegeben,das ist jetzt
zwei wochen her sie wollte sich eigentlich melden,das hat sie bis heute
allerdings nicht getan,wollte mich jetzt auch erkundingen was ich für
chancen habe,werd sie heute abend nochmal versuchen telefonisch
zu erreichen.
Sie sagte übrgens dazu das ja alles fachmännisch gemacht worden sei
aber das ändert ja nichts daran das das sie mir das beim
kauf verschwiegen hat und zweitens das ich den wagen ja so für das
geld nicht mehr verkaufen kann da ich ja schließlich dem
nächsten käufer sagen müßte das es sich um ein unfall auto
handelt.
Gutachten wär kein problem zu bekommen aber werd mal schauen
was sie heute sagt und werd dann morgen weiter berichten.
mfg g.c