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schuhe beim fahren?

Verfasst: 31.07.2004, 14:04
von jessy
gerade jetzt im sommer habe ich oft gehört dass man mit latschen oder sandalen nicht auto fahren darf. steht das irgendwo gesetzlich festgeschrieben, oder ist das eher eine Richtlinie?? kann man bestraft werden wenn man barfuß oder mit Latschen Auto fährt??
danke für Antworten!!

Verfasst: 02.08.2004, 19:55
von Falko_HS
:shock: das habe ich ja noch nie gehört aber ich weiß es nicht genau aber ich glaube nicht das es verbohten is

Gruß Falko_HS

Verfasst: 03.08.2004, 16:28
von Auto-Chris
Hi Jessy,

die StVO verlangt geeignete Schuhe. Flip-Flops, Badelatschen, Barfuß, Sporen, Clogs, Pfennigabsätze usw. gelten als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wie auch immer: Wo kein Kläger, da kein Richter - bis .... rrrrummms! Da kann Dir im Streitfall Teilschuld bis grobe Fahrlässigkeit auf Grund ungeeigneter Schuhe zugesprochen werden.

Gute Fahrt

Verfasst: 03.08.2004, 16:46
von Uwe
Hi Chris !

Wo soll denn das in der StVO stehen ???
Das wäre mir aber ziemlich neu !

Das mit der groben Fahrlässigkeit stimmt ja; gilt aber für den Anspruch der Versicherung die im Schadenfall ein bisschen Regress aufgrund der
Ungeeignetheit der "Besohlung" fordern könnte.

Aber ich lasse mich natürlich gern eines Besseren belehren.
Der "§" der StVO reicht.


Gruß Uwe

Verfasst: 04.08.2004, 11:00
von Auto-Chris
Hi Uwe,

fand' die Frage auch interessant und bin auf der Seite der "Barfuß-Taliban" :wink: fündig geworden:
http://www.barfuss-trend.de/barfuss_autofahren.htm

Ich für meinen Teil verzichte gerne auf das "Sorry" der JesuslatschträgerInnen und komme gesund und unverdellert ans Ziel.

Gruß
Chris

Verfasst: 04.08.2004, 11:45
von torsten
ich bin fast geschockt, dass es eine seite übers barfuß-autofahren gibt.. aber nun gut.
ich fahre auch gelegentlich barfuß, wenn es zu warm ist. und das mit der lügtung ist echt angenehm. hoffe dass es nicht strafbar ist, weiß denn nun jemand was konkretes oder hat hier jeder nur vermutungen?

Verfasst: 04.08.2004, 12:13
von Auto-Chris
Hallo Thorsten,

ich vermute mal, Dich hat's richtig geschockt :o. Hinter dem Link verbirgt sich eine fundierte juristische Abhandlung zum Thema.

Cool Foot wünscht
Auto-Chris

Verfasst: 04.08.2004, 16:20
von Uwe
Tja, auf der Seite ist ja wohl alles gesagt !

Also ist es definitiv nicht nach der StVO verboten. Es sei denn es passiert etwas und es steht in einem urächlichen Zusammenhang dazu.
Und dies dann nachzuweisen ist eigentlich nicht möglich.

Also dann mal barfussfreie Fahrt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Danke Chris !

U w e

Verfasst: 05.08.2004, 13:54
von torsten
hat es mich wohl :-D
ich hab die seite nur so überflogen - keine zeit!
danke für die antwort

Es ist der § 23 StVO

Verfasst: 05.08.2004, 23:40
von loneliness000
Steht im § 23 StVO
Mit modischen Flip-Flops oder gar barfuß Auto fahren? Auf keinen Fall, sagt der ADAC. Mit Latschen oder nicht angemessenem Schuhwerk kann im Notfall nicht genügend Druck auf das Bremspedal übertragen werden. Die Unfallgefahr steigt. Der ADAC empfiehlt allen Pkw-Fahrern, sich zusätzlich zu den Sommerlatschen noch ein paar feste Halbschuhe in den Kofferraum zu legen und diese vor Antritt einer Fahrt anzuziehen. Dieser Aufwand lohne sich in jedem Fall und sei eine Investition in die eigene Sicherheit.

Zudem ist die richtige Schuhwahl auch für den Versicherungsfall entscheidend: Wer mit Latschen, barfuß oder ungeeigneten Stöckelschuhen einen Unfall habe, stehe versicherungsrechtlich weniger gut da. Möglich sei ebenfalls ein Buß- oder Verwarngeld, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer, der Latschen oder andere nicht zweckmäßige Schuhe trage, von der Polizei ertappt werde.

Gast Gast

Verfasst: 09.08.2004, 19:57
von Gast Gast
Hallo loneliness000,
habe im §23 StVO darüber nichts gefunden, auch der Tatbestandskatalog schweigt sich aus. Weiss nur, dass bei LKW-Fahrern arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen vorhanden sind.

Kannst du das mit § 23 noch genauer sagen (oder ggf ein Gerichtsurteil dazu angeben?) Gruß

Verfasst: 18.08.2004, 20:02
von Gast
Habe mir mal den Bericht von dem o.g. Link durchgelesen.

Dort steht, dass das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk, eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO darstellt. Die Ahndung erfolgt gemäß Bußgeldkatalog Nr. 108 mit 50€ und 3 Punkten.

Allerdings kann ich dieses nicht so nachvollziehen, da im Bußgeldkatalog lediglich ein Verstoß gegen die Pflicht das Fzg. und die Ladung verkehrssicher zu halten, geahndet wird.
Außerdem wird nur die Besetzung erwähnt, womit lediglich Mitfahrer gemeint sind.

Im § 23 StVO kann ich dem auch nichts entnehmen, dass das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk ordnungswidrig ist. In einem Kommentar zur StVO, den ich gelesen habe, ist dies auch nicht erwähnt.

Somit sehe ich keinen Verstoß, der mit Bußgeld bestraft werden kann, darin.

Lasse mich aber gern eines Besseren belehren

Verfasst: 19.08.2004, 10:02
von gast12346
das klingt zwar komisch aber wenns s ist muss man sich wohl dran halten