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Auto abmelden ohne Nummernschilder

Verfasst: 26.07.2007, 20:57
von whiskyman
Halo,

ich bin mir nicht sicher ob dieses die richtige Kategorie ist. Falls nicht bitte verschieben :)

Also, mir ist vor knapp 2 Wochen mein Auto zur Hälfte ausgebrannt. Zusätzlich wurde ich noch wegen Brandstiftung und Versicherungsbetrug beschuldigt, weil mich wohl ein Zeuge vorher an einer Raststätte ein Feuerzeug kaufen gesehen hat. Aber nach Gegenüberstellung und Sichten der Überwachungsvideos wurde dann fest gestellt, dass es sich um eine Verwechslung handelte. Also lies die Polizei mich wieder laufen, weil sie so keinen Verdacht mehr hätten und die Ermttlungen einstellen wollen.

Mein Auto wurde währendessen abgeschleppt in eine mir unbekannte Sicherungsstelle und sollte dort auf tech. Mängel etc. überprüft werden.
Der Polizist sagte mir, dass ich eigentlich mein Auto jetzt wieder haben könnte, da ja kein Verdacht mehr besteht, aber dass er das nicht zu entscheiden hätte und ich in den nächsten Tagen Post bekäme. (das war am 16.7.) bis dahin habe ich leider nichts mehr von der Sache gehört. Meine Versicherung würde das Auto gerne besichtigen, damit die Sache schnellst möglich abgewickelt werden kann.

Zusätzlich würde ich das Auto gerne abmelden, da ich so noch Steuern und Versicherung zahlen muss. Aber bei der KFZ Zulassungstelle sagte man mir "nur mit KFZ Kennzeichen, außer Auto oder diese wären gestohen"

Das fordere Kennzeichen müsste verbrannt sein, das hintere ist aber noch in gutem Zustand und nicht durch den Brand beschädigt.

Ich habe bei der Polizei angerufen mit denen ich damals gesprochen habe.Und die wissen gar nichts über die Sache, es wären wohl weder Angaben von meiner Person noch zu meinen Kennzeichen in Ihren Datenbanken. Und man kann mir also überhauptkeine Auskunft geben.

Der Polizist sagte mir damals, ich käme in den nächsten Tagen bescheid. das ist alles was ich habe.

Weiss jmd evtl wie ich weiter vorgehen soll, bzw wie ich das Auto doch abmelden kann?

bin total Ratlos!

Vielen Dank fürs lesen

Verfasst: 26.07.2007, 22:22
von Erik.Ode
Hallo !

Dein Fall dürfte wahrscheinlich schon bei der StA liegen. Hast du kein Aktenzeichen o.ä. bekommen ????

Verfasst: 26.07.2007, 22:39
von whiskyman
Also solche Sachen landen immer direkt beim StA?

Wie gesagt, der Polizist meine, es besteht kein Verdacht mehr. Und eigentlich könne ich mein Auto mitnehmen. Würde in den nächsten Tagen bescheid bekommen.

Und die bei der Polizei meinte, dass es seltsam wäre weil sie von dieser Sache überhaupt keine Infos hätten und die müssten normal im System sein, falls noch ermittelt wird etc.

Und da Sie absolut keine Infos hatte. Konnte Sie mir auch nicht weiter helfen.

Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt 1 Jahr weiter Versicherung und Steuern zahlen muss. Weil die sich einfach nicht melden.

Das wäre bei dem Auto auch recht teuer.

Verfasst: 27.07.2007, 00:39
von Erik.Ode
Wenn gegen dich Ermittlungen eingeleitet wurden ( eine Strafanzeige wurde ja wegen Brandstiftung / Betrug erstattet ), dann landen die Ermittlungen nach Abschluß immer bei der StA.
Wenn dann keine begründeten Verdachtsmomente mehr gegen dich vorliegen, dann stellt der Staatsanwalt das Verfahren gegen dich ein und du erhälst eine Nachricht.
Notfalls mußt du mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und dir den zuständigen Staatsanwalt geben lassen. Das ist i.d.R. nach dem Anfangsbuchstaben deines Familiennamens geregelt.
Ist zwar nicht üblich, da die Polizei aber vermutlich einen Fehler bei ihrer Aktenführung gemacht hat, einen Versuch wert.
Weiterhin würde ich trotzdem deiner Versicherung und der Zulassungsstelle schriftlich ( und nicht telefonisch ) den Sachverhalt schildern und die Abmeldung-auch ohne Kennzeichen- beantragen.
Gebe an, daß der Fehler nicht bei dir liegt und die Versicherung notfalls bei der Polizei nachfragen soll.
Mal schauen, was dann passiert.
Sollte der Fall nämlich, wie ich vermute, noch bei der StA liegen, kann das ggf. ( wegen Überlastung der StA und Gerichte ) noch etwas dauern.

P.S. Wurdest du schon als Beschuldigter vernommen ? Wenn nicht, dann verstehe ich nicht, warum dein Fahrzeug zur technischen Untersuchung sichergestellt wurde. Das ist dann nämlich rechtlich sehr fragwürdig !?

Verfasst: 27.07.2007, 01:23
von whiskyman
Also hier das ganze nochmal etwas ausführlicher:

Bin nicht ungewöhnlich schnell gefahren auf der AB(eher langsam) und plötzlich leuchtete in der MFA "Stop ABS prüfen" auf. Bin dann sofort noch langsamer geworden. Bis die MFA recht heftig aufleuchtete mit ABS Fehlermeldungen. So dass ich mich entschloss den Seitenstreifen aufzusuchen.

In diesem Moment viel dann „Bremskraft/Lenkungs- verstärker“ und die komplette Elektronik aus.



Auf dem Seitenstreifen bemerkte ich dann den Austritt von Qualm aus der Motorhaube. Diese geöffnet und gesehen, dass die Batterie in Flammen stand.

Sofort Feuerwerk alarmiert. Und gleichzeitig hielt ein netter LKW fahrer und sprühte mit mir 2 Flaschen Feuerlöscher leer. Was aber nicht allzu viel geholfen hat.

Die Feuerwehr konnte dann noch den Innenraum etc. retten.



Das schlimmste dabei war. Dass die Sache schon fast erledigt schien, als der Polizist mich dann noch mal nach der Unfallursache und dem Hergang befragte, belehrte er mich gleichzeitig, da gegen mich nun in Bandstiftung und Versicherungsbetrug ermittelt wird.

Denn ein zeuge habe einen jungen mann in einem blauen Golf gesehen, wie dieser ein Feuerzeug kaufte und sich merkwürdig verhielt. Kurz darauf fuhr der Zeuge dann an meinem Wagen vorbei und meldete dieses der Polizei.



Ich also (in Polizeigewahrsam) zur besagten Raststätte und es gab eine Gegenüberstellung und das Videomaterial wurde gesichtet. Das war dann entlastend für mich. Dass ich wohl nicht an dieser Raststätte gewesen war. Mein Auto wurde während dessen in eine Verwahrungsstelle gebracht wo es Polizeilich untersucht werden soll. Ich selber durfte auch nachher nicht mehr zu meinem Wagen. Die Vorwürfe wurden also erst mal fallen gelassen, aber eine Freigabe fürs Auto habe ich noch nicht bekommen.

Das einzige was ich habe ist so eine Durchschrift wo steht, von wem mein Auto abgeschleppt wurde etc. und dass bei Freigabe ein Bescheid erfolgt.

Mehr habe ich nicht. Die Versicherung ist über den kompletten Vorfall informiert.

Verfasst: 27.07.2007, 19:25
von Erik.Ode
Da ist wohl einiges schief gelaufen. Wenn die Polizei dein Fahrzeug zur technischen Untersuchung sicherstellt, dann muß schon der Verdacht einer Straftat vorliegen.
Da du keinen Verkehrsunfall gebaut hast, bleibt nur diese Möglichkeit.
Weiterhin schreibst du, daß du dich in Polizeigewahrsam befunden hast. Dies kann so nicht gewesen sein ! Hier handelt es sich um einen juristischen Begriff, der zur Gefahrenabwehr für Leib oder Leben zum Tragen kommt (Polizeigesetz). Entweder gegen deinen Willen oder wenn du dich in einem, der freien Willensbildung ausschließendem Zustand ( hilflos) befindest . Lag auch nicht vor !
Du wurdest also vorläufig festgenommen. Das hätte dir der Polizist sagen müssen. Das ist eine Maßnahme nach der StPO !

Um diesen Schlamassel genau aufklären zu können, bleibt fast nur noch der Weg zu einem RA.
Oder du sitzt die Sache aus und wartest auf eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung...........

Verfasst: 29.07.2007, 01:52
von whiskyman
vielen Dank für die Antwort.

Seltsam aber, dass die Polizei mir gesagt hat, dass ich in den nächtsen Tagen (nach dem Brand) bescheid bekäme. Aber leider kam bis heute nichts. Habe dann bei der zusändigen polizeibehörde angerufen und die haben mir gesagt, dass Sie weder etwas zu meinen Namen noch etwas zu dem Kennzeichen hätten, und deswegen davon ausgehen, dass auch nicht ermittelt wird.

Aber mein problem ist. a) ich will mein Auto wieder um die Sache abzuwickeln
b) ich will das Auto abmelden.

Kann doch nicht sein, dass die Zulassungstelle sich weigert das Auto so abzumelden und die Polizei mir keine Auskunft über den Vorfall und den Verbleib meines Autos machen kann.

Verfasst: 29.07.2007, 12:09
von Erik.Ode
whiskyman hat geschrieben:Habe dann bei der zusändigen polizeibehörde angerufen
So..........um die Sache mal "rund" zu machen, schlage ich dir folgendes vor:

1. Nicht mehr anrufen ! Gehe persönlich zu deinem Revier !
2. Nimm die "Durchschrift" ( müßte eigentlich eine Sicherstellungsbescheinigung sein ) mit. Dort steht auch der Name des anordnenden Beamten drauf.
3. Verlange vor Ort ein sofortige Klärung.
3.1. Kläre, welchen Status du zur Zeit hast ? Beschuldigter, Zeuge oder Sonstiger ???
3.2. Wenn der "zuständige" Beamte nicht dort sein sollte, notiere dir den Namen deines Gesprächspartners.
4. Sollte innerhalb von drei Tagen keine Erklärung vorliegen, suche einen RA auf.