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Gewerblich abgestellte Fahrzeuge im Stadtbereich

Verfasst: 17.06.2007, 22:57
von herby
In welchem Gesetzestext steht, dass geweblich abgestellte Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen stehen dürfen?

Mir wurde von der Gemeinde untersagt 3 Transporter (alle unter 3,5 t) auf öffentlichem Grund (also alle Straßen) abzustellen. Ich muß mir für meine Fahrzeuge (gewerblich genutzt) einen entsprechenden privaten Platz suchen. Dies gilt nicht nur für die Transporter, sondern auch für die Privat-Fahrzeuge meiner Fahrer.

Kann das wirklich sein????

Wenn ja, was ist dann mit den Fahrzeugen von Autovermietungen, die werden auch gewerblich genutzt. Oder mit Taxi`s usw.

Wer kann mir helfen?

Gruß Herby

Re: Gewerblich abgestellte Fahrzeuge im Stadtbereich

Verfasst: 17.06.2007, 23:03
von Erik.Ode
herby hat geschrieben: Mir wurde von der Gemeinde untersagt 3 Transporter (alle unter 3,5 t) auf öffentlichem Grund (also alle Straßen) abzustellen.
Das mußt du doch schriftlich bekommen haben ?

Stehen dort keine Informationen ?