Seite 1 von 1

Gebrauchtwagenverkauf ohne spez. Sachmängelausschluss?

Verfasst: 11.06.2007, 23:07
von Milagro
Hallo,
für unseren Gebrauchtwagen (Polo) will uns ein Händler 4000 EUR zahlen.
Das möchte ich (Privatperson) auch gerne machen allerdings ist mir aufgefallen, dass in dem Kaufvertrag/Ankaufvertrag keine Klausel "Auschluss der Sachmängel" drin ist :(

In den Kaufvertragsformularen vom ADAC oder mobile.de, etc. sind aber immer solche Ausschlussklauseln drin.

Der Wagen ist meines Wissens z.Zt. ohne Mängel, auch möchte ich den Händler nicht übers Ohr hauen.

Was ist aber wenn der Händler den Wagen verkauft und dann nach einiger Zeit ein größerer Mängel eintritt (Motor-, Getriebeschaden, etc.) und der Käufer dies beim Händler reklamiert. Kann der Händler dann irgendwie noch Forderungen am mich stellen? Welche Rechte hat er diesbzgl. und welche ich? Gibts da allg. Fristen, etc.?

Würdet ihr sowas ohne diese Klausel machen oder auf die Klausel bestehen? Soll ich den Händler darauf ansprechen? Das würde er doch bestimmt auch "etwas" merkwürdig finden, oder?

Was meint ihr? Bin über jeden Tipp dankbar.

Verfasst: 17.06.2007, 20:42
von Prince of Denmark
Ahoi,

wenn Du das Auto an einen Händler verkaufst, sollte der Zusatz mit der Sachmängelhaftung unbedingt rein. Anderenfalls stehst Du tatsächlich in der Pflicht. Soweit ich weiss, ist das nicht automatisch beim Verkauf von Privat an Gewerbetreibende oder andere Private.
--------------
Achtung: keine Rechtsberatung, rein private Meinung
--------------
Einfach mal den Händler ansprechen, dass Du zum Verkauf bereit bist, aber im Vertrag noch den Zusatz brauchst. Wenn der Händler nicht will, such Dir einen anderen oder verkauf an Privat, dann kannst Du das mit dem Formular ja selbst steuern. Viel Erfolg.

Re: Gebrauchtwagenverkauf ohne spez. Sachmängelausschluss?

Verfasst: 17.06.2007, 21:07
von Erik.Ode
Milagro hat geschrieben:Kann der Händler dann irgendwie noch Forderungen am mich stellen? Welche Rechte hat er diesbzgl. und welche ich? Gibts da allg. Fristen, etc.?
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... php?t=2983

Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162)