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Schadensübernahme bei einer freien Werkstatt nach Reparatur

Verfasst: 17.03.2007, 19:34
von BMW540i
Hallo,

habe schon viel gelesen über Garantie/Gewährleistungsanpruch in Werkstätten seit 2002.
Bei mir wurden vor 3 Tagen in einer freien Werkstatt meine Ventildeckeldichtungen gewechselt auf beiden Seiten (V8). Nun konnte ich feststellen, das diese nach 3 Tagen schon wieder undicht sind.
Muß die freie Werkstatt die neue nochmalige Reparatur übernehmen oder da ich keine Vertragswerkstatt besucht habe, habe ich Pech gehabt.

Die allgemeinen Gesetzestexte erklären leider nicht genau Fakt meine Frage.

Viele Grüße
Andreas

Verfasst: 17.03.2007, 22:00
von Erik.Ode
Was ist Gewährleistung?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag der Kunde eine mangelfreie Hard- oder Software erhält. Gleiches gilt für die Durchführung für Reparaturen. Auch hier geht das Gesetz von einer mangelfrei durchgeführten Arbeit aus. Das neue Schuldrecht, das seit dem 01.01.2002 in Kraft ist, bietet dem Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrages eine 2. Chance: Falls die Hard- oder Software bei der Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist, muss der Verkäufer zunächst eine Möglichkeit erhalten, die Hard- oder Software in Ordnung zu bringen oder dem Kunden eine andere Hard- und Software zu übergeben. Gleiches gilt bei einer Reparatur. War die Reparatur nicht erfolgreich, so müssen wir Nacherfüllen, d. h., wir versuchen, den Mangel zu beseitigen.


http://www.akcent.de/gewaehrleistung.htm

Dürfte auch für PKW gelten ! :wink:

Außerdem mußt du dich an deinen Vertragspartner wenden. Egal ob freie Werkstatt, Markenhändler oder oder oder.......
Vor dem Gesetz sind alle gleich, oder so ähnlich. :wink: