Schadensübernahme bei einer freien Werkstatt nach Reparatur
Verfasst: 17.03.2007, 19:34
Hallo,
habe schon viel gelesen über Garantie/Gewährleistungsanpruch in Werkstätten seit 2002.
Bei mir wurden vor 3 Tagen in einer freien Werkstatt meine Ventildeckeldichtungen gewechselt auf beiden Seiten (V8). Nun konnte ich feststellen, das diese nach 3 Tagen schon wieder undicht sind.
Muß die freie Werkstatt die neue nochmalige Reparatur übernehmen oder da ich keine Vertragswerkstatt besucht habe, habe ich Pech gehabt.
Die allgemeinen Gesetzestexte erklären leider nicht genau Fakt meine Frage.
Viele Grüße
Andreas
habe schon viel gelesen über Garantie/Gewährleistungsanpruch in Werkstätten seit 2002.
Bei mir wurden vor 3 Tagen in einer freien Werkstatt meine Ventildeckeldichtungen gewechselt auf beiden Seiten (V8). Nun konnte ich feststellen, das diese nach 3 Tagen schon wieder undicht sind.
Muß die freie Werkstatt die neue nochmalige Reparatur übernehmen oder da ich keine Vertragswerkstatt besucht habe, habe ich Pech gehabt.
Die allgemeinen Gesetzestexte erklären leider nicht genau Fakt meine Frage.
Viele Grüße
Andreas