Ablauf eines theoretischen Liefertermins
Verfasst: 27.07.2004, 21:37
Hallo,
ich habe vor 3 Monaten einen EU-Neuwagen bei einem deutschen EU-Händler bestellt (deutsches Recht findet Anwendung). Mündlich hieß es die Lieferung dauert 6-8 Wochen, der Wagen könnte auch schneller da sein. Bestätigt wurde mir dann ein "theretischer Liefertermin" von 3 Monaten. Es wurde ausdrücklich erklärt, daß es sich dabei um prognostizeirte Termine und keine Fixtermine handle. Nach ca. 3 Monaten am 12.07.2004 kam ein Auto mit einem Motor mit niedriger Leistung, dessen Annahme ich verweigerte. Daher bot mir der Händler ein Ersatzfahrzeug mit lediglich einer andern Farbe an. Das ich mündlich annahm. Mündlich wurde mir gesagt die Lieferung würde 2 Wochen dauern, da das Fahrzeug beim Hersteller auf "Halde" stehe. Bestätigt wurde mir schriftlich ein "theoretischer Liefertermin" bis Ende Juli. Auf meine Nachfrage hieß es nun, daß das Fahrzeug bis Ende der Woche nicht geliefret werden könne und daß der Betrieb dann 2 Wochen Betriebsferien habe. Vor 20. August kann ich damit mein Fahrzeug keinesfalls haben.
Habe ich ein Recht auf Schadensersatz?
Muß ich dafür eine Nachfrist setzen?
Muß ich dem Händler tatsächlich vor der Nachfrist noch eine Lieferfrist von bis zu 6 Wochen gewähren?
Für eine schnelle Antwort aus Zeitgründen, drohender Betriebsurlaub!! wäre ich sehr dankbar.
ich habe vor 3 Monaten einen EU-Neuwagen bei einem deutschen EU-Händler bestellt (deutsches Recht findet Anwendung). Mündlich hieß es die Lieferung dauert 6-8 Wochen, der Wagen könnte auch schneller da sein. Bestätigt wurde mir dann ein "theretischer Liefertermin" von 3 Monaten. Es wurde ausdrücklich erklärt, daß es sich dabei um prognostizeirte Termine und keine Fixtermine handle. Nach ca. 3 Monaten am 12.07.2004 kam ein Auto mit einem Motor mit niedriger Leistung, dessen Annahme ich verweigerte. Daher bot mir der Händler ein Ersatzfahrzeug mit lediglich einer andern Farbe an. Das ich mündlich annahm. Mündlich wurde mir gesagt die Lieferung würde 2 Wochen dauern, da das Fahrzeug beim Hersteller auf "Halde" stehe. Bestätigt wurde mir schriftlich ein "theoretischer Liefertermin" bis Ende Juli. Auf meine Nachfrage hieß es nun, daß das Fahrzeug bis Ende der Woche nicht geliefret werden könne und daß der Betrieb dann 2 Wochen Betriebsferien habe. Vor 20. August kann ich damit mein Fahrzeug keinesfalls haben.
Habe ich ein Recht auf Schadensersatz?
Muß ich dafür eine Nachfrist setzen?
Muß ich dem Händler tatsächlich vor der Nachfrist noch eine Lieferfrist von bis zu 6 Wochen gewähren?
Für eine schnelle Antwort aus Zeitgründen, drohender Betriebsurlaub!! wäre ich sehr dankbar.