Versicherungsschutz
Verfasst: 27.02.2007, 20:20
Guten Abend.
Am 22.01.2007 fuhr mir ein Kraftrad mit geringer Geschwindigkeit auf mein Kfz auf. Ich musste mein Kfz verkehrsbedingt anhalten.
Über das Straßenverkehrsamt habe ich den Halter und die Haftpflichtversicherung erfragt und meine Ansprüche bei der Versicherung angemeldet (Schadenbelege, Schadenschilderung eingereicht) und gleichzeitig Klage angedroht.
Die Versicherung schreibt mir nach Klageandrohung wörtlich : "Dem Straßenverkehrsamt wurde per offizieller Anzeige mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz ab 13.04.04 erloschen sei. Das Straßenverkehrsamt bestätigte uns am 05.05.2004, dass unsere Anzeige eingeangen sei und die Stillegung des Fahrzeuges eingeleitet worden sei. Damit sind wir von jeglicher Haftung frei."
Kann ich mich weiter an den Versicherer wenden? Wann endet der Versicherungsschutz? Ich fürchte, bei dem Unfallverursacher ist nichts zu holen.
Gruß aus der Provinz.
Am 22.01.2007 fuhr mir ein Kraftrad mit geringer Geschwindigkeit auf mein Kfz auf. Ich musste mein Kfz verkehrsbedingt anhalten.
Über das Straßenverkehrsamt habe ich den Halter und die Haftpflichtversicherung erfragt und meine Ansprüche bei der Versicherung angemeldet (Schadenbelege, Schadenschilderung eingereicht) und gleichzeitig Klage angedroht.
Die Versicherung schreibt mir nach Klageandrohung wörtlich : "Dem Straßenverkehrsamt wurde per offizieller Anzeige mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz ab 13.04.04 erloschen sei. Das Straßenverkehrsamt bestätigte uns am 05.05.2004, dass unsere Anzeige eingeangen sei und die Stillegung des Fahrzeuges eingeleitet worden sei. Damit sind wir von jeglicher Haftung frei."
Kann ich mich weiter an den Versicherer wenden? Wann endet der Versicherungsschutz? Ich fürchte, bei dem Unfallverursacher ist nichts zu holen.
Gruß aus der Provinz.