mündlicher Gebrauchtwagenkauf

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sammmy
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mündlicher Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von sammmy »

Hallo an alle Experten,

folgender Sachverhalt:
Ich habe mir mit meiner Freundin bei einem weitläufigen Bekannten ein Auto angesehen, daß er verkaufen wollte. Nachdem ich das Fahrzeug besichtigt hab und wir uns über den Preis einig waren, hatte ich mir Bedenkzeit erbeten und wir sind so verblieben, daß ich mich bei ihm melde. Ca. 2 Stunden später habe ich ihn angerufen und ihm mitgeteilt, das ich den Wagen nehmen werde. (Das Gespräch hat auch meine Freundin über Lautsprecher mitbekommen) Er sagte, daß er sich freuen würde und müsste nur noch einen Termin vereinbaren um einen Lackschaden beheben zu lassen, den ich bei der Besichtigung beanstandet hab. Am nächsten Tag, so versicherte er mir, würde er sich bei mir melden.

Als der erwartete Anruf ausblieb hat meine Freundin sich mit ihm in Verbindung gesetzt und hat zu hören bekommen, daß er das Fahrzeug nun doch nicht zu dem Preis hergeben könne. Sein Vater hat angeblich beim Kauf des Wagens einen erheblichen Teil dazugelegt und wäre nun absolut dagegen das Auto für diesen Betrag zu veräußern. Wenn ich den Wagen haben will, müsste ich noch 2000€ auf den ausgemachten Betrag drauflegen.

Mich würde nun interessieren wie die Rechtslage in diesem Fall ist und falls es auf einen Rechtsstreit hinausläuft, ob ich meine Verkehrsrechtschutzversicherung in Anspruch nehmen kann.

Vielen Dank im voraus,
euer Sammmy
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willi
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Beitrag von willi »

moin sammmy,

sicherlich kann man mündliche Verträge abschließen. Das passiert täglich z.B. beim Einkaufen im Supermarkt... Ein Vertrag kommt zu stande, wenn ein Angebot abgegeben und -auch mündlich- angenommen wurde.

Schwierig wird es mit dem Beweis der Angebotsannahme ! Wir wollen und dürfen hier keine Rechtsberatung vornehmen, ich kann die Erfolgsaussichten auch gar nicht abschätzen. Mir stellt sich nur die Frage, ob es Dir den Aufwand wert ist rechtsmittel einzulegen, es gibt durchaus andere Autos, die von vernünftigen Verkäufern angboten werden. Lass ihn doch auf seinem Wagen sitzen !?!
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Schließe mich Willi an und ergänze noch folgendes:

Ist er überhaupt berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen ? Wer ist Eigentümer ?

Und deine Verkehrsrechtschutzversicherung kannst du leider nicht in Anspruch nehmen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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